Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(6): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
20.01.2014, 15:26:43
Wie oberflächlich der von dir verlinkte Artikel ist, erkenne ich schon am Fehlen eines wichtigen Hinweises: Die Gewährleistung bezieht sich immer nur auf die bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Mängelfreiheit, wohingegen sich Garantien meist auf Gebrauchsmängel innerhalb eines definierten Zeitrahmens beziehen:

Vermutung der Mangelhaftigkeit
§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.


Der im Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz (siehe obiger Absatz) "Vermutung" eines bestehenden Mangels kann jederzeit widersprochen werden. Der Händler kann innerhalb der ersten sechs Monate auch den Beweis erbringen, dass der reklamierte Mangel zum Kaufzeitpunkt nich vorhanden war, sondern z.B. erst durch Fehlbedienung, grobe mechanische Einwirkung etc.  entstanden ist.

So wie der Verbraucher auch nach Ablauf der ersten sechs Monate den Beweis erbringen darf, dass der erst jetzt "herausgekommene" Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Beispiele dazu findest du in diesem Thread.

Damit du dich in Zukunft nicht auf die schlampige Aussagen oder die Unwissenheit Anderer verlassen musst, hier (zum gefühlt 723. Mal) ein Link zum Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz von 2002, die die in der Diskussion immer wiederkehrenden Punkte beinhaltet und wirklich ganz leicht zu lesen ist:

http://www.weinzettl.info/seiten/recht/gewahrleistungsrecht.pdf

Ihr lest ja auch partiell, aber nicht vollständig, wiederkäuende Artikel aus dem Konsument. Warum nicht gleich das Original? Es ist nicht wesentlich länger und (ausnahmsweise) in verständlicher Sprache abgefasst. ;)

Allen Hardcorern, die sich das gesamte Gewährleistungsrecht reinziehen wollen, sein noch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ans Herz gelegt. Da wird es dann aber schon mühsamer...

  
Euer CWsoft
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Re(10): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
18.01.2014, 12:49:49
.er muss einwandfrei Ware verkaufen

Die Ware ist "einwandfrei" wenn sie dem Vertrag entspricht. Das bedeutet, sie muss für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet sein. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen muss sie also 2 Jahre lang funktionieren.

und das Gesetz geht davon aus, dass einwandfrei Ware zumindest 6 Monate hält,

Das Gesetz geht davon aus, dass die Ware 2 Jahre hält. Nach 6 Monaten ist nur schwer zu beweisen, dass der Fehler NICHT bei Übergabe vorlag. Dem trägt das Gesetz Rechnung indem es die Beweislast umkehrt. Die Gewährleistungsfrist bleibt aber 2 Jahre!

  Danach wird eben für weitere 18 Monate angenommen, dass eine Mangelhaftigkeit
zumindest vorliegen kann, aber eben schon besondere Umstände vorhanden sein
müssen.

Nein, nach 18 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Das Gesetz will den Käufer 2 Jahre lang vor Mängeln schützen, die bei der Übergabe vorlagen. Es verteilt nur die Beweislast nach 6 Monaten anders

Rein theoretisch kann der Verkäufer eine Gewährleistung auch nach 10 Minuten
ablehnen...

Ja, und? Das ändert nichts daran, dass Der Verkäufer auch nach 23 Monaten noch dazu verpflichtet ist Gewähr zu leisten, wenn der Mangel bei der Übergabe vorlag. Wenn der Käufer das nicht beweisen kann, kann er den Händler zwar nicht dazu zwingen, aber die abstrakte Verpflichtung bleibt trotzdem*).

edit: *)Ich meine damit folgendes: Die im ABGB geregelte Beweislastumkehr für 6 Monate ist eine prozessuale Bestimmung. Sie ändert nichts an der materiellen Verpflichtung des Händlers 2 Jahre lang für Mängel einstehen zu müssen, die bei der Übergabe vorlagen.

18.01.2014, 13:04 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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Re(14): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 09:59:58
Nein, du glaubst nur, dass du es tust. Aber das passt schon. Du steigst immer aus Diskussionen aus, wenn sich abzeichnet, dass dein Standpunkt falsch ist.

Ein Mangel ist eine Abweichung vom Vertrag. Der Vertrag legt fest, was die Ware können muss. Wenn die Ware vor Ablauf der 2 Jahre kaputt, dann gibt es 2 Möglichkeiten:

1.) Die Ware wurde durch Zufall (=durch einen Dritten, Blitzschlag, höhere Gewalt, etc) oder durch den Kunden selbst (=zB eine falsche Verwendung des Produkts) nachträglich beschädigt: Dann gibt es keine Gewährleistung.

2.) Der Kunde verwendet die Ware immer für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck und sie wird nicht durch Zufall (siehe oben) oder den Kunden selbst nachträglich beschädigt: Dann gibt es Gewährleistung.

Wenn die Ware unter den in Punkt 2.) beschriebenen Umständen nämlich nicht 2 Jahre hält, war sie für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck nicht geeignet und es liegt ein Mangel vor. Daraus folgt, dass die Ware bei durchschnittlicher (=vertraglich vorgesehener) Verwendung und wenn keine außergewöhnlichen Umstände (=Zufall) vorliegen, mindestens 2 Jahre lang halten muss. Und das ist das, was ich von Anfang an gesagt habe.

Ob der Kunde (nach 6 Monaten) oder der Händler (vor Ablauf der 6 Monate) beweisen kann, dass 1.) oder 2.) vorliegt, ist eine vollkommen andere Frage und für die Zwecke dieser Diskussion irrelevant.

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Re(15): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 13:46:41
Ein Mangel ist eine Abweichung vom Vertrag.

Nicht ganz, ein Mangel ist eine Abweichung von den zugesicherten Produkteigenschaften.

2.) Der Kunde verwendet die Ware immer für den vertraglich vorgesehenen
Einsatzzweck und sie wird nicht durch Zufall (siehe oben) oder den Kunden
selbst nachträglich beschädigt: Dann gibt es Gewährleistung.

Das stimmt eben nicht, zum einen ist der Verwendungszweck, zumindest im B2C Geschäften selten festgelegt, höchstens dass es Ausschlüsse gibt. Eine Ware muss dann 2 Jahre halten, wenn dies vertraglich zugesichert wurde, dafür gibt es eine Fachbegriff: Garantie. Ich bin insofern bei dir, dass wenn einen Garantie in den vertraglich zugesicherten Produkteigenschaften enthalten ist, oder einen eigenen Vertragsgegenstand darstellt und diese wird nicht eingehalten, DANN liegt natürlich ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, der natürlich nach 6 Monaten sehr leicht beweisbar ist.

Nein, du glaubst nur, dass du es tust. Aber das passt schon. Du steigst immer
aus Diskussionen aus, wenn sich abzeichnet, dass dein Standpunkt falsch ist.

Heute wieder ein bisserl überheblich? Ich steige aus der Diskussion aus, weil es sich im Grunde um eine, wenn auch halbwegs sachlich geführte (was wir zwei nicht immer zusammenbringen;-)) "Ich hab recht" "Nein, ich hab recht" Spirale handelt, wo keiner bereit ist zurückzusteigen.


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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re(16): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 14:37:07
Nicht ganz, ein Mangel ist eine Abweichung von den zugesicherten
Produkteigenschaften.

Und woraus ergibt sich, welche Produkteigenschaften zugesichert sind? Aus dem Vertrag! Das steht in jedem Lehrbuch: Ob ein Mangel vorhanden ist, ergibt sich aus der Abweichung zu den im Vertrag vereinbarten Eigenschaften! Danach richtet sich, was die Ware können muss.

