Alternate Wien 23
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Re(2): Alternate Wien 23
10.08.2010, 18:19:10
Wie kundenfreundlich der Alternate wirklich ist,

Insgesamt leider eine völlig unbefriedigendes Kundenservice bei Alternate!

Digitalkamera vor rund zwei Monaten gekauft. Im Urlaub festgestellt, dass die Kamera zwar tolle Bilder macht, aber der Blitz nicht funktioniert. Für mich ein klarer Fall von Gewährleistung.

Heute bei Alternate:
Kamera (+Zubehör, OVP, Rechnung, Fehlerbeschreibung) und dem Hinweis auf Gewährleistungsabwicklung an einen grundsätzlich freundlichen Alternate-Servicemitarbeiter übergeben.

Der überprüft Kamera und defekten Blitz und bestätigt den Mangel: "Kamera muss eingeschickt werden, dauert vier bis sechs Wochen." Das ist für mich nicht wirklich zufriedenstellend, konnte ich schon beim vorherigen Urlaub nur eingeschränkt und jetzt auch noch beim nächsten Urlaub überhaupt keine Fotos mit der neuerstandenen Kamera machen. Außerdem schaut eine angemessene Frist zur Verbesserung bei einer Digitalkamera anders aus (zwei bis höchstens drei Wochen). Austausch war nicht möglich, weil nicht mehr lagernd.

Dann hätte ich folgende Vereinbarung unterzeichnen sollte:

1. "Artikel wurde zur Überprüfung abgegeben."
(Habe ich nicht, ich habe die Kamera zur Gewährleistungsabwicklung abgegeben, außerdem hatte der Mitarbeiter die Kamera ohnedies überprüft.)

2. "Reparatur/Überprüfung erfolgt ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäfts- und Servicebedingungen."
(Sicher nicht! Die Reparatur erfolgt zu den gesetzlich festgelegten Bedingungen.)

3. Diese sind in unserem Ladengeschäft einzusehen.
(Im Servicezentrum war nichts davon zu sehen und laut Aussage des Servicemitarbeiters sind die AGB ausschließlich im Internet abrufbar.)

Nachdem Alternate also bewusst gegen die angemessene Frist für die Verbesserung (Reparatur) verstößt und auch kein Leihgerät anbietet, habe ich Alternate gleich schriftlich eine dreiwöchige Frist zur Verbesserung gestellt und erwarte, dass sie diese einfach verstreichen lassen.

Fazit: Nicht unfreundliche Mitarbeiter, die leider nicht flexibel sind oder sein dürfen. Bewusste Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistungsabwicklung, teilweise erschreckende Inkompetenz ("Wenn der Blitz erst nach dem Kauf kaputt gegangen wäre, wäre es aber keine Gewährleistung mehr gewesen.") und völlig absurde "Reklamations"-Bedingungen.

Alternate will also ganz offensichtlich Gewährleistungsansprüche abwehren (kein Tausch, keine Rückabwicklung, keine priorisierte Reparatur) und diese als Garantieansprüche abwickeln, weil's so für sie billiger kommt.


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Re(12): Alternate Wien 23
18.08.2010, 11:15:41
zuerst erzählst, das es deine cam ist, plötzlich ist es die kammera deiner tochter.... das klingt dann halt unglaubwürdig....

Grundsätzlich gehe ich dieses Forum für keinen geeigneten Platz für Familiengeschichten. Ich war aber sogar gemeinsam mit ihr beim Alternate um die Gewährleistung einzufordern.

ich weiss das es sich um eine gute cam handelt, die wollte ich mir selbst kaufen, bei dem preis

Deine Bezeichnung "billigsdorfer cam" halte ich weder für zutreffend noch ist sie in der Sache relevant.

aber bei dem preis und gewinnspanne, kann man nicht das selbe service erwarten wie bei einer cam 700€

Wenn Du unter "Service" die Gewährleistungsabwicklung verstehst, dann widerspreche ich dir ganz heftig und sehe auch in den gesetzlichen Bestimmungen keinerlei Hinweis für deine Ansicht.

da ich der meinung bin, das ein austausch einen erheblichen nachteil für den händler bedeutet hätte, da er die als ersatz vom hersteller erhaltene cam niemals verkaufen hätte können

Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen kann meiner Meinung nach niemals als "Nachteil für den Händler" bezeichnet werden - ganz im Gegenteil, das Nichteinhalten ist ein erheblicher Nachteil für den Kunden! Die gesetzlichen Regelungen sind für den Händler weder überraschend noch neu und müssen selbstverständlich in eine korrekte Preiskalkulation einfließen.

Der mögliche Austausch der Kamera scheiterte aus meiner Sicht auch nicht an der Profitmaximierung des Händlers, sondern weil dieses Modell nicht mehr lagernd war.

Ob der Händler einen Ersatz vom Hersteller bekommt oder nicht und ob er diesen Ersatz verkaufen kann oder nicht kann nicht die Begründung zum Einhalten der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen dem Kunden gegenüber sein.

ich finde es einfach nicht rechtens, wenn man wegen 3 wochen, so einen zirkus macht

Das ist eine unzulässige Reduktion des Vorfalls. Ich mache so einen Zirkus, weil sich der Händler gleich mehrfach über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinwegsetzt und dies noch dazu nicht aus Versehen sondern mit Vorsatz und Absicht.

Ich habe für eine Kamera inklusive Akku, Handbuch, Gewährleistung und Garantie bezahlt, der Händler will jetzt aber im Nachhinein einen Teil der von mir erworbenen Leistung nicht liefern. Und zwar nicht, weil er nicht kann (die Rückabwicklung ist als letztes Mittel immer möglich), sondern weil er aus Gründen der Gewinnmaximierung nicht will.

Wenn ich mir das aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (Gerichtsverfahren) schon gefallen lassen muss, dann finde ich hier wenigstens klare und deutliche Worte dafür.

aber meiner meinung kann der händler nichts dafür, das gewisse abläufe beim hersteller eben so lange dauern

Du hast es noch immer nicht verstanden! Wie auch hier beschrieben:
http://forum.geizhals.at/t713994,6123194.html#6123194
kann der VERKÄUFER innerhalb der drei Wochen prüfen und reparieren, die dreiwöchige Frist hat nichts mit der Reparaturdauer des HERSTELLERS zu tun. Schafft er das nicht, bleibt ihm nur die schrittweise Rückabwicklung des Kaufvertrags.

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Re(14): Alternate Wien 23
18.08.2010, 13:07:50
und du hast noch immer nicht verstanden, das sich der händler noch immer nicht über die gesetzlichen gewährleistungsbestimmungen hinweg gesetzt hat, weil ja die drei wochen noch nicht überschritten sind

Da hast Du recht! Ich mache den Fehler, den Ankündigungen des Händlers zu glauben. Du bist nicht der erste, der mir sagt, ich sei viel zu gutgläubig.

um einige fälle, welche wohl von richtern, welche etwas weltfremd sind gesprochen wurden

Selbst wenn es "nur einige Fälle" sind, so gibt es auch in der Lehre eine völlige Übereinstimmung und andererseits kein einziges anderslautendes Urteil.

Ich halte Richter übrigens nicht für "weltfremd", sie haben sich nur an die von der Politik beschlossenen Gesetze zu halten - und die überwiegende Mehrheit macht das auch.

oder sollen sie die hersteller endlich dazu bewegen ihr reklamationsverfahren zu beschleunigen?

