Re(3): Braucht Oesterreich keine Endpreise im Webshop?
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Re(3): Braucht Oesterreich keine Endpreise im Webshop?
28.09.2006, 00:16:21
Ja, davon wuerde ich beim Oesterreicher wohl ausgehen. Beim Wiener weiss ich das nicht so genau

Ich auch nicht, nachdem ich bei einem Perchtoldsdorfer Unternehmen arbeite. ;)

Da du nicht explizit widersprichst, gestehst du stillschweigend ein, dass auch in Oesterreich der Kunde ein Recht auf die unverzugliche Nennung von Endpreisen hat...

Ist deine agrressive Art ein Zeichen deiner Nationalität oder nur deiner Persönlichkeit?

Ich gestehe in der Regel - und das kannst du in diesem Forum einige Jahre zurückverfolgen - nicht schweigend, sondern bin bislang in meinen Postings immer transparent geblieben. Ich war auch immer offen für Fragen, die sehr weit in Firmeninternas hineireichten, wenn ich echtes Interesse und nicht Provokation gespürt habe. Weiters bin ich in der letzten Jahren auch unangenehmen Fragen nicht ausgewichen. Auch das lässt sich leicht nachlesen.

Die Annahme, nur der schweigt, der etwas zu verbergen hat, ist nicht nur schlechter Stil, sondern auch grundlegend falsch. Ich sehe nur keinen Grund, mich in diesem Ton zu unterhalten. Nicht mit dir, nicht mit anderen. (Nein, es ist in Österreich nicht so, dass automatisch der, der lauter schreit, insistiert o.ä. die Oberhand behält.)

Nachdem dein Interesse als Deutscher so eindringlich nach österreichischem Recht ausgerichtet ist, findest du hier einen Schatz an Gesetzestexten im Original, das in Hinkunft deinen Wissensdurst stillen mag: http://www.ris.bka.gv.at/

Zwischenzeitlich und zum Abschied zitiere ich dir hier noch aus dem E-Commerce-Gesetz (3. Abschnitt, Informationspflichten, Allgemeine Informationen, § 5. (2)):
Sofern in Diensten der Informationsgesellschaft Preise
angeführt werden, sind diese so auszuzeichnen, dass sie ein
durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen
kann. Es muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise
einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und
Zuschläge ausgezeichnet sind (Bruttopreise) oder nicht. Darüber
hinaus ist auch anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind.

Ich denke, das beantwortet deine Frage. Ergänzend sei bemerkt, dass Angebote, die sich ausschließlich an Firmen richten, sehr wohl auch netto USt. auszezeichnet werden dürfen; es muss nur klar sein, dass es sich dabei um Nettopreise handelt. An Konsumenten (und überall dort, wo sich das Angebot nicht explizit an Unternehmen richtet, dürfen Preisauszeichnungen nur inkl. USt. erfolgen.
  
Euer CWsoft
+43 676 587 8890
(persönlich zu finden in Perchtoldsdorf bei i-design)
28.09.2006, 10:14 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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...........  Re(5): Teil 2  (CWsoft am 01.10.2006, 15:19:48)
............  Re(6): Teil 2  (traut am 02.10.2006, 08:41:17)
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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 26.09.2006, 17:24:55)
 

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