Verwendungszweck, zumindest im B2C Geschäften selten festgelegt,

Wenn nichts konkretes vereinbart ist, gilt das was "üblich" ist ( Siehe den OGH ). Deswegen muss die Ware ja auch 2 Jahre halten, wenn sie auf die "übliche" Weise verwendet wird. Wenn sie vorher eingeht, dann hat sie nicht die "üblichen" Eigenschaften, weil sie nicht für die "übliche" Verwendung geeignet ist. Was anderes kann nur gelten, wenn es sich um Verschleißteile handelt die unmöglich 2 Jahre halten können oder wenn es um Verbrauchsmaterial geht.

höchstens dass es Ausschlüsse gibt. Eine Ware muss dann 2 Jahre halten, wenn dies vertraglich zugesichert wurde

Wenn es nicht "üblich" ist, dass eine Ware innerhalb von 2 Jahren kaputt geht (zB eben Verschleißteile) oder verbraucht ist, dann muss sie mindestens 2 Jahre halten. Da muss nichts ausdrücklich zugesichert sein. Das wird immer konkludent vereinbart sein - wenn es ausdrücklich ausgeschlossen wurde, kann das im Verbrauchergeschäft (B2C) unwirksam sein, wenn es einem Gewährleistungsausschluss gleichkommt.

Ich steige aus der Diskussion aus, weil es sich im Grunde um eine, wenn auch
halbwegs sachlich geführte (was wir zwei nicht immer zusammenbringen) "Ich hab
recht" "Nein, ich hab recht" Spirale handelt,

Ich finde nicht, dass wir einen Punkt erreicht haben, wo wir uns im Kreis drehen. Soweit ich das beurteilen kann, antworte ich immer mit neuen Argumenten auf deine Beiträge.

19.01.2014, 14:51 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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Re(17): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 15:55:34
Ich finde nicht, dass wir einen Punkt erreicht haben, wo wir uns im Kreis
drehen. Soweit ich das beurteilen kann, antworte ich immer mit neuen
Argumenten auf deine Beiträge.

Also dann, neue Runde|-D

Und woraus ergibt sich, welche Produkteigenschaften zugesichert sind? Aus dem
Vertrag! Das steht in jedem Lehrbuch: Ob ein Mangel vorhanden ist, ergibt sich
aus der Abweichung zu den im Vertrag vereinbarten Eigenschaften! Danach
richtet sich, was die Ware können muss.

nichts anderes habe ich geschrieben: die vertraglich zugesicherten Produkteigenschaften, du hast Mangel etwas sehr global als
Ein Mangel ist eine Abweichung vom Vertrag.

definiert, was so einfach nicht stimmt.

Wenn nichts konkretes vereinbart ist, gilt das was "üblich" ist ( Siehe den
OGH ). Deswegen muss die Ware ja auch 2 Jahre halten, wenn sie auf die
"übliche" Weise verwendet wird. Wenn sie vorher eingeht, dann hat sie nicht
die "üblichen" Eigenschaften, weil sie nicht für die "übliche" Verwendung
geeignet ist. Was anderes kann nur gelten, wenn es sich um Verschleißteile
handelt die unmöglich 2 Jahre halten können oder wenn es um Verbrauchsmaterial
geht.

übliche Eigenschaften != übliche Verwendung. und die verwendung kann sehr wohl vertraglich eingeschränkt werden, ohne dass ich mich auch nur in die Nähe eines Gewährleistungsausschlusses bewege.


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Re(18): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 16:14:08
nichts anderes habe ich geschrieben: die vertraglich zugesicherten
Produkteigenschaften, du hast Mangel etwas sehr global als
Ein Mangel ist eine Abweichung vom Vertrag.


definiert, was so einfach nicht stimmt.

Zwischen "Abweichung von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften" oder "Abweichung vom Vertrag" ist inhaltlich kein Unterschied, meiner Meinung nach. Da muss man sich schon anstrengen um das falsch zu verstehen.

übliche Eigenschaften != übliche Verwendung.

Die übliche Verwendung definiert die üblichen Eigenschaften. Wenn du mit einem Auto üblicherweise fährst, muss es die Eigenschaft "fahren" beherrschen. Daraus ergibt sich weiter, dass es mindestens 2 Jahre lang "fahren" muss.

Wie weit es fahren muss ergibt sich auch aus der üblichen Verwendung. Wird ein Auto üblicherweise dazu verwendet jeden Tag in die Arbeit und 2 mal im Jahr in den Urlaub zu fahren, dann muss es das 2 Jahre lang können.

Wenn du mit dem Auto Rennen fährst, muss es das nicht 2 Jahre lang aushalten, weil das keine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft ist.

  und die verwendung kann sehr wohl vertraglich eingeschränkt werden, ohne dass
ich mich auch nur in die Nähe eines Gewährleistungsausschlusses bewege.

