DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
Geizhals » Forum » Security & Viren » DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte (99 Beiträge, 3270 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.........
Re(9): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
29.04.2018, 10:12:58
Wo es Unklarheiten gibt, sind zB Daten in 30 Jahre alten Papierverträgen zu Krediten. Aber da wird man auf die ersten Urteile warten.

Interessante Frage. Bisher dachte ich eigentlich, dass Papierdokumente keine Rolle bezüglich DSGVO spielen.

Wenn man so herumgoogelt, dann findet man dazu aber tatsächlich verwirrende Formulierungen, die man auf den dritten Blick durchaus in diese Richtung verstehen könnte

z.B. https://www.verlagoesterreich.at/media/pdf/leseprobe-9783704675804-pdf.pdf
Die DSGVO gilt grundsätzlich nur für elektronisch verarbeitete Daten. Für manuell (in der Regel auf Papier) verarbeitete Daten gilt die DSGVO nur, wenn die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder dort gespeichert werden sollen (Art 2 Abs 1). Ein Dateisystem ist eine strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind (Art 4 Nr 6), wie zB eine nach Namen geordnete Personalaktenverwaltung. Einzelne Papierakten unterliegen jedoch nicht der DSGVO (Art 2 Rz 4).

Demnach müsste man einen Papp-Aktenordner mit nach Namen sortierten Verträgen auch als Dateisystem betrachten und unter dem Begriff "speichern" auch das geordnete Ablegen des Papierdokuments im Aktenordner gleichsetzen. Andererseits unterliegen einzelne Papierakten laut dem Zitat nicht der DSGGVO. Was unterliegt in dem Fall dann der DSGVO? Der Aktenordner ohne Inhalt? Welchen Unterschied macht es, wenn ich die enthaltenen Akten willkürlich durcheinandermische? Ist der Pappaktenordner dann kein Dateisystem mehr und fällt dann nicht mehr unter DSGVO?

Das ist jetzt nur eines von vielen Beispielen, wo die DSGVO-Thematik irritierend ist und von jedem anders verstanden werden kann. Da man dadurch sehr leicht unbewusst kriminell werden kann, finde ich die Vorgangsweise mit der Erstverwarnung durchaus vernünfig. Noch besser fände ich natürlich glasklare Formulierungen.  

Btw: Wie geht ihr denn mit den Themen kundenbezogene Daten in Email-Briefkästen, auf Gruppenlaufwerken in Netzwerkverzeichnissen um? Was macht ihr mit Backups?

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...........
Re(11): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
29.04.2018, 22:44:44
Das ist mir schon klar. Die Frage war ja eher, wie ihr damit umgeht.

Die Sache mit den offiziellen Unternehmensanwendungen ist ja noch eine überschaubare wenn auch komplexe Aufgabe, die man schon einigermaßen in den Griff kriegen kann, sodass dem Unternehmen bei einer Kontrolle zumindest ein aktives Bemühen bescheinigt werden kann.

Aber was macht ihr mit dem Wildwuchs an Excel, Pdfs, individueller SW-Basteleien der Mitarbeiter usw. die auf den diversen Netzwerkgruppenverzeichnissen oder Homedirectories herumliegen. Oft wissen die User ja gar nicht mehr, dass sie da irgendwo etwas abgelegt haben und wissen möglicherweise auch nicht, dass diese Dinge problematisch sein könnten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so etwas bei euch nicht gibt.

Macht ihr automatische Löschvorgänge auf Basis des Dateidatums, möglicherweise kombiniert mit Texterkennung und semantischer Prüfung auf personenbezogene Inhalte? Oder löst ihr das über vom Mitarbeiter zu unterschreibende Richtlinien kombiniert mit internen Kontrollen und Verwarnungen? Wie erkennt ihr die Sünder z.B. bei CSV-Dateien oder anderen Formaten die den Ersteller bzw. letzten Bearbeiter nicht implizit in sich tragen? Wie geht ihr damit um, dass der Ersteller ja nicht unbedingt der Sünder sein muss, der die Datei auch öffenlich abgelegt bzw. lange liegengelassen hat? Oder verwendet ihr im Unternehmen solche gemeinsamen Verzeichnisse bzw. Homedirectories gar nicht?

Bezüglich Email gibt es dann noch das Problem, dass interne Kontrollen (zumindest sofern keine geeignete Betriebsvereinbarung vorhanden ist) bedingt durch das Briefgeheimnis gar nicht erlaubt sind. Wenn der DSGVO-Kontrolleur dann mit dem Recht zum Töten daherkommt, dann gibts Rambazamba.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..........
Re(10): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
03.05.2018, 10:26:57
Interessante Frage. Bisher dachte ich eigentlich, dass Papierdokumente keine
Rolle bezüglich DSGVO spielen.

