Re(10): jetzt geht es bei der easybank los mit neuen AGB an März
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Re(10): jetzt geht es bei der easybank los mit neuen AGB an März
16.03.2016, 19:36:39
@Winnie Pooh

> Niedrigste euronote sind beim bankomaten 10 Euro. Bei deinem Beispiel von 175 Euro,
> wären klarerweise 5 Euro Gebühren

Leider liegst du zweimal falsch:
Einerseits sind € 10,-- NICHT die niedrigstmögliche Behebungssumme.
Viele Bankomaten geben nur € 10,--, € 50,-- und € 100,-- Noten aus.
Allerdings gibt es auch genügend Modelle, die auch € 5,-- und € 20,--  ausgeben können.
Außerdem sind derartige, zusätzliche Automatengebühren so gut wie nie "gerade" Summen, wie es einer Abhebung entsprechen würde, sondern üblicherweise z.B. € 4,99 oder € 9,99.
Ich hatte mal von einem deutschen Bankomat solche € 4,99 Spesen verrechnet bekommen, welche meine Bank mir auf meine Reklamation und Verweis auf die EU-Zahlunsgdiensterichtlinie refundiert hat - selbstverständlich mit dem falschen Titel einer "Kulanz", weil man die Rechtslage natürlich nicht offen bestätigen möchte.

Somit ist es i.d.R. schon vom Betrag her offensichtlich, daß hier zusätzliche Spesen enthalten sind.
Allerdings baut dieses (der EU-Zahlungsdiensterichtlinie widersprechende) Geschäftsmodell auf eine direkte Kostenbelastung des Fremdkunden durch den Automatenbetreiber und nicht mittels Kostenbelastung zwischen den beteiligten Banken, wo dann die Bank des Kunden diesem ggf. die vertraglich vereinbarten Gebühren berechnet, allfällige Mehrkosten aber selber tragen muß.
Daher wird dem Kunden hier (unzulässigerweise) eine Gesamtsumme aus Behebung + Spesen direkt belastet.
Der Bank des Kunden ist dies verständlicherweise völlig egal und sogar sehr recht, weil dadurch eben gar keine bankinternen Spesen anfallen, die i.d.R. dem Kunden nicht weiterbelastet werden dürfen und die Bank dadurch nur Vorteile hat.

16.03.2016, 19:41 Uhr - Editiert von Chris_Wien, alte Version: hier
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