Die Gewährleistung muss beim Händler bleiben, der Hersteller spielt bei der Gewährleistung nicht mit! Oder willst Du dich ernsthaft mit einer nach China ausgelagerten Reparaturwerkstätte eines malayischen Herstellers, der seinen Firmensitz im Commonwealth of Domenica hat, auseinandersetzen?

die lange überprüfung der geräte, geändert werden muss,

So arg finde ich die zwei bis drei Wochen gar nicht, wenn sie nur eingehalten werden würden! Und die Praxis zeigt, dass es Händler gibt, die nach einer oberflächlichen Prüfung innerhalb von Minuten tauschen. Der Spielraum für Kundenorientierung und Servicequalität ist also durchaus gegeben. Die gesetzlichen Bestimmungen stellen meiner Meinung nach einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen des Verkäufers und des Konsumenten dar, leider halten sich die Verkäufer nicht immer an die gesetzlichen Vorgaben.

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Re(12): Alternate Wien 23
19.08.2010, 08:44:05
Was mich hauptsächlich gestört hat, war die Formulierung, dass ich die Kamera
"zur Überprüfung" abgegeben hätte, was einfach nicht der Wahrheit entspricht  


Das entspricht aber auch in der Gewährleistung der Wahrheit, die Fristen sind ja eigentlich dafür da, dass der Händler angemessen zeit hat den Anspruch zu überprüfen...somit beginnt die Frist mit der Übernahme durch den Händler...da kanns keine Diskussion geben.

Das Ganze auch noch, nachdem der Mitarbeiter die Kamera bereits überprüft hat
und den Fehler bestätigt hat.


den Fehler ja, aber deshalb muss ja noch kein Gewährleistungsfall vorliegen, der Blitz kann ja mechanisch beschädigt worden sein. Viele geräte habe inzwischen Beschleunigungs- oder Feuchtigkeitsmarker, wenn so einer ausgelöst hat, wirds mit der Gewährleistung zumindest schwierig, auch in den ersten 6 Monaten.

Außerdem der Verweis auf die AGB, die im Servicecenter nicht aufliegen und
laut Aussage des Mitarbeiters "nur im Internet einsehbar sind".

Das fällt wohl unter "öl ins Feuer gießen";-)

Dazu mischt sich auch noch der zweite Mitarbeiter ein und belehrt mich, dass
es sich um keinen Gewährleistungsfall handelt, wenn der Blitz auch nur einmal
funktioniert hätte, mit der unausgesprochenen Drohung, dass ich das auch zu
beweisen hätte.

"Was willst du mit Öl, Benzin ist angesagt!">:-D>:-D

Ich habe mich gefühlt wie im falschen Film, dabei bin ich seit mehreren Jahren
durchaus zufriedener Kunde bei Alternate und kaufe bei denen regelmäßig ein -
hatte aber bislang keinen Gewährleistungsfall abzuwickeln.

Ich glaub bis zum "gefährlichen Halbwissen" des zweiten Mitarbeiters wär das ganze noch realtiv glatt über die Bühne gegangen, oder?
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re(14): Alternate Wien 23
19.08.2010, 14:41:14
Relativ glatt über die Bühne gegangen ist es ohnedies. Es prallen nur zwei
unterschiedliche Interessen und Rechtsansichten aufeinander. Aber hier ist
sicher ein geeignetes Forum, solche Vorgänge zu diskutieren.


ich bin für solche Diskussionen eh ein williges opfer, und hab grad Sommerloch |-D

Ich bin nicht überzeugt, dass die Frist zur Abwicklung der Gewährleistung
automatisch mit der Übernahme zu einer nicht weiter definierten "Überprüfung"
beginnt. Das könnte vom Alternate möglicherweise auch als Garantieabwicklung
interpretiert werden. Auch der zu unterschreibende Reklamationszettel gibt
darauf keinen Hinweis:
1. Abgabe "zwecks Überprüfung" (Anm.: und kein Wort von Gewährleistung).
2. Überprüfung erfolgt ausschließlich zu den AGB.
3. AGB sind nicht einsehbar.


Diese Verunsicherung ist, wenn nciht beabsichtig, dann sicher ein willkommener Nebeneffekt des schwammig formulierten Formblatts.

Die Frist für die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe des Produkts, egal ob auf dem Wisch jetzt explizit gewährleistung draufsteht oder nicht...wenn er in den AGB/ASB irgendeine obskure Klausel, Hausnummer "Die Abwicklung erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen der Herstellergarantie", wünsche ich ihm viel Spass dabei, die in einem Rechtstreit durchzusetzen.

Was anderes wäre es wenn direkt auf dem Wisch steht "Der Übergebende akzeptiert eine Abwicklung im Rahmen der Herstellergarantie"...mit dem Zettelchen dürfte er höchstens aufs Örtchen gehn bei mir.
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re(3): Alternate Wien 23
11.08.2010, 13:53:19
Sehr geehrter Herr Mertens

Einleitung: Ich bin seit Jahren Alternatekunde und habe auch nicht immer das Glück, dass Alles zu meiner Zufriedenheit läuft.
Aber es war mir immer möglich in einem kurzen sachlichen Reklamationsgespräch das Problem zu lösen, ja im begründeten Einzelfall auch eine über die AGB hinausgehende Lösung gemeinsam zu erarbeiten (nennt man auf neudeutsch WIN-WIN lösung).


Ich möchte Allen die diesen Beitrag lesen und speziell Ihnen lieber Herr Mertens ins Stammbuch schreiben:
Unsere Zeit wurde durch die Entwicklungen im Bereich Elektronik und die Gier nach Neuem von Vielen von uns - speziell aber den Elektronikbegeisterten - so schnelllebig, dass wir schon beinahe im Monatstakt nach  Neuerscheinungen gieren.
Daraus resultieren die negativen Begleiterscheinungen vor denen kein Beipacktext, Arzt oder Apotheker warnen:
nicht ganz korrekt funktionierende UEgeräte, DigiCams, Elchtest, Rückrufaktionen speziell der Autoindustrie (nachdem die ersten Todesopfer nicht mehr zu verheimlichen und auf Fahrfehler des Toten Konsumenten zu schieben sind) –

und entstand der Konsument als Betatester sogar unter Einsatz seines Lebens.

Zur Anrede: um Ihnen mit dem im Usenet üblichen Du nicht zu nahe zu treten, gestatten Sie mir bitte die förmliche besonders respektvolle Anrede des „Sie“.



Ich durfte gestern Nachmittag als Kunde, der die von mir geschätzten Dienste von Alternate  in Anspruch nahm, Ihren wortgewaltigen und mit  IMHO überzogenen Forderungen überladenen Vortrag im Rahmen Ihres schon peinlichen Auftrittes als „Konsument“ bei Alternate miterleben.
Randbemerkung: Ihre Äußerungen zu Ihrer Begleiterin und Ihrem Begleiter als der Mitarbeiter von Alternate wegen einer Rückfrage nicht anwesend war, lassen mich vermuten, dass Sie sich von nicht sachdienlichen Emotionen leiten ließen und Ihre Forderung um jeden Preis erfüllt haben wollten.

Zu gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie:
Garantieleistungen sind freiwillige Leistungen des Händlers oder Herstellers die im Rahmen des Kaufvertrages im gegenseitigen Einvernehmen oder im Rahmen der AGB als vereinbart werden oder als vereinbart gelten.

Gewährleistung (abgek. GL):
Kommt für 2 Jahre zum Tragen ab Übergabe des Kaufgegenstandes.
In den ersten 6 Monaten ist der Händler oder Hersteller verpflichtet den Beweis zu erbringen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung war.
Ab dem ersten Tag des 7. Monats kehrt sich die Beweispflicht um und der Konsument muss den Beweis der Mangelhaftigkeit erbringen.

Im Rahmen der GL steht Ihnen als Konsument in angemessener Frist Nachbesserung (z.B. Reparatur) im Extremfall (Gerät irreparabel) Wandlung zu.
Z.B. ein neues gleiches Gerät, oder wenn in der schnelllebigen Sparte Electronic auch ein eben erstandenes gleiches Gerät weder verfügbar ist, noch nachbeschafft werden kann, der Austausch auf ein anderes gleich- ev. auch höherwertiges Gerät oder sogar die Rückabwicklung des Kaufs – ist Verhandlungssache.

Der Blick in Alternate AGB besonders der Pkt 8.5 wäre aufschlussreich: http://www.alternate.at/html/content.html?docId=7246


Nun zu Ihren Forderungen:
Sie haben sich fürchterlich über die notwendige Überprüfung aufgeregt und auf dem Wort Überprüfung im Auftragsformular herumgeritten, als wäre davon die Rettung der Welt abhängig.
Natürlich ist es notwendig ein Kaufobjekt erst zu prüfen, um dann auch die Entscheidung treffen zu können, was man tun kann. Auf Grund der Formulierung Überprüfung entsteht aber nicht die Gefahr, dass wir als (durch das KSchG geschützte) Konsumenten unserer Rechte im Rahmen der GL beraubt werden.

Angemessene Frist:
Um zu beurteilen welche der zur Auswahl stehenden Maßnahmen Ihnen angebotenen werden können, muss das Gerät geprüft werden.
z.B. Cover beschädigt – Händler hat gleiches oder von Ihnen akzeptiertes Cover vorrätig – Frist: von gleich bis einige Tage bis zum Beschaffen des Teiles aus dem Lager.
z.B. in Ihrem Fall Blitz defekt – Händler überprüft vor Ort, stellt fest, eine Reparatur durch ihn selbst nicht möglich. Mit Ihrem Auftrag (auch zu Ihrer Sicherheit um fristgerechte Reklamation nachweisen zu können) wird das Gerät zu einer Fachwerkstätte des Herstellers oder zum Hersteller selbst mit dem notwendigen Auftrag/Forderung im Kundeninteresse übergeben. – Zeitspanne je nach Aufwand auch schon mal 3-8 Wochen.
Anm.: Wie viele Reparaturwerkstätten gerade von Digitalen Medien/Geräten kennen Sie in Österreich? – Dank der Globalisierung kaufen wir alle immer alles günstigst (Geiz ist ja soooo geil), wundern uns über Probleme wegen fehlender Endkontrolle oder ausgereifter Entwicklungen und sind voll der Wut (wie z.B. Sie selbst gestern), wenn eine Reklamation in Asien halt ihre Zeit in Anspruch nimmt.
Gott sei dank ists ja wurscht wie viele Tonnen CO2 in die Atmosphäre geblasen werden, Hauptsach billig wars. Und überhaupt: wir in Wien werden ja nicht von den Auswirkungen in Form von Überschwemmungen oder Feinstaub oder Ozonüberbelastungen betroffen (oder stimmt das vielleicht auch nicht mehr ganz?).

Zum Schluss des Teiles Ihres Vortrages den ich peinlicherweise miterleben musste – ich habe mich als Konsument in Grund und Boden geniert – haben Sie dem Mitarbeiter von Alternate noch unterstellt er würde Sie zur Unterschrift auf dem Vordruck der das hässliche Wort Überprüfung enthalte „nötigen“.
Da Sie sich als der Juristerei so kundig darstellen wollten, wundert mich diese maßlose Entgleisung. Der Mitarbeiter hat Sie lediglich gebeten ihm einen Auftrag zur Abwicklung Ihrer Wünsche zu unterfertigen – und Sie bezichtigten ihn in Anwesenheit mehrerer Zeugen (auch solcher ohne Naheverhältnis zu dem Beschuldigten und/oder Alternate) einer STRAFTAT.

Nötigung (frei formuliert): Bewirken/Erzwingen einer Handlung durch Androhung oder Ausübung von Gewalt gegenüber jener Person(engruppe) von der man möchte, dass sie die gewünschte Handlung ausführt.

Ich persönlich würde mich freuen, wenn Sie für sich selbst Ihren Standpunkt und Verhalten als Konsument überdenken würden. Rechte zu haben ist eine Sache – die Art und Weise wie man Sie durchzusetzen gedenkt, die Andere.

Nicht nur auf Alternate bezogen erlaube ich mir zu  empfehlen das sachliche Gespräch zu suchen, sowie seriöse und machbare Vorschläge zu unterbreiten – hat bei mir bislang oft funktioniert und zur beiderseitigen Zufriedenheit beigetragen.

Ich wünsche Allen einen angenehmen Nachmittag



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Re(4): Alternate Wien 23
11.08.2010, 17:57:30
Ich wünsche Allen einen angenehmen Nachmittag

Mir ist ein Nachmittag ohne Alternate-Reklamationsabteilung auf alle Fälle lieber als einer mit.

Jetzt erinnere ich mich, Sie waren der "Kunde" der den Leiter der Serviceabteilung holen ließ und ihn dann innigst umarmt hat. Dann wird mir ihr Beitrag schon wesentlich verständlicher.

im begründeten Einzelfall auch eine über die AGB hinausgehende Lösung gemeinsam zu erarbeiten (nennt man auf neudeutsch WIN-WIN lösung).

Nachdem sich Alternate unwillig und unfähig gezeigt hat, die Kamera trotz überprüftem Mangel auszutauschen, habe ich deshalb den Vorschlag einer Leihkamera gemacht. Aber auch diese Win-Win-Lösung wurde von Alternate ohne ernsthafte Begründung abgelehnt.

Gewährleistung (abgek. GL):
...
Im Rahmen der GL steht Ihnen als Konsument [...] der Austausch auf ein anderes gleich- ev. auch höherwertiges Gerät

Na da fallen Sie dem Alternate ganz schön in den Rücken! Den Austausch auf ein höherwertiges Gerät (in diesem Fall auf eine höherwertige Kamera) sehe ich nur als Kulanz und nicht als Recht und habe so etwas auch nicht verlangt. Auf alle Fälle hat Alternate so etwas auch nicht angeboten, obwohl es ihrer Meinung ja geltendes Recht ist.

Auch die von ihnen angeführten AGB können den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch nicht beeinträchtigen oder abändern.

Sie haben sich fürchterlich über die notwendige Überprüfung aufgeregt.

Überhaupt nicht! Die halte ich für sinnvoll, denn im Rahmen der Überprüfung hat sich der Defekt des Blitzlichts eindeutig bestätigt. Worüber ich verärgert war, war der zur Unterschrift vorgelegte Übernahmeschein, auf dem vermerkt war, dass die Kamera (alleine) zum Zweck einer Überprüfung an Alternate übergeben wurde. Ich habe die Kamera aber an Alternate übergeben, um die Gewährleistung abzuwickeln.

z.B. in Ihrem Fall Blitz defekt [...] Zeitspanne je nach Aufwand auch schon mal 3-8 Wochen.

Nein, Alternate sprach ganz eindeutig nicht von drei bis acht Wochen, sondern von vier bis sechs Wochen. Und vier Wochen sind eben keine angemessene Frist mehr. Eine angemessene Frist für eine Verbesserung an einer Digitalkamera beträgt zwei bis drei Wochen. Schafft das der Händler nicht, muss er den Kauf Zug um Zug rückabwickeln.

Selbstverständlich weiß das Alternate und verstößt vorsätzlich gegen die gesetzlichen Regelungen mit dem Wissen, dass sich kein Kunde wegen einer drei Wochen längeren Reparaturzeit einen Prozess antut.

Der Mitarbeiter hat Sie lediglich gebeten ihm einen Auftrag zur Abwicklung Ihrer Wünsche zu unterfertigen

Das ist wirklich reine Erfindung! Mein Wunsch war der Austausch der mangelhaften Kamera. Geht nicht, ok. Dann Reparatur innerhalb angemessener Frist. Geht auch nicht. Dann Rückabwicklung - wollte Alternate auch nicht. Und der von ihnen angeführte Austausch auf ein besseres Modell wurde ebenfalls nicht angeboten. Statt dessen hätte ich einen nicht näher definierten Überprüfungsauftrag unterfertigen sollen!

Wenn Sie so etwas unterschreiben, ist das Ihre Sache, ich unterschreibe dermaßen absurde Aufträge nicht.

Nötigung

Ich empfinde es durchaus als Nötigung, wenn mich ein Händler dazu drängt, mich mit einer gesetzeswidrigen Gewährleistungsabwicklung abspeisen zu lassen, weil er ansonsten überhaupt nichts machen würde. "Wir können ansonst nichts machen", war die Grundaussage Alternates.

beiderseitigen Zufriedenheit beigetragen

Eigentlich überflüssig zu betonen: Die gesamte Diskussion wurde von beiden Seiten in normaler Lautstärke, ohne unqualifizierte Äußerungen, selbstverständlich ohne Handgreiflichkeiten und durchaus sachlich abgewickelt. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Alternate die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistungsabwicklung missachtet. Meine Zufriedenheit hält sich damit in sehr engen Grenzen.

11.08.2010, 21:13 Uhr - Editiert von CarstenMertens, alte Version: hier
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Re(6): Alternate Wien 23
12.08.2010, 15:15:25
Auch wenn der Gesetzgeber keine konkreten Fristen für die Verbesserung (Reparatur) angegeben hat, so sind diese deshalb nicht ungeregelt. Auch die Zahl der zumutbaren Verbesserungsversuche ist nicht konkret angegeben, dennoch hat sich in beiden Fällen eine weitgehend übereinstimmende Judikatur ergeben, die natürlich von der Art der mangelhaften Ware abhängig ist. Ich habe im Fall der Digitalkamera folgende Informationen herangezogen:

1. Unser Firmenjurist: Zumutbar sind in diesem Fall zwei Wochen, danach schriftlich eine Woche Nachfrist setzen, danach Kaufvertrag auflösen. Laut Literatur wird bei vergleichbaren Geräten eine bis drei Wochen als angemessen angesehen. Laut bereits erfolgter Rechtssprechung sind es zwei bis vier Wochen.

Interessant ist seine Nachbetrachtung: Ein Tausch wäre dem Verkäufer auch dann zumutbar, wenn er die Ersatzkamera mit geringem Aufwand nachbestellen könnte. Ein Online-Händler, der überhaupt nichts lagernd hat (und damit niemals tauschen müsste) und unter der Verfügbarkeitsanzeige ("Außenlager")seines Großhändlers verkauft, wurde verpflichtet, zu tauschen statt zu reparieren.

Er meint auch: Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass der Verkäufer für die Verbesserung sorgt und kann diese Verpflichtung nicht auf den Hersteller abwälzen - und daher auch nicht mit langen Reparaturzeiten des Herstellers argumentieren. Ebenso ist im Falle eines Tauschs auch nicht damit zu argumentieren, dass der Verkäufer die Ware vom Hersteller nicht ersetzt bekommen würde.

2. Telefonische Information des VKI: Maximal drei Wochen.

3. Eigene Erfahrung: Notebookreparaturen (volles Programm inkl. Mainboardtausch) sind bei Abholung/Anlieferung vor Ort innerhalb von 12 bis 14 Tagen, bei einer Zustellung an ein Servicecenter innerhalb von zwei bis fünf Tagen möglich.



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Re(5): Alternate Wien 23
13.08.2010, 16:30:56
Lieber Herr Mertens,
ein paar Hinweise vorweg:

Wer lesen kann und will ist im Vorteil

Mit Aufmerksamkeit schützt man auch sich selbst vor Falschaussagen (vulgo Lügen) – also bitte lesen und nachdenken was und wie Sie etwas gesagt haben oder Ihnen auch in ABG dargelegt wird.

Wie man in den Wald ruft so schallt es wieder!

Die Korrektur Ihres ungerechtfertigten Vorwurfs gegen mich wäre ein Zeichen von Fairness und Ehrlichkeit.

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Sie schreiben, dass Sie die Kamera vor zwei Monaten gekauft haben. Im dazwischen liegenden Zeitraum Kauf bis ggst. Vorsprache bei Alternate, lag Ihr Urlaub in dem Sie die Kamera nur eingeschränkt nutzen konnten:
Haben sie die Kamera erst auf der Urlaubsfahrt gekauft oder warum haben Sie den Blitz nicht früher ausprobiert und reklamiert?
Um welche Kamera geht es eigentlich? Kompaktkamera habe ich gesehen – aber welche Preisklasse? LowCost oder HighEnd?
Was Sie bisher noch nicht kundgetan haben – wie oft haben Sie Alternate schon die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben? Oder haben sie 2Monate nach dem Kauf zum ersten Mal reklamiert?

IMHO ärgen Sie sich lediglich über ihr eigenes Versäumnis die Kamera vor dem Urlaub ausprobiert zu haben und die zu knappe Zeitspanne zu Ihrem nächsten Urlaub, so dass auch im Nächsten eine Kompaktkamera nicht zur Verfügung stehen wird.
Dies aber dem Händler anzulasten und in der von Ihnen gewählten Form mit recht deutlichen und unmissverständlichen Anschuldigungen in einem Forum breit zu treten ist unfair bis höchst gewagt.


Jetzt erinnere ich mich, Sie waren der "Kunde" der den Leiter der
Serviceabteilung holen ließ und ihn dann innigst umarmt hat. Dann wird mir ihr
Beitrag schon wesentlich verständlicher.


Ich ersuche Sie Ihre Aussagen der Wahrheit entsprechend zu tätigen:
Ich habe mich an den von Ihnen zitierten Mitarbeiter gewandt, da dieser im Rahmen seiner Tätigkeit für mich eine PC-Komponente besorgt hatte.

Wissen Sie ob dieser Mitarbeiter der Leiter der Serviceabteilung ist?
Wissen Sie in welchem Verhältnis ich zu Alternate stehe? - Wieso können Sie mich dann als "Kunde" bezeichnen (dies bezeichnet ugspr. einen Kunden der keiner ist/war)?

Die in Europa übliche Begrüßung des Händereichens – eine solche war es nämlich nur - als innigste Umarmung zu bezeichnen halte für gewagt oder sie wollen mich in diesem Forum einfach diffamieren, da es Ihnen mehr als peinlich ist, dass jemand objektiv zu dem Vorfall Stellung nehmen kann und auch nimmt. Möglicherweise haben Sie das Händereichen zur Begrüßung auch anders wahrgenommen als es tatsächlich war oder Sie verwechseln mich mit jemandem. Dann würde ich aber nicht mit solchen Beschuldigungen im Forum auftreten.

Mein Ersuchen an Sie: bitte lesen Sie die Bedingungen auf deren Basis Sie an diesem Forum teilnehmen.
Diffamierungen gehören in meinem Verständnis der Richtlinien jedenfalls nicht zu den von den Moderatoren bevorzugten Äusserungen.

... sich Alternate unwillig und unfähig gezeigt hat ...