War erst vor kurzem bei einem Seminar über die DSGVO für Vereine. Wenn die Papierdokumente unsortiert herumliegen, unterliegen sie nicht der DSGVO.
Wenn die Papierdokumente in irgendeiner Form sortiert sind, unterliegen sie der DSGVO.
D.h. sind die Zetteln z.B. in einem Ordner ohne System eingeordnet --> kein DSGVO-Fall

Meine persönliche Meinung zu dem Ganzen Thema:

1) Die ganze DSGVO wurde von Theoretikern entworfen, die wenig Ahnung von der Praxis haben
2) Die österreichische Lösung ist wie meistens eine Verschlimmbesserung.
3) Dass man erst im Wiederholungsfall tatsächlich bestraft wird, mag ja noch eine gute Idee sein, denn wer soll sich in vielen dieser Beschreibungen mit allen möglichen Möglichkeiten der Interpretationen durchblicken.
4) Dass jeder Ausländer jedes noch so kleine österr. Unternehmen verklagen kann, aber das Verklagen von int. Konzernen praktisch unmöglich wird, ist typisch ÖVP.
5) Das Behörden, Spione - auch ausländische! - davon ausgenommen wurden - ohne Worte.

emefge
Infosauger
_____________________________________________________________________________

Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe bis man sie reden hört.

"Bekomme ich bei Ihnen so einen ganz kleinen Lötkolben zum CPU reparieren?"

Wieso Realität? Ich hab doch verdammt noch mal was Besseres zu tun!



Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..............
Re(14): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
04.05.2018, 09:55:48
Mir gefällt die Diskussion!!! Du stellst ganz zentrale Fragen, die die Regierung bislang versäumt hat zu beantworten!

Der Kern des Gesetzes ist, dass die personenbezogenen Daten eines Bürgers genau die gleiche Rechtsstellung bekommen wie sein Körper oder seine Eigentum. Und das ist aus meiner Sicht RICHTIG und WICHTIG!

Das war mir alles vor vielen Jahren, als ich meine Vorlesungen bei Zeger/ARGE Daten hatte, noch nicht klar! Jetzt, wo immer mehr Datenkatastrophen in die Öffentlichkeit dringen und der negative gesellschaftliche Impact immer klarer wird, hingegen schon.

Nun zu deinen Fragen:
Welches Problem hat der Kunde, wenn vermeintlich nicht mehr benötigte Daten in einem Ordner herumliegen und möglicherweise niemals wieder angesehen werden?
- Wenn mein Eigentum bei dir schlecht bewacht herumliegt, habe ich generell ein Problem

Welches Problem hat er, wenn sich trotzdem jemand dieser Akt warum auch immer irgendwann ansieht?
- Vielleicht sind meine Daten in Zusammenhang mit anderen Daten plötzlich sehr gefährlich für mich. Ich würde daher gerne selbst entscheiden, wer Zugriff darauf hatr.

Welchen Unterschied macht es für ihn, ob die Daten in einem Backup enthalten sind oder in einem Aktenordner? Welchen Unterschied macht es für ihn, ob sie sortiert oder unsortiert in einem Aktenordner liegen? Interessiert es ihn überhaupt?
- Das ist ein legistisches und technisches Problem, wo sich der Gesetzgeber der technischen Realität beugen musste. Generell wäre auch hier eine Löschfrist angeraten.

Ab wann benötigt man Daten nicht mehr? Gibt es dafür einen Algorithmus oder wenigstens eine Faustformel?
- Datenminimalität. Eher weniger/kürzer als mehr/länger.

Dein generelles Problem ist scheinbar, zu akzeptieren, dass es MEINE Daten sind und bleiben. Dieser Grundsatz gilt aber schon lange über das DSG. Dass Vergehen nie bestraft wurde, war der Mangel.





Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...............
Re(15): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
04.05.2018, 22:12:36
Der Kern des Gesetzes ist, dass die personenbezogenen Daten eines Bürgers genau die gleiche Rechtsstellung bekommen wie sein Körper oder seine Eigentum.

