Re(5): PVA - Lotterie oder Versicherungsmathematik?
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PVA - Lotterie oder Versicherungsmathematik?
01.11.2025, 11:13:42
Einige aus dem Forum werden gerade einen interessanten Schrieb der PVA bekommen haben.

Ein Vergleich, was man 14 x Monatlich an Rente bekommt bei  - (in Klammer meine Zahl)
A) Korridor (3985)
B) Regelpension (4852)
C) 3 Jahre länger arbeiten (5894)

Jetzt habe ich mich hingesetzt mit
Excel,
Lebenserwartung, https://www.statistik.at/Lebenserwartung/#/lebensrechnerEnde
Pensionsbeitrag (10,25%)

Ohne Betrachtung der Verzinsung, Inflation oder Erhöhungen ergeben sich aus der jeweiligen Lebenserwartung folgende Barwerte der 3 Renten

A) 1.136.442
B) 1.246.479  = A + 110.000
C) 1.329.333  = B + 82.800

Einnahmen aufseiten PVA durch längere Arbeit ca
A) 0
B) 29.500
C) 58.800

In a Nutshell: Man arbeitet 6 Jahre länger, hat dadurch 58.800 höhere SV Abgaben, bekommt aber statistisch bis zum Tod 200.000 mehr Pension raus.
Die 58.000 werden quasi zu 7% verzinst!

Fragen:
Spinnt die PVA?
Haben die was zu verschenken?
Welcher Versicherungsmathematiker hat das berechnet?

EDIT:
Des Rätsels Löung https://forum.geizhals.at/t908236,8209811.html#8209811

- Für die PV ist es ein klares Minusgeschäft aufgrund des hohen kalkulatorischen Zinssatzes der Rente.

- Für den Staat ist es ein klar positives Geschäft, weil er sich viel über die höheren Steuereinnahmen und den eventuellen Wegfall von Förderungen zurückholt.

- Für den Privaten ist es eine komplexe Entscheidung:
1) Besteht überhaupt die Möglichkeit, bei gleicher Gage weiterzuarbeiten? Und will man weiterarbeiten?
2) Ist man fit und glaubt an seine hohe Lebenserwartung?
3) Ist man verheiratet und sichert damit der Witwe eine höhere Rente?
4) Traut man dem Staat? Oder besteht die Gefahr, dass besonders die hohen Renten in Zukunft weniger steigen werden?



03.11.2025, 09:46 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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.....
Re(5): PVA - Lotterie oder Versicherungsmathematik?
10.11.2025, 19:08:49
Originaltext aus dem pdf, welches als Kontomittilung betitelt ist: KMsozialversicherungsnummer.pdf

Kontomitteilung November 2025

Sehr geehrter Herr Arbeitsscheu!
Wir informieren Sie über den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos.

Pensionswert zum 01.01.2025
Wir haben aus Ihren bis 31.12.2024 vorliegenden
Versicherungsmonaten und Beitragsgrundlagen
nachstehenden Pensionswert ermittelt: monatlich EUR 2.969,79
inklusive Frühstarterbonus: monatlich EUR 43,32

Anzahl der Versicherungsmonate: 438
Der Pensionswert ist die Höhe Ihrer monatlichen Bruttopension, wenn Sie keine
weiteren Versicherungszeiten mehr erwerben, die Mindestversicherungszeit erfüllen und zum
Regelpensionsalter (65. Lebensjahr) in Pension gehen.
Die Voraussetzungen für die Alterspension sind zum Stichtag 01.11.2037 bereits erfüllt.
Abschläge für einen eventuellen Pensionsantritt vor dem 01.11.2037 sind nicht berücksichtigt.
-----------------------------
Berechnungsergebnis des Pensionsrechners: berechnungsergebnis.pdf

Ihr Berechnungsergebnis
PENSIONSALTER ANTRITTSDATUM BRUTTO PENSION NETTO PENSION
mit 63 Jahren 01.11.2035 3.744,88 € 2.812,69 €
mit 65 Jahren 01.11.2037 4.399,87 € 3.182,10 €
mit 68 Jahren 01.11.2040 5.470,18 € 3.785,76 €
Bei vorzeitigem Pensionsantritt wird die Pension mit einem Abschlag von 0,425% pro Monat (5,1% pro Jahr) und bei Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter mit einem Zuschlag von 0,425% pro Monat (5,1% pro Jahr, maximal 15,3% gesamt) berechnet.

Ihre Angaben

Frau, geboren bis 30.06.1968 Nein
Geburtsdatum xx.xx.1972
aktuelles Einkommen 6.450,00 € monatlich (14x)
Kontogutschrift 40.970,59 € zum 01.01.2025

Hinweise:
Wir haben angenommen, dass Sie bis zum Pensionsantritt durchgehend versichert sind und sich Ihr Einkommen wie von Ihnen eingegeben gestaltet.
Gerechnet wurde mit dem heutigen Geldwert. Künftige Veränderungen (Inflation, Aufwertung der Beitragsgrundlagen) sind nicht berücksichtigt.
Der Pensionsbetrag ist brutto und netto angeführt, abzüglich 6% Krankenversicherungsbeitrag und Lohnsteuer. Weitere Abzüge (z.B. Angehörigenbeitrag, ...) sowie Besonderheiten der knappschaftlichen Pensionsversicherung und Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit wurden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass nicht geprüft wurde, ob die Versicherungszeiten für einen Pensionsanspruch vorliegen.

Gruß Sonic The Hedgehog
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