Ich kenne klarerweise Ihren Beruf nicht. Aber in Partnerschaften und Kooperationen gibt es – wie offenbar viele Poster hier wissen – Voraussetzungen für die Zusammenarbeit. Eine solche ist es auch Geräte an den Hersteller zur Behebung von erkennbaren, nicht Vor Ort reparablen, aber nicht einem Totalschaden gleichzusetzende Mängel zur Reparatur zu übersenden.

Genau das hat Ihnen der Mitarbeiter von Alternate angeboten – aber ohne Ihren Auftrag kann er diesem Ihrem Wunsch ja gar nicht nachkommen.
ganz allgemein betrachtet:
Kunde gibt Auftrag – Händler führt aus oder gibt an den Hersteller weiter – Rückmeldung führt zur Rückstellung des reparierten Gerätes oder zur Wandlung.


... fallen Sie dem Alternate ganz schön in den Rücken!

Wenn ich die AGB von Alternate zitiere?
Bitte AGB lesen – wozu habe ich es Ihnen einfach gemacht und den Link mit Hinweis auf den entsprechenden Punkt gepostet?

Worüber ich verärgert war

Wenn bei Ihnen schon nur Verärgerung so aussieht ...

Warum haben Sie dann dem Formular das ja vom Mitarbeiter nicht verändert werden darf – siehe eigenes Dienstverhältnis – nicht handschriftlich Ihren Auftrag nach Abwicklung der Gewährleistung hinzugefügt?

Oder sind in Ihrem Beruf Anweisungen der Geschäftsleitung für Sie nicht bindend? - Sie Glücklicher!
Individuelle Vereinbarungen des Mitarbeiters mit dem Kunden - was in Ihrem Fall zutreffend gewesen wäre - bedürfen in jedem Fall der Zustimmung der Geschäftsleitung. Steht in allen AGBs die ich bisher zu lesen bekam.

... wirklich reine Erfindung!


Noch mal die Frage wie oft haben Sie Alternate bereits die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben? – Oder waren sie, wie ich mittlerweile vermute, wirklich zum ersten Mal dort?


Ich empfinde es durchaus als Nötigung ...


Bitte lesen Sie was ich geschrieben habe – Ihr persönliches Empfinden und die von Ihnen als angemessene Reaktion darauf ist - im Extremfall einer Klage - einem Strafrichter verdammt wurscht – Eine Nötigung ist und bleibt eine Straftat  - und der Vorwurf einer solchen ist von einer Strafe nur einen Steinwurf entfernt.


Eigentlich überflüssig zu betonen:


Meine Wahrnehmung ist eine andere, da ich sehr stark auch auf die Zwischentöne höre. Von Ihrer Seite gab es nicht einmal den Hauch der Bereitschaft die Bemühungen Alternates zu würdigen oder von einem Austausch und zur Verfügungstellen eines Austauschgerätes abzuweichen.
Sie ritten immer nur auf dem Wort Überprüfung herum.


Nochmals mein Ersuchen an Sie, ehe Sie eine weitere Antwort schreiben:
Halten Sie sich bitte an die Wahrheit und diffamieren Sie bitte weder mich noch sonst jemanden egal ob Person oder Firma im Rahmen dieses Forums.

Anm.: Als Diffamierung (v. lat.: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.
(Quelle Wikipedia)


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Re(6): Alternate Wien 23
13.08.2010, 18:38:53
Haben sie die Kamera erst auf der Urlaubsfahrt gekauft oder warum haben Sie den Blitz nicht früher ausprobiert und reklamiert?

Diese Informationen sind für eine Gewährleistungsabwicklung völlig unerheblich. Aber wenn Sie gerne an meinem Privatleben Anteil nehmen wollen, bitte: Die Kamera war ein Geburtstagsgeschenk an meine Tochter, das sie wenige Tage vor dem Abflug nach Australien bekommen hat.

Um welche Kamera geht es eigentlich?

Diese Informationen sind für eine Gewährleistungsabwicklung völlig unerheblich, jede Digitalkamera fällt unter die zweijährige Gewährleistung. Aber auch hier die von ihnen gewünschten Informationen: Casio Exilim EX-FC100, eine meiner Meinung nach mittelpreisige Digitalkamera, die um die 130 Euro gekostet hat.

Was Sie bisher noch nicht kundgetan haben – wie oft haben Sie Alternate schon die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben

Diese Informationen sind für diese Gewährleistungsabwicklung völlig unerheblich, die Gewährleistungspflicht beträgt bekanntlich zwei Jahre, wobei der Konsument die ersten sechs Monate zusätzlich den Vorteil der Beweislastumkehr hat. Auch hier zu ihrer persönlichen Information: Die Digitalkamera wurde ein paar Tage nach ihrer Rückkehr erstmals an Alternate übergeben, meine Hoffnung auf eine Gewährleistungsabwicklung im gesetzlichen Rahmen wurde dabei leider nicht erfüllt.

IMHO ärgen Sie sich

Wer würde sich nicht ärgern, wenn ein Geburtstagsgeschenk nicht ordentlich funktioniert? Dennoch habe ich mit Alternate ein völlig sachliches Gespräch geführt, in dem Alternate leider einen klar gesetzeswidrigen Standpunkt eingenommen hat.

Und natürlich ärgere ich mich, wenn ich mich völlig korrekt und kooperationswillig zeige, die Originalverpackung hervorkrame, alle Teile zusammensuche, die Rechnung ausfindig mache und alles ordentlich übergebe und der Händler sich dann nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält. Ich wäre ja sogar mit einer ungesetzlich langen Reparaturzeit einverstanden gewesen, wenn er eine Ersatzkamera zur Verfügung gestellt hätte. Ich wäre auch mit dem Austausch auf ein anderes Modell, sogar samt Aufzahlung, einverstanden gewesen. Aber das unflexible Verharren in einer gesetzwidrigen Position verärgert mich.

Mein Ersuchen an Sie: bitte lesen Sie die Bedingungen auf deren Basis Sie an diesem Forum teilnehmen.

Lustig! Das schreibt jemand, der sich extra für diesen Thread registriert hat und von dem fünf seiner sieben Beiträge geplonkt wurden.

Eine solche ist es auch Geräte an den Hersteller zur Behebung von erkennbaren, nicht Vor Ort reparablen, aber nicht einem Totalschaden gleichzusetzende Mängel zur Reparatur zu übersenden.

Das mag schon sein, hat aber mit einer Gewährleistungsabwicklung nichts zu tun. Was Sie beschreiben ist ein normaler Reparaturauftrag, für den völlig andere gesetzliche Vorschriften gelten. Und genau deshalb habe ich mich ja auch nicht zu der von Alternate gewünschten Unterschrift auf dem "Reklamations"-Schein drängen lassen. Die gesetzlich definierte Gewährleistung sieht überhaupt kein Versenden der mangelhaften Ware an den Hersteller vor, denn ganz ausdrücklich ist der Händler leistungspflichtig. Wenn er dazu die Hilfe anderer in Anspruch nimmt, ist das sein Privatvergnügen und kann nicht zur Schlechterstellung des Konsumenten führen.

Nachmals: Der Gesetzgeber berücksichtigt NICHT, wie lange ein Hersteller für eine Reparatur benötigt, sondern er legt diese Frist in der gängigen Judikatur mit maximal drei Wochen fest. Die gesetzlichen Bestimmungen gehen nämlich davon aus, dass die Reparatur vom Händler vorgenommen werden kann, was bei vielen Waren ja auch möglich ist. Das Einschicken zum Hersteller ist gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen, weil der Händler und nicht der Hersteller zur Gewährleistung verpflichtet ist. Und der Gesetzgeber legt auch fest, wenn der Austausch auf ein mangelfreie Ware oder die Verbesserung innerhalb der festgelegten Frist nicht möglich ist, der Kauf eben rückgängig gemacht werden muss.

