DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
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DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 13:16:15
ich will euch darauf hinweisen, daß die firma DITECH (1200 Wien, Wehlistraße29) mit absolut miesen methoden versucht, sich um seine gewährleistungsplicht zu drücken!!!

ich persönlich hatte bei drei käufen volle drei reklamationen die mit den folgenden argumenten gerechtfertigt wurden:

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht (garantie-abwicklung) weil angeblich ein (scheckkopfnadel großes) Pickerl fehlte! nach androhung einer klage klappte das dann komischerweise doch!

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil das produkt angeblich in schlechtem zustand wäre. dabei handelte es sich um eine grafikkarte, in deren kühler schmutz zu sehen war. dieser mängel war von mir mit einem kräftigen puster zu beseitigen (lächerlich)! diese aktion wird meinerseits eine klage mit sich ziehen!

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil eine CD nicht der packung beilag (eine treiber-CD, die bereits mit erscheinen der karte veraltet war). zum teil nachvollziehbar, aber leider trotzdem nicht rechtmässig -> auch hier werde ich nach absprache mit meinem rechtsbeistand klage einreichen!!!

.) Ausserdem erfuhr ich von DITECH, daß ich bei rückgabe meiner defekten ware nur mit einem gegenwert rechnen könne, DER DEM DERZEITIGEN WERT DER WARE ENTSPRÄCHE (!!!) wo gibts den sowas??? ---> Klage!!!

alle von mir aufgestellten behauptungen sind von mir jederzeit durch audio-aufnahmen der jeweiligen gespräche belegbar!


ICH RATE ALLEN DRINGEND VOM KAUF BEI DITECH AB!!!! AUSSER EUCH IST GARANTIEABWICKLUNG VOLLKOMMEN EGAL!!!

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Re(8): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 16:07:09
Das von dir genannte Kriterium ist nur dazu da um die Vertragsmäßigkeit zu
bestimmen! ;-)

Diese öffentlichenn Äußerungen werden dem Vertrag stillschweigend
zugrundegelegt, sprich sie müssen gar nicht in geschriebener Form vorliegen,
sind aber trotzdem Vertragsbestandteil.


Das ist mir schon klar, aber als Beschreibung der Rechtslage war deine minimalistische Aussage trotzdem IMHO ungeeignet, da sie nur von einem Juristen, der diese nicht genannten Vertragsbestandteile kennt, so interpretiert werden würde.

Ich halte diese Regelung übrigens für falsch, da Händler für Werbeaussagen haften müssen, die sie selbst nicht einmal unter Kontrolle haben bzw. fallweise gar nicht wissen. Ich möchte z.B. nicht in der Haut eines Händlers stecken, der ein K8T890-Board verkauft und eingebaut hat und dessen Käufer jetzt gerne auf die dual core-Tauglichkeit pochen würde, die von VIA explizit für den Chipsatz als Merkmal angepriesen wurde (http://www.hardtecs4u.com/news/arc3-2005.php  - 22.05.).


mjy@geizhals.at
Warum sollten wir es Unternehmen mit Eigeninteresse erlauben, das Gleichgewicht der freiheitlichen Grundrechte aus dem Lot zu bringen und dabei die Rede- und Ausdrucksfreiheit, die freien Märkte, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Verbraucherrechte, die Gesellschaftsstabilität und das Ende des materiellen und informationstechnischen Mangels aufs Spiel setzen? Weil jemand ein Lied klauen könnte? Das erscheint mir doch als ziemlich fadenscheinige Ausrede.
-- John Gilmore
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Re(12): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 15:47:37
§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der
Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils
vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der
Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit
der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.


Ich gebe langsam der Hitze die Schuld für eure Verständnisprobleme. Daß das Gerät irgendwann nach Monaten den Geist aufgegeben hat ist nicht automatisch ein Beweis für einen Gewährleistungsfall. Ich kenne das verdammte Gewährleistungsrecht, aber hier gab es offensichtlich keinen Mangel zum Übergabezeitpunkt, da das Gerät lange Zeit in Betrieb war (lange genug um den Lüfter völlig zu verschmutzen). Das ist völlig ausreichend für einen Beweis durch den Händler, daß die Ware mangelfrei übergeben wurde und betrieben werden konnte (sofern man, wie bereits geschrieben, nicht einen Mangel geltend machen will, der durch Fertigungsfehler erst nach monatelangem Betrieb aufgetreten ist). Manche Leute würden wohl noch immer von Gewährleistung faseln, wenn sie nach 5 Monaten mit der Dampfwalze über ihre Grafikkarte gefahren wären ... ("Beweislast beim Händler! Haha!").


