Re(11): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
Geizhals » Forum » Security & Viren » DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte (99 Beiträge, 3320 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 25.04.2018, 08:16:31)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 25.04.2018, 08:14:15)
...........
Re(11): DSGVO? Aaaaaaaaaaaaand it's gone! Die DSGVO is schon wieder Geschichte
29.04.2018, 22:44:44
Das ist mir schon klar. Die Frage war ja eher, wie ihr damit umgeht.

Die Sache mit den offiziellen Unternehmensanwendungen ist ja noch eine überschaubare wenn auch komplexe Aufgabe, die man schon einigermaßen in den Griff kriegen kann, sodass dem Unternehmen bei einer Kontrolle zumindest ein aktives Bemühen bescheinigt werden kann.

Aber was macht ihr mit dem Wildwuchs an Excel, Pdfs, individueller SW-Basteleien der Mitarbeiter usw. die auf den diversen Netzwerkgruppenverzeichnissen oder Homedirectories herumliegen. Oft wissen die User ja gar nicht mehr, dass sie da irgendwo etwas abgelegt haben und wissen möglicherweise auch nicht, dass diese Dinge problematisch sein könnten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so etwas bei euch nicht gibt.

Macht ihr automatische Löschvorgänge auf Basis des Dateidatums, möglicherweise kombiniert mit Texterkennung und semantischer Prüfung auf personenbezogene Inhalte? Oder löst ihr das über vom Mitarbeiter zu unterschreibende Richtlinien kombiniert mit internen Kontrollen und Verwarnungen? Wie erkennt ihr die Sünder z.B. bei CSV-Dateien oder anderen Formaten die den Ersteller bzw. letzten Bearbeiter nicht implizit in sich tragen? Wie geht ihr damit um, dass der Ersteller ja nicht unbedingt der Sünder sein muss, der die Datei auch öffenlich abgelegt bzw. lange liegengelassen hat? Oder verwendet ihr im Unternehmen solche gemeinsamen Verzeichnisse bzw. Homedirectories gar nicht?

Bezüglich Email gibt es dann noch das Problem, dass interne Kontrollen (zumindest sofern keine geeignete Betriebsvereinbarung vorhanden ist) bedingt durch das Briefgeheimnis gar nicht erlaubt sind. Wenn der DSGVO-Kontrolleur dann mit dem Recht zum Töten daherkommt, dann gibts Rambazamba.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung