Conrad sperrt Filielan in AT zu (bis auf Linz)
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Re(7): Conrad sperrt Fillialen in AT zu (bis auf Linz)
13.07.2022, 13:47:26
also grindige, runtergewirtschaftete Buden, die typisch grauen Aussenrolläden
"verziert" mit Graffiti, undefinierbarer Krempel der noch mit Müh und Not
durch dreckige Scheiben zu erkennen ist...das gabs schon lang vor Corona


Ja, aber jetzt gibt's eher mehr.

Diese genannten Lokale sind ja die typischen Erdgeschossgeschäftslokale,
meistens an eher unanttraktiven Standorten, eher klein. Also weit entfernt von
einem Standort ala Conrad Megastore.


Die findest du zuhauf innerhalb des Gürtels mittlerweile.

Mein unlängst verkauftes hässliches Haus im 7. mit dreckigen Scheiben war bis 2012 in Ordnung, dann haben die Leute, die im 7. halt so wohnen und fortgehen, alls vollgesprayt, Bierflaschen stehen gelassen, die Marmorfassade beschädigt und die illegalen Plakatkleber, die von praktisch allen Veranstaltern inkl. staatsnaher beauftragt werden, haben es regelmäßig vollgeklebt. Da es mir zu blöd wurde, jedes mal > 1000 € für eine Reinigung zu bezahlen, habe ich es i.W. verkommen lassen.

Warum es leer stand? Jahrelanges Warten auf finale Architektenpläne, Verhandlungen mit den Nachbarn (Eigentumswohnungen = alle Eigentümer einzeln, sowie der Bund selbst, wo niemand zuständig war oder Zeit hatte), Planänderungen weil Architekten sich bez. der Umsetzbarkeit verschätzt hatten, Falschinformationen bez. Möglichkeiten an der Grundgrenze usw. usf. ...

Was die Politik da machen könnte?

1) Auftraggeber (Medieninhaber) der illegalen Plakatkleber haftbar machen

2) die MA48 könnte den Mist wegräumen, der auf Gehsteigen gelagert wird, nachdem die Gehsteige dem Staat gehören.

3) vereinfachte Bauverfahren/-verhandlungen

4) die linken Sandlerkinder, die alles vollschmieren, besser in der Schule erziehen

Das würde schon mal mehr helfen als so ein Feigenblatt "Leerstandsabgabe". Denn Anfragen bez. Zwischennutzung gab es genug, auf das Geld verzichtet man nur mit gutem Grund - in meinem Fall, gefährliche Elektrik, defekte Wasserleitungen und nicht genehmigungsfähiger (alter) Lift für dessen unberechtigte Benutzung ich als Eigentümer haften würde




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Der ärgste Feind und Verderber der Menschen [ist] der auf Denkfaulheit und Ruhebedürfnis beruhende Drang nach dem Kollektiv. (Hermann Hesse)
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Re(9): Conrad sperrt Fillialen in AT zu (bis auf Linz)
13.07.2022, 14:10:04
Tut Wien verglichen mit anderen Großstädten auf der Welt recht gut.


Jedenfalls nicht gut genug. Und was in NYC oder sonstwo passiert, ist mir egal.

Klingt logisch & einfach, aber als "Betroffener" Anrainer ist man nicht
unglücklich, dass da ein klar strukturierter, mitunter langsamer Prozess ist.


Beispiel: ich will die Fassade an einer Stelle außen dämmen, wo es keinen stören kann weil niemand Fläche verliert. Der Nachbar sagt in den Vorverhandlungen nein. Jetzt kann ich es darauf ankommen lassen und (teuer) mit der Annahme planen, dass es durchgeht, oder weiter verhandeln bis er zustimmt und verspricht, bei der Bauverhandlung keinen Einwand vorzubringen.

In einem komplexen Bauvorhaben musst du möglichst viel vor der eigentlichen Bauverhandlung abklären, mit jedem einzelnen Anrainer. Außer vielleicht du bist ein großer Konzern, dem es egal ist, wenn die Planung angepasst werden muss, weil man die Architekten eh monatlich bezahlt.

Sollten das nicht die Eltern machen? Seit wann schreist du denn nach
staatlichem Eingriff? Vielleicht Erziehungslager oder Ausweisung von
Nicht-Blonden?


Sie werden ja jetzt dort schlecht erzogen. Klar, die Eltern können das besser, aber man lässt sie ja nicht mehr wirklich den Unsinn in der Schule ausmerzen.

Und ja, natürlich hatte ich auch schon einen Junkie, der mein Haus bemalt hat.
Die Verhandlung war eher traurig für alle, incl. der Eltern.


Sei froh, dass du ihn erwischt hast.

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Re(14): Conrad sperrt Fillialen in AT zu (bis auf Linz)
13.07.2022, 16:15:24
Nein, du brauchst einfach einen wichtigen Grund um viele Sachen abzulehnen,
damit musst du die Baubehörde überzeugen.


Glaube mir, es gibt die Bauordnung und FERTZIG. Der Anrainer kommt darin nicht vor. Ein Bauvorhaben ist entweder bewilligbar oder nicht. Die Entscheidung obliegt der Baubehörde.

