Re(12): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
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DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 13:16:15
ich will euch darauf hinweisen, daß die firma DITECH (1200 Wien, Wehlistraße29) mit absolut miesen methoden versucht, sich um seine gewährleistungsplicht zu drücken!!!

ich persönlich hatte bei drei käufen volle drei reklamationen die mit den folgenden argumenten gerechtfertigt wurden:

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht (garantie-abwicklung) weil angeblich ein (scheckkopfnadel großes) Pickerl fehlte! nach androhung einer klage klappte das dann komischerweise doch!

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil das produkt angeblich in schlechtem zustand wäre. dabei handelte es sich um eine grafikkarte, in deren kühler schmutz zu sehen war. dieser mängel war von mir mit einem kräftigen puster zu beseitigen (lächerlich)! diese aktion wird meinerseits eine klage mit sich ziehen!

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil eine CD nicht der packung beilag (eine treiber-CD, die bereits mit erscheinen der karte veraltet war). zum teil nachvollziehbar, aber leider trotzdem nicht rechtmässig -> auch hier werde ich nach absprache mit meinem rechtsbeistand klage einreichen!!!

.) Ausserdem erfuhr ich von DITECH, daß ich bei rückgabe meiner defekten ware nur mit einem gegenwert rechnen könne, DER DEM DERZEITIGEN WERT DER WARE ENTSPRÄCHE (!!!) wo gibts den sowas??? ---> Klage!!!

alle von mir aufgestellten behauptungen sind von mir jederzeit durch audio-aufnahmen der jeweiligen gespräche belegbar!


ICH RATE ALLEN DRINGEND VOM KAUF BEI DITECH AB!!!! AUSSER EUCH IST GARANTIEABWICKLUNG VOLLKOMMEN EGAL!!!

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..  OT: Signatur  (sstephan am 27.06.2005, 14:15:39)
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Re(12): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 15:47:37
§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der
Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils
vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der
Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit
der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.


Ich gebe langsam der Hitze die Schuld für eure Verständnisprobleme. Daß das Gerät irgendwann nach Monaten den Geist aufgegeben hat ist nicht automatisch ein Beweis für einen Gewährleistungsfall. Ich kenne das verdammte Gewährleistungsrecht, aber hier gab es offensichtlich keinen Mangel zum Übergabezeitpunkt, da das Gerät lange Zeit in Betrieb war (lange genug um den Lüfter völlig zu verschmutzen). Das ist völlig ausreichend für einen Beweis durch den Händler, daß die Ware mangelfrei übergeben wurde und betrieben werden konnte (sofern man, wie bereits geschrieben, nicht einen Mangel geltend machen will, der durch Fertigungsfehler erst nach monatelangem Betrieb aufgetreten ist). Manche Leute würden wohl noch immer von Gewährleistung faseln, wenn sie nach 5 Monaten mit der Dampfwalze über ihre Grafikkarte gefahren wären ... ("Beweislast beim Händler! Haha!").


mjy@geizhals.at
Warum sollten wir es Unternehmen mit Eigeninteresse erlauben, das Gleichgewicht der freiheitlichen Grundrechte aus dem Lot zu bringen und dabei die Rede- und Ausdrucksfreiheit, die freien Märkte, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Verbraucherrechte, die Gesellschaftsstabilität und das Ende des materiellen und informationstechnischen Mangels aufs Spiel setzen? Weil jemand ein Lied klauen könnte? Das erscheint mir doch als ziemlich fadenscheinige Ausrede.
-- John Gilmore
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