Re(8): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
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DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 13:16:15
ich will euch darauf hinweisen, daß die firma DITECH (1200 Wien, Wehlistraße29) mit absolut miesen methoden versucht, sich um seine gewährleistungsplicht zu drücken!!!

ich persönlich hatte bei drei käufen volle drei reklamationen die mit den folgenden argumenten gerechtfertigt wurden:

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht (garantie-abwicklung) weil angeblich ein (scheckkopfnadel großes) Pickerl fehlte! nach androhung einer klage klappte das dann komischerweise doch!

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil das produkt angeblich in schlechtem zustand wäre. dabei handelte es sich um eine grafikkarte, in deren kühler schmutz zu sehen war. dieser mängel war von mir mit einem kräftigen puster zu beseitigen (lächerlich)! diese aktion wird meinerseits eine klage mit sich ziehen!

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil eine CD nicht der packung beilag (eine treiber-CD, die bereits mit erscheinen der karte veraltet war). zum teil nachvollziehbar, aber leider trotzdem nicht rechtmässig -> auch hier werde ich nach absprache mit meinem rechtsbeistand klage einreichen!!!

.) Ausserdem erfuhr ich von DITECH, daß ich bei rückgabe meiner defekten ware nur mit einem gegenwert rechnen könne, DER DEM DERZEITIGEN WERT DER WARE ENTSPRÄCHE (!!!) wo gibts den sowas??? ---> Klage!!!

alle von mir aufgestellten behauptungen sind von mir jederzeit durch audio-aufnahmen der jeweiligen gespräche belegbar!


ICH RATE ALLEN DRINGEND VOM KAUF BEI DITECH AB!!!! AUSSER EUCH IST GARANTIEABWICKLUNG VOLLKOMMEN EGAL!!!

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Re(8): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 16:07:09
Das von dir genannte Kriterium ist nur dazu da um die Vertragsmäßigkeit zu
bestimmen! ;-)

Diese öffentlichenn Äußerungen werden dem Vertrag stillschweigend
zugrundegelegt, sprich sie müssen gar nicht in geschriebener Form vorliegen,
sind aber trotzdem Vertragsbestandteil.


Das ist mir schon klar, aber als Beschreibung der Rechtslage war deine minimalistische Aussage trotzdem IMHO ungeeignet, da sie nur von einem Juristen, der diese nicht genannten Vertragsbestandteile kennt, so interpretiert werden würde.

Ich halte diese Regelung übrigens für falsch, da Händler für Werbeaussagen haften müssen, die sie selbst nicht einmal unter Kontrolle haben bzw. fallweise gar nicht wissen. Ich möchte z.B. nicht in der Haut eines Händlers stecken, der ein K8T890-Board verkauft und eingebaut hat und dessen Käufer jetzt gerne auf die dual core-Tauglichkeit pochen würde, die von VIA explizit für den Chipsatz als Merkmal angepriesen wurde (http://www.hardtecs4u.com/news/arc3-2005.php  - 22.05.).


mjy@geizhals.at
Warum sollten wir es Unternehmen mit Eigeninteresse erlauben, das Gleichgewicht der freiheitlichen Grundrechte aus dem Lot zu bringen und dabei die Rede- und Ausdrucksfreiheit, die freien Märkte, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Verbraucherrechte, die Gesellschaftsstabilität und das Ende des materiellen und informationstechnischen Mangels aufs Spiel setzen? Weil jemand ein Lied klauen könnte? Das erscheint mir doch als ziemlich fadenscheinige Ausrede.
-- John Gilmore
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