Re(11): Miete vs. Eigentum Buwog 10J Kaufoption
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.  Re: Miete vs. Eigentum Buwog 10J Kaufoption  (M_o_D am 13.08.2021, 08:41:03)
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Re(11): Miete vs. Eigentum Buwog 10J Kaufoption
18.08.2021, 12:55:47
Bei einer Eigentumswohnung gibt es verschiedene Teile. Vereinfacht gesagt muss man sich an der Erhaltung des Gebäudes, der Hülle, Dach, Wände etc beteiligen. Das wird aus der Reparaturrücklage die je nach Sicht Teil oder nicht Teil (MRG) der Betriebskosten sind gezahlt.
Weiters ist man für den Inhalt der Wohnung, Badezimmer, Küche, Türen, Wände, etc selbst verantwortlich.
Bei einer neuen oder renovierten WG sollte nur "kleinere" Kosten in den nächsten Jahren auflaufen. Allerdings wenn eine 15 bis 20 Jahr alte Wohnung um Hausnummer 75.000 generalsaniert werden muss (Küche, Bad, Elektrik, etc), dann sind diese Kosten auch auf die Jahre umzulegen oder die WG ist am Ende der Nutzungsdauer entsprechend weniger Wert.
Die Reparaturen der Eigentümergemeinschaft sind auch am Anfang (Neubau) günstig, sobald einmal ein neues Dach, eine Fassade mit Dämmung, der Kanal, die Balkone, etc fällig werden, beginnen die eigentlichen Kosten. Wenn das Dach auch 50 Jahre hält und es 150.000,-- EUR kostet (Mehrfamilienhaus), dann müssen gedanklich 3.000 jedes Jahr auf die Eigentümer gedanklich umgelegt werden. Auch wenn das in keiner einzigen Abrechnung/Zahlung aufscheint.

Die Reparaturücklage als Teil der Betriebskosten deckt nur die mittelfristigen Instandhaltungen der Eigentümergemeinschaft ab. Keiner spart auf das neue Dach in 50 Jahren und davon wird den Besitzern auch keine neue Küche, Badezimmer, Parkettboden, etc gezahlt.

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