Und als Bauwerber willst du i.d.R. auch Sachen, denen der Nachbar explizit
zustimmen muss um das Projekt so sinnvoll wie möglich zu gestalten.


Und GENAU das ist der Versuch des Bauwerbers, die ohnehin nicht vorhandenen Rechte des Anrainers weiter zu beschneiden. Weils ja sonst kommerziell keinen Sinn macht. Nicht Abrücken etc sind die Klassiker.

In Wien kannst du ja fast kein DG mehr sinnvoll ausbauen ohne
Ausnahmegenehmigung.


Was ich weiß - und was eine Schweinerei ist - seitens der Gemeinde! Wenn's nicht geht, dann geht's nicht. Fertig. Dann wird halt etwas weniger ausgebaut.
In einem anderen Fall hat die Baubehörde meinen Vater knallhart über den Tisch gezogen. Zugunsten des Bauwerbers und der daran hängenden Arbeitsplätze.

Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeit.


Dir als Vermieter sollte das aber klar sein! Denn DEIN Mieter setzt DIR die Pistole an, wenn der Nachbar beschixxen baut und damit zum Störer wird. Klassischer Tipp an der Stelle ist die Bewegungsfreiheit des Krans zu reklamieren und eine Baueinstellung anzustreben. Spätestens dann beginnt der Bauwerber nachzudenken. Ich fand es auch weniger lustig, das Styropor der Baustelle im Garten zu haben.  

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Re(17): Conrad sperrt Fillialen in AT zu (bis auf Linz)
14.07.2022, 01:04:30
Ja, und? Das heißt, kommerzielle Rentabilität geht vor Gesetz?


Was ist denn der Sinn des Gesetzes und warum ist jetzt die Ausnahmegenehmigung die Regel?

Will man neuen Wohnraum schaffen ohne alte Häuser abzureißen?

Mit der derzeitigen Regelung baue ich entweder 1,5 Geschoße NICHT aus weil unrentabel oder ich baue 2 vollwertige Geschoße mit §69 Ausnahmegenehmigung weil rentabel, aber sehr mühsam.

Was will die Stadt Wien? Unrentable Projekte mit teuren 70m2 DG-Wohnungen wo dann 25m2 ein unbrauchbares Galeriegeschoß sind oder alternativ gar keinen DG-Ausbau? Dann nur weiter so. Was das Gesetz mehr oder weniger verunmöglicht, findet nicht oder nur sehr teuer statt. Mir ist es egal, ich hab die Wahl, mache halt derzeit nichts.

Wie nennt man das? Unternehmerisches Risiko? Das muss dir die Allgemeinheit
also auch abdecken?


Das ist kein unternehmerisches Risiko, das ist nur Mehraufwand, der Projekte in die Länge zieht oder statt mir eben weniger zimperliche Leute bauen lässt, die auf alles pfeifen und im Nachhinein dann die Gerichte beschäftigen.


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14.07.2022, 01:05 Uhr - Editiert von Lazy Jones, alte Version: hier
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Re(10): Conrad sperrt Fillialen in AT zu (bis auf Linz)
14.07.2022, 03:13:40

Wiener Bauordnung. Wenn das Haus direkt ans öffentliche Gut (Gehsteig) grenzt,
ist auf dieser Seite erst ab 3,5 Meter Höhe ein Wohnraum im Neubau zulässig.


Also wenn ich das nicht falsch verstehe, stimmt das so allgemein auch nicht.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000006
sagt in §6 Abs. 10:
"In als Geschäftsvierteln ausgewiesenen Teilen des Wohngebietes oder gemischten Baugebietes dürfen die im jeweiligen Widmungsgebiet zulässigen Bauwerke oder Anlagen errichtet werden; Wohnungen dürfen jedoch unbeschadet des Abs. 13 nur errichtet werden, wenn der Fußboden an jeder Stelle mindestens 3,5 m über dem anschließenden Gelände oder der anschließenden Verkehrsfläche liegt."

Sprich, wenn ich das nicht falsch versteh: Nur wenn es als "Geschäftsviertel" gewidmet ist, darf keine Wohnung im EG-Neubau errichtet werden.

Wenn ich nun hier schaue: https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/start.aspx?lang=de-AT&bookmark=8alGRpysEkaXp25E4vSdRG3-c2IYRuC9Brtwn7Qk-b,

dann ist beispielsweise die Kreuzung Stollgasse/Lindengasse/Schottenfeldgasse komplett als Wohngebiet ohne Geschäftsviertel ausgewiesen, da dürfte man also beispielsweise sehr wohl im EG auch ein Gebäude mit Wohnungen errichten. Hingegen in dem, was ich als "Innenhof" dieser Blöcke bezeichnen möchte*, wäre dies nicht zulässig, sondern erst ab 3,5m Höhe.

*Wobei das natürlich nur in der Grafik "Generalisierte Flächenwidmung" wie ein Innenhof wirkt, und in Wirklichkeit über mehrere Hoftrakte mehrere Grundstücke und Gebäude geht.

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