Re(9): jetzt geht es bei der easybank los mit neuen AGB an März
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Re(9): jetzt geht es bei der easybank los mit neuen AGB an März
16.03.2016, 19:03:34
@Glumanda

> PSK-Gebühren. Die waren insoweit eine Frechheit, als die Bank 70 Cent pro  Zahlung
> kassiert hat.

Da hast du aber eine sehr schlechte Erinnerung.

Zugegebenermaßen war die ehem. PSK-Gebühr, die allerdings NICHT dem Kontoinhaber, sondern ausschließlich dem Zahlungsempfänger mit Konto bei einer Fremdbank belastet wurde, ein Ärgernis - besonders, wenn er viele Zahlungen von PSK-Kunden bekommen hat.

Allerdings war diese Gebühr eben NICHT wie von dir angegeben € 0,70 (das wären vor dem T€uro fast ATS 10,-- gewesen!!), sondern ursprünglich  ATS 1,50 und später dann € 0,11.  

Grund für dieses Entgelt war, daß die PSK anno dazumal für viele Banken als Drehscheibe zur Abwicklung nationaler Zahlungen genutzt wurde, weil die PSK als Bank des Bundes als erste über die technischen und organisatorischen Ausstattungen für nationale Zahlungsabwicklungen verfügt hat und viele Banken diese Aufwendungen (anfangs) nicht selber tragen wollten.
Im Zuge der Verschmelzung von BAWAG und PSK mit Vereinheitlichung der EDV-Systeme wurde diese Gebühr dann aufgelassen.



> Möglicher Weise ist das von der Easybank auch "nur" eine Vorsichtsmaßnahme, denn derzeit
> ist mit der früheren Europay alles in einer Hand. Aber sollte einmal ein andere Anbieter auf
> den Markt drängen, ...

Damit liegst du tendentiell richtig, allerdings ist eine Zersplitterung des - im Gegensatz zu Deutschland - gemeinsam betriebenen Bankomatnetzes wohl äußerst unwahrscheinlich.
Vielmehr geht es in die Richtung, welche bereits seit einigen Jahren von einigen Raiffeisenbanken immer wieder mit "Versuchsballons" ausgetestet wird:
Nämlich, daß grundsätzlich Behebungen außerhalb der eigenen Filialautomaten bzw. an einigen Standorten selbst betriebener  Bankomaten mit Zusatzgebühren belegt werden sollen.
Im gemeinsamen österreichischen Bankomatnetz gibt es keinen Gebührenwildwuchs wie in Deutschland, sondern es verrechnen sich seit jeher die Banken(gruppen) untereinander bei Fremdkunden bloß ca. € 0,60, welche die Bank, die den Bankomat betreibt, für ihren Betreuungsaufwand (Betrieb und Befüllung) erhält.
Diese "Peanuts" wollen die Banken einerseits zunehmend (natürlich mit saftigem Aufschlag) ihren Kunden weiterbelasten und andererseits mit diesem Schachzug auch Behebungen im EU-Ausland kostenpflichtig machen.

Zusätzlich wird damit wohl auch versucht, wie es in Deutschland der Fall ist, daß an bestimmten Standorten auch Zahlungsdienstleister Bankomaten betreiben können, die dafür saftige Zusatzgebühren von meist € 5,-- bis € 10,-- verrechnen, hierzulande vorzubereiten.
So werden beispielsweise Bankomaten in Supermärkten oder anderen "strategisch günstigen" mittlerweile von fremden Zahlungsdienstleistern betrieben, deren Geschäftsmodell sich über die Transaktionsgebühren finanziert.
(Mitunter werden dabei Mindestnutzungen vertraglich vereinbart und kann z.B. das Einkaufszentrum bei zu geringer Nutzung einen Kostenbeitrag leisten müssen bzw. bei besonders starker Nutzung auch einen Teil davon als Provision ausgeschüttet bekommen.)

Allerdings widersprechen derartige Zusatzgebühren der EU-Zahlungsdiensterichtlinie, da das Vertragsverhältnis zwischen Automatenbetreiber bzw. Auslandsbanken und der Bank des Kunden für die Gebührenverrechnung irrelevant ist und bloß gilt, was die Bank mit ihrem Kunden vereinbart hat.
Daher versucht man nun, über die AGB eine rechtliche Grundlage zu konstruieren, um unwissende Kunden (weiterhin) leichter abschasseln zu können, was aber rechtlich nicht haltbar ist, wenn sich betroffene Kunden ausreichend zur Wehr setzen.


16.03.2016, 19:17 Uhr - Editiert von Chris_Wien, alte Version: hier
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