Lol. Die Definitionen/Interpretationen werden auch immer lustiger. Steht das wirklich an einer offiziellen Stelle oder ist das die Sichtweise eines Seminar-Gurus? Ich werde dir dann mal ein paar Jahre anteilige Mietkosten für das heimliche Leben in meinem Aktenschrank nachverrechnen. Nachdem du aber weder laut warst noch sonst unangenehm aufgefallen bist, würde ich dir da natürlich einen kleinen Rabatt gewähren. Nach Zahlung deiner Schulden werde ich natürlich unverzüglich deine Visitenkarte vernichten und mit deinem Körper und Eigentum dasselbe machen. Die Kontaktadresse ist hoffentlich eh gleichgeblieben, oder?
Das war mir alles vor vielen Jahren, als ich meine Vorlesungen bei Zeger/ARGE Daten hatte, noch nicht klar! Jetzt, wo immer mehr Datenkatastrophen in die Öffentlichkeit dringen und der negative gesellschaftliche Impact immer klarer wird, hingegen schon.

Da gebe ich dir schon recht, fürchte aber trotzdem, dass die großen Datenskandale (Facebook&Co) dadurch auch nicht wirklich ausgebremst werden. Aber ich lasse mich dazu gerne positiv überraschen. Grundsätzlich habe ich aber nichts gegen die DSGVO.
Nun zu deinen Fragen:
Welches Problem hat der Kunde, wenn vermeintlich nicht mehr benötigte Daten in einem Ordner herumliegen und möglicherweise niemals wieder angesehen werden?
- Wenn mein Eigentum bei dir schlecht bewacht herumliegt, habe ich generell ein Problem

Wie kommst du darauf, dass deine Visitenkarte bei mir schlecht bewacht herumliegen würde? Hab ich das irgendwo geschrieben? Sie liegt in einem feuerfesten Panzerschrank mit den modernsten Sicherheitsvorkehrungen. Davor sind im 24x7-Betrieb 7 Ninja-Kämpfer platziert, die einen Eid darauf geschworen haben, deine Visitenkarte unter Einsatz ihres Leben zu beschützen.
Blöderweise ist dieser Zustand für dich bzw. DSGVO aber trotzdem unbefriedigend, da ihr ja meint, dass ich Visitenkarten löschen soll, sobald ich sie nicht mehr benötige ohne klar zu sagen, wann dieser Zeitpunkt genau sein sollte. Und da beginnt mein Dilemma.

Visitenkarten werden einem ja oft eher aufgedrängt bzw. mit der Intention übergeben, dass man bei Bedarf Kontakt aufnimmt. Als Ex-Consulter solltest du das ja wahrscheinlich kennen. Auf diesen Karten steht übrigens in der Regel kein Ausgabedatum. Manchmal werfe ich die Kärtchen gleich weg (aus Höflichkeit warte ich aber zumindest meist, bis der Übergeber den Raum verlassen hat) oder ich hebe sie eben auf, wenn ich das Gefühl habe, dass die Person doch in irgend einem Kontext einmal wieder interessant sein könnte. Ob ich sie wirklich irgendwann brauche? Keine Ahnung, ich vermute aber, dass es dem durchschnittlichen Consulter eher lieber ist, wenn ich sie für alle Fälle länger behalte. Vielleicht wäre es ihm aber auch lieber, wenn ich die Karte irgendwo liegenlasse oder ins Altpapier werfe. Dadurch würden sich vielleicht für ihn neue Chancen ergeben.

Bisher hat mich übrigens noch niemals jemand gebeten (weder bei der Übergabe der Karte noch irgendwann später) seine Karte zu vernichten. Wenn das jemand gemacht hätte, so wäre ich seinem Wunsch natürlich auch nachgekommen. Jetzt gibt es halt eine gesetzliche Regelung dafür, die ich auch nach meinem Verständnis irgendwie befolgen werde. Sinn und Nutzen für den Kunden (in welcher Rolle auch immer) sind für mich aber weiterhin fraglich.
Welches Problem hat er, wenn sich trotzdem jemand dieser Akt warum auch immer irgendwann ansieht?
- Vielleicht sind meine Daten in Zusammenhang mit anderen Daten plötzlich sehr gefährlich für mich.

Ja, es kann durchaus sein, dass da jemand irgendwelche Zusammenhänge zwischen deiner Visitenkarte und anderen Dingen erkennen kann,  mir wäre Datamining im Zusammenhang mit echten Papierdokumenten aber eher neu. Habt ihr da vielleicht etwas am Laufen? Wenn ja, dann schick mir doch bitte mal deine Visitenkarte. Ich finde die alte gerade nicht, vielleicht hab ich sie gestern auch beim ausmisten weggeworfen. Ich konnte gestern ja auch noch nicht ahnen, dass ihr so interessante Technologien im Köcher habt.
Ich würde daher gerne selbst entscheiden, wer Zugriff darauf hat.

