Re(3): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
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Re(3): Neukauf einer Immobilie: Wohnungseigentumsvertrag
15.02.2017, 14:56:25
Also, in einem Punkt muss ich dich widersprechen: wenn man einen Kaufvertrag unterschreibt, muss schon ein Parifizierungsgutachten vorhanden sein, die Parifizierung muss schon vorhanden sein.
Im Österreich kann man heutezutage nicht mehr eine Liegenschaft mit mehr als ein Objekt errichten, ohne das vorher die Parifizierung vorhanden ist.
Die Parifizierung wird, sallop gesagt, "mitbaubewilligt".
Soviel zu Parifizierung im Neubauten.
Ausnahme dabei sind unparifizierte Altbauten aus der Vorkriegszeit, die eben unparifiziert waren, und so weiterverkauft werden können. Davon ist aber nicht die Rede, sondern um Neubau.
Darüber hinaus, stimmt, dass der Wohnungseigentumsvertrag in der Praxis nicht sofort unterschrieben wird. Es gibt Fälle wo es nie unterschrieben wird, der gilt aber trotzdem für alle, auch ohne Unterschrift (wenn der Bauträger, oder Verkäufer glaubhaft machen kann, dass der Käufer vom Text Kenntnis erlangt hat, und sich dagegen nicht gewehrt hat).
Gründe für diese skurrile Situation, ist dass der Begründung der Gemeinschaft durch den Wohnungeitumsvertrag eine Formsache ist. Einzelne Miteigentümer können die Bedigungen des Vertrages nicht nachverhandeln, man muss den Katz im Sack kaufen. Eine Anfechtung des Vertrages kommt selten in der Regel vor, weil eben bei Errichtung des Projektes schon alles überprüft wird und danach kann man nicht mehr meckern.
Man kann wohl sagen: Ich kaufe die Wohnung nicht, weil mir die Straße nicht ganz gerade erscheint... Gut, das geht, aber am Vertrag selbst kann kein Einzelner was ändern.
Wenn man den Kaufvertrag unterzeichnet hat, und den Text des Eigentumsvertrages zugleich kennt, ist man beigetreten. Oder man muss sofort beim Kauf, beanstanden und gar den Gerichtsweg antreten, sonst ist man im Club.
Ich glaube aber nicht, dass der Eigentumsvertrag dies Wichtigkeit hat, er wirkt zugleich und gleich für alle. Wenn was Faules dabei ist, können sich alle gemeinsam dagegen wehren, und wenn für einen allein was Faules dabei ist, dann sich dagegen wehren wäre ein Kinderspiel, weil eben im WEG feststeht, dass die Gemeinschaft gleiche Rechte und Pflichte (alles anteilsmäßig) zu verteilen hat.






  
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