Re(16): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
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 (Rheumon am 25.04.2018, 08:16:31)
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 (Rheumon am 25.04.2018, 08:14:15)
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Re(16): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
04.05.2018, 22:44:05
Meine erste Antwort ist: verarsch dich selbst.

Ob ich noch inhaltlich auf die wenigen interessanten Teile eingehe, überlege ich mir gerade. Ich tu mir echt schwer, diese ursprünglich interessante Diskussion fortzusetzen. Nicht inhaltlich, denn da zeigst du deinen relativen Anfängerstatus recht deutlich, sondern ob deines aggressiven Stils.

Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus Dutzenden zugrundeliegenden Gesetzen, die weiterhin gelten. Über den Daumen gepeilt ergeben sich im Bankenumfeld zB max 18 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Im Baubereich verjährt Schadenersatz u.U. erst nach 30 Jahren.

Es ist daher für den Gesetztgeber nicht möglich oder sinnvoll über einen Kamm zu scheren, wann der Mensch zu vergessen ist.

Dass Papierdaten in wenigen Stunden oder Tagen digital sein können, hat Google zB bewiesen. Millionen von Büchern sind mittlerweile digitalisiert. Daher hat der Gesetzgeber sinnvollerweise diese Lücke gleich vorsorglich gestopft.

Was „angemessen“ ist und was nicht werden einmal die Gerichte entscheiden. Und auch hier finde ich es gut, dass das nicht auf Punkt und Beistrich ausdefiniert ist. Denn was für einen Milliardenkonzern wie Google angemessen sein kann, ist für einen Schuster u.U. vollkommen unangemessen. Dazu gibt es Richter.

Nein, du bekommst von der Bank keine Information, welche ihrer Mitarbeiter konkret deine Daten sehen dürfen. Laut BWG dürfen das grundsätzlich nur befugte Personen und die Bank darf deine Daten nur unter strengen, klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen weitergeben. Das gilt schon seit Jahrzehnten. Die Banken dürfen nicht, wie Google zb, mit deinen Daten Handel treiben - ohne deine explizite Zustimmung.

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