Ja, ich auch. Aber wie mach ich denn das konkret (auch unter DSGVO)? Nachdem du ja aus dem Bankenbereich kommst: Bekomme ich per Auskunft nach DSGVO eine namentliche Liste aller Personen, die meinen Bankkontostand abfragen können? Wieviele und welche Leute können per DWH oder anderen Tools Abfragen wie "suche alle Witwen unter 50 mit Einlagen > 1 Mio" machen? Und wenn ich als Privater wirklich eine solche Namensliste bekomme, fällt die dann auch unter DSGVO und muss von mir gelöscht werden, wenn ich sie nicht mehr brauche? Fragen über Fragen.  
Welchen Unterschied macht es für ihn, ob die Daten in einem Backup enthalten sind oder in einem Aktenordner? Welchen Unterschied macht es für ihn, ob sie sortiert oder unsortiert in einem Aktenordner liegen? Interessiert es ihn überhaupt?
- Das ist ein legistisches und technisches Problem, wo sich der Gesetzgeber der technischen Realität beugen musste. Generell wäre auch hier eine Löschfrist angeraten.

Wie schon an andere Stelle angerissen, ist es für jene Kunden die wirklich komplett gelöscht werden wollen, wohl eher unbefriedigend, wenn sie nur in gewissen Teilsystemen (da, wo es für das Unternehmen halt einfach geht) gelöscht werden.
Ab wann benötigt man Daten nicht mehr? Gibt es dafür einen Algorithmus oder wenigstens eine Faustformel?
- Datenminimalität. Eher weniger/kürzer als mehr/länger. 

Das ist nicht viel mehr als eine Nullaussage. Wieviel weniger/mehr/kürzer/länger konkret? Schließlich geht es ja vermutlich irgendwann einmal um sehr viel Geld. Außerdem wäre es mir als kritischem Kunden wohl auch eher egal, wie viele Daten wie lange gespeichert wurden, wenn meine eigenen darin enthalten sind.
Dein generelles Problem ist scheinbar, zu akzeptieren, dass es MEINE Daten sind und bleiben. Dieser Grundsatz gilt aber schon lange über das DSG. Dass Vergehen nie bestraft wurde, war der Mangel.

Das akzeptiere ich schon bzw. ist es ja nach aktueller Rechtsauffassung so definiert. Was mich stört habe ich aber nun wohl hinreichend dargestellt. Klare Definitionen wären gewünscht und nicht so Floskeln wie "Eher weniger/kürzer als mehr/länger".


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
................
Re(16): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
04.05.2018, 22:44:05
Meine erste Antwort ist: verarsch dich selbst.

Ob ich noch inhaltlich auf die wenigen interessanten Teile eingehe, überlege ich mir gerade. Ich tu mir echt schwer, diese ursprünglich interessante Diskussion fortzusetzen. Nicht inhaltlich, denn da zeigst du deinen relativen Anfängerstatus recht deutlich, sondern ob deines aggressiven Stils.

Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus Dutzenden zugrundeliegenden Gesetzen, die weiterhin gelten. Über den Daumen gepeilt ergeben sich im Bankenumfeld zB max 18 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Im Baubereich verjährt Schadenersatz u.U. erst nach 30 Jahren.

Es ist daher für den Gesetztgeber nicht möglich oder sinnvoll über einen Kamm zu scheren, wann der Mensch zu vergessen ist.

Dass Papierdaten in wenigen Stunden oder Tagen digital sein können, hat Google zB bewiesen. Millionen von Büchern sind mittlerweile digitalisiert. Daher hat der Gesetzgeber sinnvollerweise diese Lücke gleich vorsorglich gestopft.

Was „angemessen“ ist und was nicht werden einmal die Gerichte entscheiden. Und auch hier finde ich es gut, dass das nicht auf Punkt und Beistrich ausdefiniert ist. Denn was für einen Milliardenkonzern wie Google angemessen sein kann, ist für einen Schuster u.U. vollkommen unangemessen. Dazu gibt es Richter.

Nein, du bekommst von der Bank keine Information, welche ihrer Mitarbeiter konkret deine Daten sehen dürfen. Laut BWG dürfen das grundsätzlich nur befugte Personen und die Bank darf deine Daten nur unter strengen, klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen weitergeben. Das gilt schon seit Jahrzehnten. Die Banken dürfen nicht, wie Google zb, mit deinen Daten Handel treiben - ohne deine explizite Zustimmung.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung