Re(4): Braucht Oesterreich keine Endpreise im Webshop?
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Re(4): Braucht Oesterreich keine Endpreise im Webshop?
28.09.2006, 11:47:51
Ist deine agrressive Art ein Zeichen deiner Nationalität oder nur deiner
Persönlichkeit?


Und willst du nun mich persoenlich oder meine Nationalitaet beleidigen?

Auf dem Niveau sollten wir nicht weitermachen.

Ich hatte eine explizite Frage zur Rechtslage gestellt - ich hatte das sogar zweimal gefragt, ohne dass du jemals darauf eingegangen waerst. Persoenlich haette ich es als hoeflich empfunden, wenn du darauf irgendwie reagiert haettest - z.B. "kann ich nichts sagen, will ich nichts sagen, Antwort kommt spaeter" oder sonstwas.

Was du nicht mitzitiert hattest: Ich hatte zum letzten Nachhaken explizit erwaehnt, dass ich mangels Antwort zu dieser Frage eurer Rechte dann wohl die juristische Interpretation deiner (Nicht-)Aussage verwende. Das ist nicht meine persoenliche Meinung. Aber da du selbst mit der Kritik an GH-Veraenderungen anfingst (die wohl nicht nur ich begruesse), ging ich davon aus, du koenntest mit Kritik umgehen bzw. wuesstest als Profi ueber die entsprechenden Geschaeftsgrundlagen genauer Bescheid.

Im Vorgriff auf das unten herausgefundene: Meine Folgerung, dass auch in Oesterreich Lieferkosten direkt zu benennen sind, hat sich wohl als richtig erwiesen.

Sollte man meine Formulierung aber so gelesen haben koennen, dass ich dich der Luege bezichtigte oder sonstwie beleidigen wollte, so bitte ich dafuer um Entschuldigung. Das war nicht so gemeint.

Danke fuer das Zitat aus dem ECG:

Es muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise
einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und
Zuschläge ausgezeichnet sind (Bruttopreise) oder nicht. Darüber
hinaus ist auch anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind.


Muss man Jurist sein, um 'ob' zu verstehen? Fuer mich als Laien klingt das nach Wahlfreiheit, ob es Bruttopreise sind oder nicht, ob Versandkosten dabei sind oder nicht.

Mangels Kenntnis der oesterreicher Rechtsbegriffe und geeigneter Suchmaschinen habe ich zumindest mal http://user284.pre.apconsult.at/img/checkliste_website.pdf  gefunden. Dort steht:
- Sofern Sie (auch) an Verbraucher verkaufen, müssen Sie alle Preise als Bruttopreise, also
inklusive aller Steuern (MWSt.) angeben.
- Währungseinheit angeben (zB EUR), falls andere Währungen möglich sind: angeben,
dass die Umrechnung zum Tageskurs am Tag der Bestellung erfolgt.
- Nach dem Fernabsatzgesetz sind zusätzlich auch alle Lieferkosten anzugeben.
- Sie verkaufen nur an Unternehmer? Dann müssen Sie die Preise nicht Brutto
auszeichnen, Angabe des Nettopreises genügt. Allerdings muss klar erkennbar sein, dass
es sich um Nettopreise handelt! (zB excl. MWSt.).


Klingt also so, als waere Oesterreich da aehnlich klar geregelt wie Deutschland oder EU insgesamt: Lieferkosten sind anzugeben.


... Aber ich glaube, ich habe jetzt auch im Konsumentenschutzgesetz die richtige Stelle gefunden:
§ 5c. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner
Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen:
  1. Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,
  2. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
  3. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern,
  4. allfällige Lieferkosten,
  5. die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
  6. das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des § 5f,
[...]



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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 26.09.2006, 17:24:55)
 

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