Re: Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
Geizhals » Forum » Finanzen » Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag (109 Beiträge, 1909 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
05.02.2017, 09:21:35
Es it nicht unüblich, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Kaufanbots der WE-Vertrag noch nicht vorliegt. Man kauft also gewissermaßen die Katze im Sack.

Es muss zumindest bereits ein Entwurf vorliegen, auch das Nutzwertgutachten sollte bereits existieren. Da gibt es keine Ausreden durch den Bauträger, denn das NWGA wird aufgrund der Baupläne erstellt.

Bedenke:
* Du kaufst keine einzelne Wohnung, sondern einen Anteil an einer Gesamtliegenschaft.
* Das "Produkt" ergibt sich nicht bloß aus seiner äußeren Beschaffenheit, sondern auch aus den Regelungen.

Was kann passieren?
* Im WE-Vertrag können zum WEG abweichende Regelungen über die Kostenverteilung drinstehen. Wenn du auch einen Parkplatz mitkaufst, dann ist es für dessen monatliche Kosten nicht egal, ob die Stellplätze einen eigenen Abrechnungskreis bilden oder es für die Liegenschaft nur 1 Abrechnungskreis gibt.
* Oder im WE-Vertrag werden unerwartet die Aufwendungen nciht nach Nutzwerten, sondner nach Nutzfläche verteilt und der Bauträger schreibt lustigerweise auch noch rein, das Loggien nicht als Bestandteil der Nutzfläche gezählt werden, Terrassen sowieso nicht. Effekt ist, dass zB das Luxuspenthouse mit der riesen Terrasse und dadurch vielen Nutzwerten genauso mickrig zahlt wie eine normale Wohnung im x-ten Stockwerk. Aus Sicht des Bauträgers hilft das, eine Penthousewohnung teurer verkaufen zu können, zum Nachteil der übrigen Käufer.
* Im WE-Vertrag wird oft auch bereits festgelegt, wer die Hausverwaltung sein soll. An diese ist man dann mindestens 3 Jahre lang gebunden, selbst wenn man vorab weiß, daß das diejenige mit dem allerübelsten Ruf ist.
* Ganz besonders ungut: In den Verkaufsunterlagen gibt es ein 3D-Modell des Objekts. Doch was dort wie besucherparkplätze aussieht, wird durch den Bauträger dann doch parifiziert und nciht verkauft. Damit fehlen den Eigentümern Parkplätze (Allgemeinflächen), der Bauträger hat aber praktisch kostenlose, weil von dne Käufern bezahlte Parkplätze, die er entweder vermieten oder später aufgrund der Parkplatznot teuer verkaufen kann. Oder vermeintiche Allgemeinräume im Keller werden im Auftrag des Bauträgers mitparifiziert und dann teuer als Extrakeller verkauft, zum platzmäßigen Nachteil der übrigen Käufer.

Alle diese Beispiele sind nicht frei erfunden.

BTW: Kaum jemand würde etwas um ein paar hundert oder wenige Tausend Euro kaufen, ohne im Detail über das Produkt Beschedi zu wissen. Eine Wohnungen kostet einen sechsstelligen Betrag, meist verschuldet dich der Käufer auf Jahrzehnte - aber da spielt es für erschreckend viele Käufer keine Rolle, dass sie gar keine genaue Kenntnis über das Produkt haben...
-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
[ Dieser Beitrag wurde inzwischen editiert. Die aktuelle Version befindet sich hier. ]
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung