Re(15): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
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 (Rheumon am 25.04.2018, 08:16:31)
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Re(15): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
04.05.2018, 22:12:36
Der Kern des Gesetzes ist, dass die personenbezogenen Daten eines Bürgers genau die gleiche Rechtsstellung bekommen wie sein Körper oder seine Eigentum.

Lol. Die Definitionen/Interpretationen werden auch immer lustiger. Steht das wirklich an einer offiziellen Stelle oder ist das die Sichtweise eines Seminar-Gurus? Ich werde dir dann mal ein paar Jahre anteilige Mietkosten für das heimliche Leben in meinem Aktenschrank nachverrechnen. Nachdem du aber weder laut warst noch sonst unangenehm aufgefallen bist, würde ich dir da natürlich einen kleinen Rabatt gewähren. Nach Zahlung deiner Schulden werde ich natürlich unverzüglich deine Visitenkarte vernichten und mit deinem Körper und Eigentum dasselbe machen. Die Kontaktadresse ist hoffentlich eh gleichgeblieben, oder?
Das war mir alles vor vielen Jahren, als ich meine Vorlesungen bei Zeger/ARGE Daten hatte, noch nicht klar! Jetzt, wo immer mehr Datenkatastrophen in die Öffentlichkeit dringen und der negative gesellschaftliche Impact immer klarer wird, hingegen schon.

Da gebe ich dir schon recht, fürchte aber trotzdem, dass die großen Datenskandale (Facebook&Co) dadurch auch nicht wirklich ausgebremst werden. Aber ich lasse mich dazu gerne positiv überraschen. Grundsätzlich habe ich aber nichts gegen die DSGVO.
Nun zu deinen Fragen:
Welches Problem hat der Kunde, wenn vermeintlich nicht mehr benötigte Daten in einem Ordner herumliegen und möglicherweise niemals wieder angesehen werden?
- Wenn mein Eigentum bei dir schlecht bewacht herumliegt, habe ich generell ein Problem

Wie kommst du darauf, dass deine Visitenkarte bei mir schlecht bewacht herumliegen würde? Hab ich das irgendwo geschrieben? Sie liegt in einem feuerfesten Panzerschrank mit den modernsten Sicherheitsvorkehrungen. Davor sind im 24x7-Betrieb 7 Ninja-Kämpfer platziert, die einen Eid darauf geschworen haben, deine Visitenkarte unter Einsatz ihres Leben zu beschützen.
Blöderweise ist dieser Zustand für dich bzw. DSGVO aber trotzdem unbefriedigend, da ihr ja meint, dass ich Visitenkarten löschen soll, sobald ich sie nicht mehr benötige ohne klar zu sagen, wann dieser Zeitpunkt genau sein sollte. Und da beginnt mein Dilemma.

Visitenkarten werden einem ja oft eher aufgedrängt bzw. mit der Intention übergeben, dass man bei Bedarf Kontakt aufnimmt. Als Ex-Consulter solltest du das ja wahrscheinlich kennen. Auf diesen Karten steht übrigens in der Regel kein Ausgabedatum. Manchmal werfe ich die Kärtchen gleich weg (aus Höflichkeit warte ich aber zumindest meist, bis der Übergeber den Raum verlassen hat) oder ich hebe sie eben auf, wenn ich das Gefühl habe, dass die Person doch in irgend einem Kontext einmal wieder interessant sein könnte. Ob ich sie wirklich irgendwann brauche? Keine Ahnung, ich vermute aber, dass es dem durchschnittlichen Consulter eher lieber ist, wenn ich sie für alle Fälle länger behalte. Vielleicht wäre es ihm aber auch lieber, wenn ich die Karte irgendwo liegenlasse oder ins Altpapier werfe. Dadurch würden sich vielleicht für ihn neue Chancen ergeben.

Bisher hat mich übrigens noch niemals jemand gebeten (weder bei der Übergabe der Karte noch irgendwann später) seine Karte zu vernichten. Wenn das jemand gemacht hätte, so wäre ich seinem Wunsch natürlich auch nachgekommen. Jetzt gibt es halt eine gesetzliche Regelung dafür, die ich auch nach meinem Verständnis irgendwie befolgen werde. Sinn und Nutzen für den Kunden (in welcher Rolle auch immer) sind für mich aber weiterhin fraglich.
Welches Problem hat er, wenn sich trotzdem jemand dieser Akt warum auch immer irgendwann ansieht?
- Vielleicht sind meine Daten in Zusammenhang mit anderen Daten plötzlich sehr gefährlich für mich.

Ja, es kann durchaus sein, dass da jemand irgendwelche Zusammenhänge zwischen deiner Visitenkarte und anderen Dingen erkennen kann,  mir wäre Datamining im Zusammenhang mit echten Papierdokumenten aber eher neu. Habt ihr da vielleicht etwas am Laufen? Wenn ja, dann schick mir doch bitte mal deine Visitenkarte. Ich finde die alte gerade nicht, vielleicht hab ich sie gestern auch beim ausmisten weggeworfen. Ich konnte gestern ja auch noch nicht ahnen, dass ihr so interessante Technologien im Köcher habt.
Ich würde daher gerne selbst entscheiden, wer Zugriff darauf hat.

Ja, ich auch. Aber wie mach ich denn das konkret (auch unter DSGVO)? Nachdem du ja aus dem Bankenbereich kommst: Bekomme ich per Auskunft nach DSGVO eine namentliche Liste aller Personen, die meinen Bankkontostand abfragen können? Wieviele und welche Leute können per DWH oder anderen Tools Abfragen wie "suche alle Witwen unter 50 mit Einlagen > 1 Mio" machen? Und wenn ich als Privater wirklich eine solche Namensliste bekomme, fällt die dann auch unter DSGVO und muss von mir gelöscht werden, wenn ich sie nicht mehr brauche? Fragen über Fragen.  
Welchen Unterschied macht es für ihn, ob die Daten in einem Backup enthalten sind oder in einem Aktenordner? Welchen Unterschied macht es für ihn, ob sie sortiert oder unsortiert in einem Aktenordner liegen? Interessiert es ihn überhaupt?
- Das ist ein legistisches und technisches Problem, wo sich der Gesetzgeber der technischen Realität beugen musste. Generell wäre auch hier eine Löschfrist angeraten.

Wie schon an andere Stelle angerissen, ist es für jene Kunden die wirklich komplett gelöscht werden wollen, wohl eher unbefriedigend, wenn sie nur in gewissen Teilsystemen (da, wo es für das Unternehmen halt einfach geht) gelöscht werden.
Ab wann benötigt man Daten nicht mehr? Gibt es dafür einen Algorithmus oder wenigstens eine Faustformel?
- Datenminimalität. Eher weniger/kürzer als mehr/länger. 

Das ist nicht viel mehr als eine Nullaussage. Wieviel weniger/mehr/kürzer/länger konkret? Schließlich geht es ja vermutlich irgendwann einmal um sehr viel Geld. Außerdem wäre es mir als kritischem Kunden wohl auch eher egal, wie viele Daten wie lange gespeichert wurden, wenn meine eigenen darin enthalten sind.
Dein generelles Problem ist scheinbar, zu akzeptieren, dass es MEINE Daten sind und bleiben. Dieser Grundsatz gilt aber schon lange über das DSG. Dass Vergehen nie bestraft wurde, war der Mangel.

Das akzeptiere ich schon bzw. ist es ja nach aktueller Rechtsauffassung so definiert. Was mich stört habe ich aber nun wohl hinreichend dargestellt. Klare Definitionen wären gewünscht und nicht so Floskeln wie "Eher weniger/kürzer als mehr/länger".


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