Re(12): Scheißen sich Händler gar nix um Gesetze?
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Scheißen sich Händler gar nix um Gesetze?
23.06.2014, 13:51:05
Aus gegebenem Anlaß https://forum.geizhals.at/t846451,7297378.html#7297378  studiere ich grad diverse Händlerseiten, deren AGB sowie deren Bezahlmöglichkeiten und Versandkosten.

Praktisch jeder verrechnet da einen Aufschlag für Zahlungen mit KK oder Paypal. Das ist doch nicht zulässig! (bei PP AFAIK doppelt unzulässig, denn so Zuschläge sind IMHO per PP-AGB verboten)

Es gäbe da ja die Lücke, für VK einen Rabatt anzubieten, aber selbst das machen die nicht, die schreiben echt im Klartext hin ZUSCHLAG.

Das schlimme dabei ist ja: das sind nicht nur irgendwelche Kistenschieber, die um 2c den Bestpreis haben wollen (den sie verlieren würden, wenn sie korrekt den Preis angeben würden), nein, das geht durch die Bank, das machen auch Händler mit sonst gutem Ruf. Sogar solche, die wegen solch illegaler Unsitten bereits gemahnt wurden und in der Zeitung standen.

Legal - illegal - schicceegal scheint inzwischen die Devise in der Branche zu sein.

Dabei sind sie eh schon 5-10% teurer als die Kollegen in DE.
Teuer, illegal abzocken aber dann wundern, wenn die Branche den Bach runter geht und einer nach dem anderen Pleite geht. MICH wundert das nicht.

So, sorry, das mußte jetzt mal raus.

Ach ja, linnks zum Thema:
http://help.orf.at/stories/1735264/
http://help.orf.at/stories/1734634/
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-urteil-ryanair-darf-keine-gebuehren-fuer-zahlung-per-kreditkarte-erheben-a-695981.html
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318873924092
und viele mehr

mfg
AVS

statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576

23.06.2014, 13:52 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 23.06.2014, 17:32:06)
............
Re(12): Scheißen sich Händler gar nix um Gesetze?
16.10.2017, 01:23:30
Was wollt ihr dagegen machen, ihr erfaßt die Versandkosten ja nicht bzw nur
teilweise


Wenn rechtswidrig: sperren, verwarnen - wie üblich.

In diesem Fall könnte nach meiner laienhaften Lesart der Gesetzgeber aber Mist gebaut haben. Der erwähnte Abs. 6 besagt:


(6) Der Zahlungsdienstleister darf dem Zahlungsempfänger nicht verwehren, dem Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments eine Ermäßigung anzubieten. Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig.


Somit könnten Händler behaupten, eine Servicegebühr für jede Zahlart einzuheben, diese für z.B. Vorkasse, Nachnahme aber zu streichen.

Es stellt sich mir auch die Frage, ob Händler wirklich Zahlungsempfänger sind und nicht doch deren Bank...

Ob der VKI-Artikel von 2010 heute noch relevant ist (gab ja Änderungen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene), kann ich nicht beurteilen.

Händler rechtfertigen sich übrigens so:

E-Tec Geschäftsführer Franz Astegger erklärte uns auf telefonische Nachfrage, dass es sich bei dieser Gebühr nicht um ein Entgelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung handle. Die Kartenfirma hebe für Bankomatzahlungen ein Prozent der Rechnungssumme ein. Bei Kreditkarten mache der Aufschlag zwei Prozent aus, weshalb E-Tec diese Zahlungsart in den Filialen gar nicht anbiete. Irgendjemand müsse diese Spesen bezahlen und da E-Tec seine Produkte sehr knapp kalkuliere, müsse man sie an den Kunden weiter geben.
http://www.kanzlei-schumacher.at/cms/artikelstruktur/news/plastikgeldaufschlag-zulaessig-oder-nicht/fdac2541615237944eea9613bbbdb34f/


16.10.2017, 01:26 Uhr - Editiert von Lazy Jones, alte Version: hier
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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