Warum haben Sie dann dem Formular das ja vom Mitarbeiter nicht verändert werden darf – siehe eigenes Dienstverhältnis –

Es freut mich, dass Sie über die Möglichkeiten und Dienstverhältnisse der Alternate-Mitarbeiter so genau bescheid wissen. Das bestärkt mich in meiner Ansicht, dass Sie eine sehr Alternate-nahe Sichtweise des Vorgangs haben. Ich halte es für einen Fehlinformation, dass der Mitarbeiter das Formular nicht verändern darf, er hat es ja nach meinem Protest verändert!

Oder sind in Ihrem Beruf Anweisungen der Geschäftsleitung für Sie nicht bindend?

Es tut mir wirklich leid, aber im Unterschied zu ihnen weiß ich über Anweisungen der Alternate-Geschäftsleitung an Alternate-Servicemitarbeiter wirklich nicht bescheid. Das haben Sie mir eindeutig voraus!

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Re(7): Alternate Wien 23
14.08.2010, 09:05:20
Mein Ersuchen an Sie: bitte lesen Sie die Bedingungen auf deren Basis Sie an diesem Forum teilnehmen.
    Lustig! Das schreibt jemand, der sich extra für diesen Thread registriert hat und von dem fünf seiner sieben Beiträge geplonkt wurden.

Was hat obiges mit meiner Kitik an Ihrem Verhalten zu tun?: auf die Art kann man wieder versuchen den anderen in den Dreck zu ziehen und von den eigenen Fehlern abzulenken!

Ich habe die Beiträge selbst gelöscht, da alle meine Änderungen bedingt durch das Verwenden der Zitatfunktion und das Zwischenspeichern leider geuppt waren.
Registrierung: normalerweise nehme ich an solchen Diskussionen nicht teil – da ich aber Zeuge des Vorfalls war und mir verzerrte Darstellungen schwer gegen den Strich gehen, fand ich es richtig auf Ihr Posting zu antworten – nennt man auch Zivilcourage.

Um Ihnen nicht nochmals Gelegenheit zum Angriff zu geben verzichte auf die Zitierenfunktion.


     Diese Informationen sind für eine Gewährleistungsabwicklung völlig unerheblich. Aber wenn Sie gerne an meinem Privatleben Anteil nehmen wollen, bitte: Die Kamera war ein Geburtstagsgeschenk an meine Tochter, das sie wenige Tage vor dem Abflug nach Australien bekommen hat.

Aber diese Infos ermöglichen eine objektivere Beurteilung.
Eben deshalb hätte ich an Ihrer stelle die Grundfunktionen (Blitz) getestet und meiner Erfahrung als Kunde mit Alternate nach, hätte sich sicher eine Lösung gefunden.


     Es freut mich, dass Sie über die Möglichkeiten und Dienstverhältnisse der Alternate-Mitarbeiter so genau bescheid wissen.

Sie verdrehen jedes Wort so wie Sie es gerade brauchen. Das habe ich nicht behauptet und kommt in meinem Post auch nicht zum Ausdruck.
Ich kenne die Dienstverhältnisse von Alternate nicht, aber ich kenne jede Menge AGB und ich kenne die Usancen im Geschäftsleben, wonach Sondervereinbarungen zwischen Mitarbeitern und Kunden der Zustimmung der Geschäftsleitung (je nach hierarchischer Position und zugestanden Kompetenzen) bedürfen. Bei einem Autokauf kann der Verkäufer ohne Geschäftsleitung seine Zusagen auch nur in einem sehr engen Rahmen machen.

Gott sei Dank (für Sie) dürften Ihnen Regeln und deren Einhaltung (wenn sie nicht in Ihrem Sinne ist) fremd sein.



Und mit Ihren Antworten bestätigen Sie aber genau das, was ich die ganze Zeit zum Ausdruck bringen möchte. Es interessiert Sie nur das, was Sie sehen hören oder lesen möchten – ein Miteinander gibt es – soweit ich Sie bislang kennen gelernt habe - für sie nicht.



Dazu kann ich Ihnen nur den folgen Teil des Postings von whats4 zum Durchdenken ans Herz legen:
Zitat: immer dieselben faden themen, kaum ist irgendein in millionenstückzahlen billigst produzierter schrott im A, tut der betroffene so, als ob ihm einer die kugeln abgeschnitten hätte, ja als ob die welt in Ihrer drehung innehält oder ob der defekt ergebnis einer verschwörung gegen ihn ist.
ja, und diese *bösen, bösen* händler, die halt nicht gleich bei jedem komiker seinen beleidigten an*s mit der zunge reinigen, armer armer bub, wirklich....

Inhaltlich bin ich voll seiner/ihrer Meinung – bedauerlich ist nur, dass es einer so deftigen Sprache bedarf um manchen Menschen dies auch begreiflich zu machen.

Abschließend empfehle ich Informationen die Sie erst jetzt preisgeben (Kauf unmittelbar vor dem Uralub, 1.Vorsprache direkt nach dem Urlaub, Bereitschaft zur Wandlung mit Aufzahlung - aber warum warten Sie dann noch wochenlang zu?)) gleich am Beginn des Postings zu kommunizieren.
Meine Wahrnehmung im Geschäft war jedenfalls eine ganz andere und ich denke ich habe an diesem Tag fast das ganze Gespräch mitbekommen, nur das Ende verpasst. – dabei kamen aber obige Tatsachen(???) nicht zum Ausdruck.

Vielleicht denken Sie ja einmal darüber nach wie ein Altdackel wie ich auf die Idee kommt sich im Forum zu registrieren nur um Ihnen Paroli zu bieten – da steckt wohl mehr dahinter als seine Zeit mit (in der finalen Betrachtung) sinnlosem Geschreibsel zu verplempern, da ich bislang von Ihnen nur unqualifiziert angegriffen wurde. Konstruktive Beiträge Ihrerseits vermisse ich auf weiten Strecken dieses Threads.





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Re(8): Alternate Wien 23
14.08.2010, 12:29:52
Aber diese Infos ermöglichen eine objektivere Beurteilung.

Eben nicht! Für den Gewährleistungsanspruch ist es völlig unerheblich, ob die Kamera als Geschenk, zum Eigengebrauch oder zum Wegwerfen gedacht war. Auch der Preis, den Sie von mir wissen wollten, hat mit meinen Gewährleistungsansprüchen rein gar nichts zu tun. Diese ändern sich in keiner Weise, egal ob die Kamera 70 oder 700 Euro gekostet hat.

Gott sei Dank (für Sie) dürften Ihnen Regeln und deren Einhaltung (wenn sie nicht in Ihrem Sinne ist) fremd sein.

Jetzt wird's aber absurd! Alternate missachtet sämtliche gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsansprüche (Tausch, Raparatur innerhalb zumutbarer Frist von zwei bis drei Wochen, Rückabwicklung), aber ich missachte die Regeln.

Es interessiert Sie nur das, was Sie sehen hören oder lesen möchten

Nein, mich interessiert, dass ein Problem mit einer mangelhaften Ware den Regeln entsprechend gelöst wird. Und leider ist Alternate nicht bereit, die gesetzlichen Regeln in diesem Fall einzuhalten.

Konstruktive Beiträge

Mein konstruktiver Beitrag hat sich darin erschöpft, dass ich meinen Teil der Vereinbarung (Zahlung im Rahmen des Kaufvertrags und Einhaltung aller Regeln beim Gewährleistungsanspruch) mustergültig erfüllt habe. Leider ist Alternate nicht bereit, seinen Teil der gesetzlichen Vereinbarung einzuhalten.

Wenn das die Fehlleistung eines einzelnen Mitarbeiters wäre, könnte man ja Entschuldigungen dafür finden, aber Sie haben mich mit ihrem Hinweis auf die Firmenvorschriften darauf aufmerksam gemacht, dass es bei Alternate offensichtlich ganz ausdrückliche Firmenpolitik ist, Kunden im Rahmen ihrer Gewährleistungsansprüchen zu benachteiligen. Für mich wiegt ein vorsätzlicher und geplanter Verstoß gegen gesetzliche Regelungen weit schwerer als ein Missgeschick oder eine individuelle Fehleinschätzung.



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Re(10): Alternate Wien 23
16.08.2010, 19:02:07
Woraus Sie dies schliessen Zitat "darauf aufmerksam gemacht, dass es bei Alternate offensichtlich ganz ausdrückliche Firmenpolitik ist, Kunden im Rahmen ihrer Gewährleistungsansprüchen zu benachteiligen."


Weil Alternate die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung nicht einhält. Und zwar nicht aus einem Missverständnis oder einer persönlichen Fehlleistung heraus, sondern vorsätzlich und aus der Position der Stärke heraus, schließlich hat man das Geld des Kunden bereits eingesackt.

Also nehmen sie endlich von der Unterstellung ich sei ein Mitarbeiter oder ein Mitglied der Geschäftsleitung Abstand.


Ich wüsste nicht, wo ich so etwas behauptet hätte. Ich habe nur geschrieben, was ich gesehen und gehört habe: Dass Sie manche Alternate-Mitarbeiter namentlich kennen, diese innig begrüßen, oder dass sie darüber bescheid wissen, dass die Formulare der Alternate-Service-Abteilung von den Mitarbeitern nicht verändert werden dürfen. Und ich bin davon überzeugt, dass Sie ganz sicher kein Mitglied der Alternate-Geschäftsleitung sind.
%-)

dass es auch zufriedene Kunden bei Alternate -

Auch davon bin ich überzeugt! Kunden die bisher keinen Gewährleistungsfall erlebten, über ihre rechte nicht bescheid wissen oder garantie mit gewährleistung verwechseln, sind sicher sehr zufrieden mit Alternate: Gute Preise, freundliche Mitarbeiter, moderner Laden.

Dennoch will sich Alternate nicht an die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung halten, will Fristen unter Hinweis auf lange Reparaturzeiten des Herstellers nicht einhalten (obwohl diese nichts damit zu tun haben), lässt sich in diesem Fall lieber von einem "Kunden" vertreten, statt selbst dazu Stellung zu nehmen - was im ersten Teil des Threads noch problemlos möglich war.

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Re(4): Alternate Wien 23
14.08.2010, 20:28:34
Im Rahmen der GL steht Ihnen als Konsument in angemessener Frist Nachbesserung
(z.B. Reparatur) im Extremfall (Gerät irreparabel) Wandlung zu.
Z.B. ein neues gleiches Gerät, oder wenn in der schnelllebigen Sparte
Electronic auch ein eben erstandenes gleiches Gerät weder verfügbar ist, noch
nachbeschafft werden kann, der Austausch auf ein anderes gleich- ev. auch
höherwertiges Gerät oder sogar die Rückabwicklung des Kaufs – ist
Verhandlungssache.

Nein, das kann ich so nicht stehen lassen. Im aktuellen Gewährleistungsrecht steht ganz klar:

     „Rechte aus der Gewährleistung

    § 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

    (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

    (3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

    (4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.

    Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.“

Dem Konsumenten steht also Austausch sehr wohl zu, wenn wir mal von außerordentlichen Zusatzaufwand (z.B. wenn wegen eines Kratzers in der Autotüre das Fahrzeug getauscht werden sollte), der dieses Recht beschränken kann, absehen.

Hat nichts mit dem Rest des Postings zu tun, wollte nur diesen kleinen Fehler korrigieren, weil es doch immer wieder User gibt, die sich solche Bemerkungen dann als Wahrheit einverleiben. ;)
  
Euer CWsoft
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Re(6): Alternate Wien 23
15.08.2010, 12:12:30
Ich bin zwar genauso wenig glücklich, wenn mir ein Händler erklärt er müsse
ein Produkt zum Hersteller einsenden, kann aber die Notwendigkeit bei
technischen Artikeln durchaus nachvollziehen - ob ein Richter dann auf
zwei/drei Wochen entscheidet weil er sich Nüsse auskennt ist die andere Seite.


Die Fristen sind nicht deshalb so kurz weil sich ein Richter "nüsse" auskennt, sondern weil der Händler durch den Gewährleistungsanspruch in Erfüllungsverzug ist. Solange Gewährleistung im Raum steht gilt der Kaufvertrag nicht als erfüllt. Die genannte Frsit soll dem Händler lediglich ZEit geben die Ansprüche zu prüfen und gegebenfalls auch die Meinung dritter einzuholen ob zb. Eigenverschulden vorliegt....wenn sich Herstellerabwicklung ausgeht, gut für den Händler, wenn nicht, kann der Kunde im Prinzip nach 2+1 Wochen auf die Wandlung bestehen...und bei einem 08/15 Artikel bekommt er fast unter garantie Recht wenn der Händler blöd genug ist vor Gericht den Wandlungsanspruch anzufechten.


Beginn der Garantie/Gewährleistung = ursprüngliches Kaufdatum oder
Beginn der Garantie/Gewährleistung = Datum der Übergabe des Tauschgerätes?


Die beiden Begriffe muss man strikt trennen, in die Garantiebestimmugnen kann der Garantiegeber reinschreiben was er will. Die Gewährleistun beginnt für das Gesamtobjekt ab Übergabe, wird die Gewährleistung in Anspruch genommen beginnt für den beanstandeten Teil die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Übergabe des nachgebesserten Teils, wird ein Austausch vorgenommen gilt das im Grunde wieder für gesamten Artikel.
-------------------------------------------------------------
für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re(6): Alternate Wien 23
15.08.2010, 16:18:34
darf ich mal ganz dumm fragen wie deine/eure Erfahrungen mit "angemessener Frist" im Fall der Reklamationsabwicklung ausgesehen haben?

Du darfst auch "ganz dumm" fragen, wenn dir danach ist. |-D

Bei einer Antwort sollten wir aber strikt zwischen gesetzlicher Vorgabe, richterlicher bzw. urteilsmäßiger Praxis und den real gelebten Erfahrungen unterscheiden.

Das Gesetz spricht nur von "angemessener" Frist. Das ist Gummi pur.

Beid der Praxis-Rechtsprechung gibt es bereits zwei Tendenzen. Viele ältere RichterInnen haben nicht nur Scheu vor Computern, sondern recht oft auch Abscheu. Hier sieht man richterliche Entscheidung öfters als gut ist auch durch die persönlichen Befindlichkeiten gefärbt.

Dann gibt es RichterInnen, die täglich mit Computern arbeiten, diese als Werkzeuge schätzen und solche, die mit Computern bereits aufgewachsen sind. Bei denen ist nicht nur das Verständnis technischer Abläufe vorhanden, sondern meist auch ein echter Blick auf die Realität.

Grundsätzlich gelten nach heimischer Rechtsprechung (statistische Häufigkeit) zwei bis vier Wochen als angemessen, was bare auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

Nehmen wir mal einen Server, der eine Arbeitsgruppe mit 10 Arbeitsplätzen eines Kleinbetriebs versorgt. Hier wird die real zumutbare Zeitspanne für eine Abwicklung (egal, ob Austausch oder Reparatur) relativ gering sein. Man sollte nämlich nicht vergessen, dass heute kaum jemand mehr imstande ist, einen Paragon (Handrechnung für Kleinzeugs) auszufertigen. "Wos is des?" war da die erste Frage einiger unserer Mitarbeiter, als sie gezeigt bekamen, wie sie bei Stromausfällen über die Runden zu kommen hatten. Auch lässt sich ein Lager, eine Buchhaltung nur sehr begrenzt ohne Computerserver nur sehr begrenzt in Ordnung halten. Es soll schon passiert sein, dass Unternehmen zusperren mussten, weil sich ein Serverausfall über 10 Tage erstreckt hat.

Anders der Fall einer Computermaus um € 8,-. Hier ist für einen Reklamanten durchaus eine Zeitspanne von vier Wochen zumutbar. Hie ist ein Ersatzkauf zumutbar und als zukünftier Ersatz auch sinnvoll.

Wer im ersten Fall klagen muss, ist häufig schon verloren, weil auch ein schnell gekaufter Ersatzserver nicht immer binnen ein paar Stunden auf Stand des ausgefallenen gebracht werden kann. Ein Backup alleine ist dafür entschieden zu wenig - und nicht mal das ist oft vorhanden.

Und nun zur Erfahrung. Wir (CWsoft) haben, so Ersatzteile vorrätig waren, getauscht - soweit das mangelhafte Teil nicht Spuren von Gewalt, unsachgemäßer Bedienung etc. aufgewiesen haben. Dass dazu aber auch manchmal eine Stund Zeit erforderlich war/ist, ist allzu aufgeregten Kunden häufig nicht verständlich zu machen. Eine Überprüfung des beanstandeten Teil muss schon deshalb erfolgen, um festzustellen, ob ein behaupeter Defekt überhaupt vorliegt - manchmal liegt es einfach an Fehlbedienung - und wo. Erst danach kann die weitere Vorgehensweise entschieden werden.

Bei der Entscheidung spielen dann auch Faktoren wie Alter, Zustand (äußerlich) und Lieferbarkeit eine Rolle. Und noch etwas: Manche (wenige) Vorlieferanten und/oder Hersteller tauschen weder noch schreiben sie eine Gutschrift für ein defektes Teil, sondern sie reparieren tatsächlich und senden danach das reparierte Teil zurück. Bei durchschnittlichen Spannen im unteren zweistelligen Bereich (z.B. Festplatten, Mainboards, Grafikkarten etc.) lässt sich ein Austausch bei Teilen älter als drei Monate nicht ohne weiteres bewältigen. Passierte äußerst selten, aber das kann dann dauern. Bei anerkannten Gewährleistungsfällen haben wir im Regelfall also für den Kunden unkompliziert getauscht.

Nicht anerkannter Gewährleistungsfall, Beispiel: "Netzteil defekt", gebraucht in Schachtel, soll getauscht werden. Noch vor einer Prüfung des Defekts fällt auf, dass das Gehäuse nicht nur sehr zerkratzt ist, sondern auch noch grobe Beulen aufweist. Kunde erklärt (Ich habe soleche Wut gehabt, dass ich das Teil unter den Tisch geschmissen habe. Das kann Ihnen doch egal sein.", begehrt trotzdem Austausch - und wird sich dabei schwer verkühlen. Mechanisch zerbeulte oder anderweitig sichtbar misshandelte Komponenten Teile fallen nicht in die Gewährleistung, siondern - wenn überhaupt - in die Garantie. Für diese gibt es aber keine mit bekannte relevante Rechtsprechung, weil die Erfüllung primär auf die Garantiebestimmungen abgestellt ist.

Der Kunde (das Beispiel war ein konkreter Vorfall) hat getobt und uns in fast allen österreichischen Foren beschimpft und auch versucht, mit falscher Sachverhaltsdarstellung zum medialen Erfaolg zu kommen. Ja, das war ein schlecheter und bösartiger Mensch, sowas ist aber nicht gar so selten; Motto "Wenn  mir ein Händler nicht gibt, was ich will, mach ich ihn überall so fertig, dass er sich das für alle Zeiten merken wird!". Ja, Nötigung, aber heutre schließlich ganz leicht machbar - sehen wir doch auch in diesem Forum manchmal.

Dann erlaube mir auch nach deiner Erfahrung zu fragen, wie das mit der Garantie im Austauschfalle ist.
Beginn der Garantie/Gewährleistung = ursprüngliches Kaufdatum oder
Beginn der Garantie/Gewährleistung = Datum der Übergabe des Tauschgerätes?

Garantie? Schau in die Garantiebestimmungen. Bei der Gewährleistung ist die Vorgehensweise klar: Wird ein Produkt im Rahmen der Gewährleistung repariert, so hast5 du selbstverständlich auf diese Reparatur neuerlich Gewährleistungsansprüche. Das wissen allerdings mitunter auch große Handelsketten nicht.

Was heißt das? Die Gewährleistung (2 Jahre für Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren) bleibt a) genau wie zuvor erhalten. b) ist es aber so, dass der spezielle Mangel, der repariert wurde, nach der Reparatur wieder (neuerlich, von der Fertigstellung der Reaparatur beginnend) 2 Jahre Gewährleistung mit bringt.

Also: Mainboard gekauft am 1.1.2010, USB auf Mainboard nach drei Monaten defekt, Mainboard wird (z.B. bei Intel) repariert und am 1.4.2010 von der Reaparatur wieder an den Konsumenten ausgeliefert. Füpr das Mainboard selbst läuft die Gewährleistungspflicht also weiter bis 31.12.2011. Sollte allerdings am UBS der selbe, bereits reparierte, Fehler auftreten, so kann für diesen USB-Fehler die Gewährleistung bis zum 31.3.2012 beansprucht weden. Es muss nur tatsächlich der selbe Fehler sein!

Sind deine Fragen ausreichend beantwortet?
  
Euer CWsoft
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Re: Alternate Wien 23
13.08.2010, 16:22:19
mein gott, eigenlich gibts da nur eine lösung: streithanseln mit entsprechendem equipment ausstatten, runter in den dungeon, tür zu, schwere schlösser, und nach 4 wochen nachschaun*fg

hätte an riesen vorteil, kein geschwafel, keine endlose herumzickerei, eindeutiges endergebnis, daß prinzipiell nicht mehr angezweifelt werden kann*g
................und die rauhe menge an juristisch unglaublich beschlagenen leuten, die offenbar alle unglaublich höchstwertige fachleute sind (blub?!?), aber in jahrtausenden kein einziges problem gelöst haben....... aber bei jeder gelegenheit ein einziges eitles spiel spielen: hose runter, schw**zvergleich.

staunend stehe ich mit offenem mund, ringe nach worten, und bin froh, daß ich niemals der versuchung erlegen bin, diesen äußerst nebulösen und der reinen freien und modeunterworfenen interpretation unteliegenden schwachsinn zu studieren, denn als kosequenz hätte ich mich wohl subtrahiert.

immer dieselben faden themen, kaum ist irgendein in millionenstückzahlen billigst produzierter schrott im A, tut der betroffene so, als ob ihm einer die kugeln abgeschnitten hätte, ja als ob die welt in Ihrer drehung innehält oder ob der defekt ergebnis einer verschwörung gegen ihn ist.
ja, und diese *bösen, bösen* händler, die halt nicht gleich bei jedem komiker seinen beleidigten an*s mit der zunge reinigen, armer armer bub, wirklich....

flach, sehr flach, aber eigenlich wie immer:(
whats4

13.08.2010, 16:25 Uhr - Editiert von whats4, alte Version: hier
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