mjy@geizhals.at
Warum sollten wir es Unternehmen mit Eigeninteresse erlauben, das Gleichgewicht der freiheitlichen Grundrechte aus dem Lot zu bringen und dabei die Rede- und Ausdrucksfreiheit, die freien Märkte, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Verbraucherrechte, die Gesellschaftsstabilität und das Ende des materiellen und informationstechnischen Mangels aufs Spiel setzen? Weil jemand ein Lied klauen könnte? Das erscheint mir doch als ziemlich fadenscheinige Ausrede.
-- John Gilmore
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Re(16): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 16:37:48
ja, das stimmt schon, nur kommt es deswegen nicht zum Umkehrschluß: "Wenn die
Sache eine Zeit lang funktioniert hat, war sie zugleich auch bei der Übergabe
einwandfrei."
Damit würde man die Regelung ad absurdum führen! :-)


Ganz allgemein stimmt das schon. Ich bin aufgrund meines Wissens über elektronische Bauteile davon ausgegangen, daß solche Komponenten praktisch nie von Anfang an vorhandene Mängel, die zum Defekt führen, erst nach ein paar Monaten in Betrieb zeigen (naja, miese Qualität mechanischer Bauteile mal ausgenommen - Lüfter).

Der Übergeber muss beweisen warum die Karte nicht mehr funktioniert bzw. dass
das "warum" zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorlag! Und das ist leider so
schwierig, dass ein paar Händler einfach innerhalb der ersten 6 Monate
bedingungslos austauschen, weil sie den Beweis einfach nicht führen können.
;-)


Bedingungslos vielleicht, aber sicher nicht in jedem Fall. Wie es in der Praxis bei großen Händlern wie DITech aussieht, kann ich nur raten, aber sie werden wohl eine eigene Statistik über offensichtlich übertaktete Grafikkarten u.dgl. führen und dementsprechend diesen Beweisschwierigkeiten mit ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenhalten, wenn es notwendig ist, wenn du weißt, was ich meine...


mjy@geizhals.at
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-- John Gilmore
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Re(14): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 18:01:12
Ich ging vom normalen durch Fertigungsfehler hervorgerufenen, aber erst später auftretenden Mangel aus, der vom Kunde noch in den ersten 6 Monaten nach Kauf beanstandet wird, der im Normalfall Gewährleistungsansprüche beeinhaltet.

Ich glaube wirklich, es ist die Hitze.

Es gibt keinen generell anzunehmenden "normalen durch Fertigungsfehler hervorgerufenen, aber erst später auftretenden Mangel", sondern es gibt die Vermutung, dass ein Fehler bereits vorhanden war und jetzt erst hervorgetreten ist bzw. erst jetzt bemerkt wurde. Das ist nicht zwangsläufig dasselbe.

Und es gibt die Möglichkeit des Gegenbeweises. Was ist ein Gegenbeweis in einem solchen Fall bzw. wie wird er geführt? Er wird mit einer oder mehreren Behauptungen geführt, die durch Argumenten bzw. Indizien gestützt werden. Je glaubhafter die Argumente, je zwingender die Indizien, desto geneigter ist das Ohr des Richters, der zu entscheiden hat.

Das Argument, die Karte hätte - schon belegt durch den vom Käufer berichteten Wickel wegen des verdreckten Lüfters - lange gut funktioniert, hätte erst jetzt einen Ausfall, eventuell sogar bedingt durch das Indiz mechanischer Veränderungen (Siegel verletzt etc., siehe meine Argumentation weiter oben), erlitten, wäre vor Gericht schon recht zugkräftig.

Gegenbeweise können und dürfen sehr wphl erbracht werden. Sowohl vom Übergeber als auch, später, vom Übernehmer (z.B. bei einem erst später bekannt gewordenen Konstruktions- bzw. Serienfehler).

GrummelGrumpf
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Re: DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 23:14:22
.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil eine CD nicht der
packung beilag (eine treiber-CD, die bereits mit erscheinen der karte veraltet
war). zum teil nachvollziehbar, aber leider trotzdem nicht rechtmässig -> auch
hier werde ich nach absprache mit meinem rechtsbeistand klage einreichen!!!


LOL Gekaufte Ware kann und wird nur komplett umgetauscht frag da mal deinen " Rechtsbeistand " was er darüber sagt und Treiber CD's sind meistens schon bei der Ausliefeung der Karte nicht mehr Aktuell siehe ATI.

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil das produkt angeblich
in schlechtem zustand wäre. dabei handelte es sich um eine grafikkarte, in
deren kühler schmutz zu sehen war. dieser mängel war von mir mit einem
kräftigen puster zu beseitigen (lächerlich)! diese aktion wird meinerseits
eine klage mit sich ziehen!


Aha sehr gut. Beispiel wenn Du einem Frend dein Auto borgst erwartest du das er es so wieder zurückbringt wie er es erhalten hat oder ist es Dir Recht wenn er total verdreckt ist innen und aussen ?

.) Ausserdem erfuhr ich von DITECH, daß ich bei rückgabe meiner defekten ware
nur mit einem gegenwert rechnen könne, DER DEM DERZEITIGEN WERT DER WARE
ENTSPRÄCHE (!!!) wo gibts den sowas??? ---> Klage!!!


Kommt drauf an wann die Karte gekauft wurde  nach 1 Monat bekommst kein Geld zurück weil die Preise meistens schnell in den Keller fallen.

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