Re(5): Braucht Oesterreich keine Endpreise im Webshop?
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Re(5): Braucht Oesterreich keine Endpreise im Webshop?
01.10.2006, 15:18:51
Und willst du nun mich persoenlich oder meine Nationalitaet beleidigen?

Nein, ich wollte nur auf deinen Hinweis, dass in Deutschland in hohem Maße (aggressiv) geklagt und (offensiv) abgemahnt werde, Bezug nehmen. Sollte das als Beleidigung verstanden worden sein, so entschuldige ich mich für das Missverständnis.

Auf dem Niveau sollten wir nicht weitermachen.

Absolut.

Muss man Jurist sein, um 'ob' zu verstehen? Fuer mich als Laien klingt das nach Wahlfreiheit, ob es Bruttopreise sind oder nicht...

Nein, es handelt sich dabei immer um die Frage, an wen das Angebot gerichtet ist. Du wirst in absehbarer Zeit bei uns auf eine Homepage stoßen, die das sehr deutlich trennt. Wir verkaufen großteils an Händler und andere Unternehmen, die meist Auszeichnung netto USt. bevorzugen und die Anzeige der Preisauszeichnung und vieles mehr (Währung, Anzeige von verschiedenen Zusatzinformationen oder eben nicht etc.) in Zukunft auch über ihren Account beeinflussen können. Also Brutto (default) für Konsumenten und den öffentlich-rechtlichen Schulbereich, netto für jeden Unternehmer, der es möchte.

Wir arbeiten daran (auch an einer besseren Versandkostenberechnung, an der Bereitstellung aktueller Gesetzestexte im Original u.v.m.), ein bisserl wird es aber noch dauern; unsere Haupttätigkeit besteht in der bestmöglichen Betreuung unserer Kunden.

Ich hatte eine explizite Frage zur Rechtslage gestellt - ich hatte das sogar zweimal gefragt, ohne dass du jemals darauf eingegangen waerst.

Ich habe diese Frage zweimal nicht beantwortet, weil ich (üblicherweise) nur dann antworte, wenn ich auch Antworten habe. Nein, auch "später" o.ä. sind hier keine "höflichen Alternativen", wenn ich keinen Zeitpunkt benennen kann. Ich habe nicht Zeit nach Belieben, meine Kunden bestimmen, wann ich antworten kann - wobei eine sehr späte Antwort meist keinen Sinn mehr macht. Ich verspreche aber nichts, was ich möglicherweise nicht halten kann.

Ich hatte zum letzten Nachhaken explizit erwaehnt, dass ich mangels Antwort zu dieser Frage eurer Rechte dann wohl die juristische Interpretation deiner (Nicht-)Aussage verwende.

Und das ist (suiehe oben) mehr, als Höflichkeit und Umgangsusancen erlauben, wofür ich
Sollte man meine Formulierung aber so gelesen haben koennen, dass ich dich der Luege bezichtigte oder sonstwie beleidigen wollte, so bitte ich dafuer um Entschuldigung. Das war nicht so gemeint.

- wenn auch auch nicht ganz passend - zur Kenntnis nehme und akzeptiere. ;)

...wuesstest als Profi ueber die entsprechenden Geschaeftsgrundlagen genauer Bescheid.

Der war gut. |-D Nachdem du mich nicht kennst, wäre ein Nachschlagen in unserem Archiv eine Möglichkeit, das festzustellen. ;)

Leider habe ich mich durch deine - von mir als solche empfundene - Provokation dazu hinreissen lassen, aus Zeitmangel nur halbe Arbeit zu machen. Ich hatte wohl noch im Hinterkopf, dass ALLE Kosten zur Vertragserrichtung bekannt sein müssen. Ich konnte nur im E-Commerce-Gesetz, das ich für dummerweise zuständig hielt, überraschend nichts außer dem von mir zitierten Passus finden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt auch keine Zeit, mich noch eine Stunde mit der weiteren Suche zu befassen. Daher auch der Hinweis auf das österreichische Rechtsinformationssystem, in welchem auch deutsche Nachbarn passende Gesetzesstellen recht flott finden können.

Danke jedenfalls für den von dir gelieferten Auszug aus dem österreichischen KSchG.

Zum Abschluss noch ein wesentlicher Punkt: (siehe nächstes Posting)
  
Euer CWsoft
+43 676 587 8890
(persönlich zu finden in Perchtoldsdorf bei i-design)
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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 26.09.2006, 17:24:55)
 

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