Das stell ich mir schwer vor. Wenn du einen Neuwagen verkaufst und beispielsweise vereinbarst, dass der nur maximal 30 km/h fahren darf und darüber hinaus keine Gewähr geleistet wird, kommt das einem Gewährleistungsausschluss schon gefährlich nahe.

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Re(19): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 17:59:53
Das stell ich mir schwer vor. Wenn du einen Neuwagen verkaufst und
beispielsweise vereinbarst, dass der nur maximal 30 km/h fahren darf und
darüber hinaus keine Gewähr geleistet wird, kommt das einem
Gewährleistungsausschluss schon gefährlich nahe.

Gutes Beispiel, auf den Reifen steht ein Geschwindigkeitsbegrenzung, zwar nicht 30, aber durchaus Werte die technisch mit jedem Mittelklasse Wagen zu erreichen sind.

Wie weit es fahren muss ergibt sich auch aus der üblichen Verwendung. Wird ein
Auto üblicherweise dazu verwendet jeden Tag in die Arbeit und 2 mal im Jahr in
den Urlaub zu fahren, dann muss es das 2 Jahre lang können.

Wenn du mit dem Auto Rennen fährst, muss es das nicht 2 Jahre lang aushalten,
weil das keine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft ist.

und 1000 verschiedene Varianten dazwischen, Aussendienstler der im Jahr 100000 Kilometer drauffährt zum beispiel, ist eine übliche Verwendung...
Der Gesetzgeber hat nunmal den Zeitpunkt der Übergabe als Stichpunkt festgesetzt, da muss die Leistung mangelfrei sein, punkt...so stehts im Gesetz. Jetzt kann man natürlich davon ausgehn, dass eine mangelfrei Ware eine zeitlang funktioniert, tut sie das nicht kann man davon ausgehen dass die Ware schon bei übergabe fehlerhaft war...außer der Übergeber beweist das Gegenteil...dieser Zeitraum sind 6 Monate.

Ich kann mich grundsätzlich mit deinen Gedankengängen anfreunden, aber eben "nur" für 6 Monate, NICHT 2 Jahre.
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Re(20): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 18:44:20
Der Gesetzgeber hat nunmal den Zeitpunkt der Übergabe als Stichpunkt
festgesetzt, da muss die Leistung mangelfrei sein, punkt...so stehts im
Gesetz. Jetzt kann man natürlich davon ausgehn, dass eine mangelfrei Ware eine
zeitlang funktioniert, tut sie das nicht kann man davon ausgehen dass die Ware
schon bei übergabe fehlerhaft war..

Dein Denkfehler ist folgender: Du glaubst: Wenn die Ware nach der Übergabe 6 Monate einwandfrei funktioniert, kann kein Mangel bei der Übergabe vorgelegen haben. Das ist aber falsch. Wenn beispielsweise minderwertige Teile verbaut sind, die nach 7 Monaten kaputt gehen, dann ist das kein Umstand der erst nachträglich auftritt. Der Mangel war in diesem Fall schon bei der Übergabe vorhanden, nur ist er nicht aufgefallen, weil er "versteckt" war.

Um es mit den Worten des OGH zu sagen:

Entscheidungstext OGH 24.02.2009 9 Ob 3/09w: Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, ist grundsätzlich der Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe […]. Der Mangel darf zwar nicht erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sein, es genügt aber gerade bei geheimen Mängeln, wenn der Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt bereits latent (=seiner Anlage nach) vorhanden war.  […]


Daraus lernen wir folgendes: Wenn Teile verbaut werden, die nicht ausreichend strapazierfähig sind für den vertraglich (wenn auch nur konkludent) vereinbarten Einsatzzweck, liegt der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vor!

Jetzt sag du mir, wie lange die Teile mindestens halten müssen? Ich geb dir einen Tip: Es sind 2 Jahre.

  aber eben "nur" für 6 Monate, NICHT 2 Jahre.

Ich verstehe nicht, warum du dich immer an den 6 Monaten "aufhängst". Ob ein Mangel vorliegt ist unabhängig davon wer beweisen muss wann er vorgelegen ist. Auch nach 6 Monaten kann man noch Mängel geltend machen. Mann muss nur eben beweisen, dass die Teile minderwertig oder ungeeignet waren. Das ist schwer, aber nicht unmöglich.

Edit: Ein ganz einfaches Beispiel: Eine Schraube ist bei einem Auto nicht ausreichend angezogen. Nach dem Verkauf löst sie sich nach 8 Monaten durch Vibrationen beim Autofahren. Das ist ganz klar ein Fall für die Gewährleistung!

19.01.2014, 18:49 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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Re(21): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 19:30:32
Jetzt sag du mir, wie lange die Teile mindestens halten müssen? Ich geb dir
einen Tip: Es sind 2 Jahre.

nein
Edit: Ein ganz einfaches Beispiel: Eine Schraube ist bei einem Auto nicht
ausreichend angezogen. Nach dem Verkauf löst sie sich nach 8 Monaten durch
Vibrationen beim Autofahren. Das ist ganz klar ein Fall für die
Gewährleistung!

und nochmal nein

Dein Denkfehler ist die Funktionsgarantie!

Wenn minderwertige Teile verbaut sind, die gar keine 2J halten können, dann hast du recht: das ist ein verborgener Mangel.

Wenn die Teile aber durchaus so ausgelegt sind, daß sie 2 oder mehr Jahre halten können, es dann aber trotzdem nicht tun, dann ist das einfach PECH.

Wie bei deiner Schraube:
löst sich die, weil die konstruktionsbedingt gar nicht halten kann, ist es klar: Gewährleistung

löst sich die, weil sie "falsch" eingebaut war, ist es auch Gewährleistung.
Vielleicht geht sie aber einfach so auf, der Kopf reißt ab oder sonstwas, dann wars halt Pech. Nicht jedes Teil, das versagt, ist minderwertig oder ungeeignet. 100% Sicherheit gibts nicht, aber wenn 99% halten, wars wohl nicht minderwertig.

wie du die beiden letztgenannten Fälle unterscheidest/beweist, das ist ein anderes Thema. Denn innerhalb der 1. 6M wird es dem Händler NICHT gelingen zu beweisen, daß der Mangel NICHT da war, die restliche Zeit wird es dir nicht gelingen zu beweisen, daß er da war.


mfg
AVS
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Re(23): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
20.01.2014, 15:45:32
Wenn es zwei Jahre halten müsste im Normalfall, das aber nicht tut - dann muss dies eine Ursache haben. Und die Ursache wird dann ein Produktionsfehler oder eine zu schwache Dimensionierung sein. Sonst hätte es gehalten.
Und genau das wird durch die Gewährleistung abgedeckt.

Ich möchte deinen Eifer nicht allzusehr bremsen, aber so, wie du es darstellt, ist das auch wieder nicht.

Nicht nur Lautsprecher haben eine konzipierte Lebensdauer, deren Zeitrahmen sich auf "üblichen Gebrauch" stützt.

Weder du noch ich können abschätzen, unter welchen Umständen, wie und wie lange die beanstandeten Laudsprecher verwendet wurden.

Beispiele:
.) Luftfeuchtigkeit dauerhaft 87%
.) Lautsprecher immer voll am Anschlag
.) Lautsprecher 24/7 betrieben
.) Neben den Lautsprechern arbeitet ein Presslufthammer (Erschütterungen)
.) ....

All das wäre ein Betrieb, der weit über den durchschnittlischen Gebrauch hinaus die Lautsprecher und deren Teile belasten und einen Defekt weit vor Ablauf einer allfälligen Gewährleistungsfrist bedingen würde.

Und in all den Fällen könntest du als Hersteller selbst mit Überdimensionierung nichts ausrichten. Deine Vermutung
Und die Ursache wird dann ein Produktionsfehler oder eine zu schwache Dimensionierung sein. Sonst hätte es gehalten.

ist eben nicht immer haltbar.

Du verstehst, worauf ich hinaus will?


Gut, denn da ist noch ein Satzteil, der mir die Zehennägel aufrollt, wenn auch ein wenig OT:

... - dann muss dies eine Ursache haben.

Das scheint heute so zu sein.

Ich hörte tagelang, dass die Polizei den Unfall Schumachers untersuchte, weil schließlich ein Schuldiger her muss. Dann kam die Meldung, nach Auswertung seines Helmkamera-Videos sei er (doch) nicht zu schnell gefahren. Super! Hat das geholfen? Nein, denn es war ganz einfach: Er ist bewusst knapp außerhalb der Piste, unglücklichweise an einem Stein hängen geblieben und - noch unglücklicherweise - mit dem Kopf auf einem zufällig genau im Weg liegenden Stein, und dann noch auf den einzig spitz herausragenden Bereich desselben, aufgeschlagen. Er hat schlicht viel Pech an einem Tag gehabt, und ich hoffe, er erholt sich wieder.

Aber wir brauchen eine "Ursache", wir brauchen einen "Schuldigen" Den Stein kann keiner verklagen, aber vielleicht hat den jemand genau dorthin gelegt? .... %-)

Die Welt war noch vor wenigen Jahrzehnten deutlich einfacher gestrickt.
  
Euer CWsoft
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Re(25): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
21.01.2014, 13:10:10
Soweit kann ich dir folgen. Jetzt machen wir ein Gedankenexperiment: Was ist,
wenn all die widrigen Umstände, die du beschrieben hast, nicht vorliegen? Wie
lange muss der Lautsprecher dann funktionieren?

Ich muss dich enttäuschen. Das Gewährleistungsrecht schreibt keine Lebensdauer, sondern nur die Freiheit von Mängeln zum Übergabezeitpunkt fest. Es gibt - meines Wissens nach - auch im restlichen Gesetzeswesen keinen einzigen Paragrafen, der sich auf die Lebensdauer von Produkten bezieht.

Du kannst mir aber gerne den Gegenbeweis erbringen Der müsste aber mehr beinhalten als gedankliche Windungen, um doch noch irgendwie deinen Anspruch zu begründen, also zumindest Gesetzespassagen oder letztinstanzliche Urteile (mehr als eines).

Hier noch ein paar Beispiele, die dir zeigen, warum der Bezug auf eine mindestens zweijährige Lebensdauer nicht sinnvoll wäre:

.) Nagelfeilen
.) Sägeblätter
.) Pappteller
.) Akkus (deutlich reduzierte Leistung nach einem Jahr gebrauch, durchschnittliches Lebensdauerende nach 1000 Ladezyklen)
.) Kugelschreiber (Mechanik, ich habe hier nicht nur Lamy und Montblanc rumliegen))
.) Betonbohrer (die Einsätze selbst)

sind bei normalem Gebrauch bereits nach weit unter zwei Jahren kaputt. Einige davon würden unerschwinglich teuer, andere gar nicht mehr erzeugt werden können, wollte man hier zweijährige Nutzungsdauer vorschreiben.

Das sind jetzt nur Gegenstände, die sich mir bei einem Rundumblick von meinem Schreibtisch aus gerade zeigen, dir fallen sicher noch hundert andere Artiekl des täglichen Bedarfs ein, die in diese Kategorie fallen. ;)
  
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Re(5): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
17.01.2014, 09:55:43
Welche Faelle gibt/gaebe es dann, wo das einem Endkunden gelingen koennte?


Klassischer Fall wäre zb. ein Auto, dass schon in den ersten 6 Monaten 3x, wegen gleichgelagerter Probleme, in der Werkstatt stand...vor allem weil bei Autos in den seltensten Fällen ausgetauscht wird.

Und kannst Du Dich genau(er) erinnern, wie das also vor 2002 war?

es gab vorher keine Beweislastumkehr...über die Fristen bin ich mir nicht mehr sicher, ich glaube es waren 6 Monate.

Wenn ein Lautsprecher (der weder aus drei Meter runtergeflogen noch an 400V
direkt angeschlossen worde etc) nach 14 Monaten hin ist geh ich davon aus,
dass von Anfang an was nicht gestimmt hat (auch da wieder laienhafte
Einschaetzung und Frage, wie ich die genannten Dinge beweisen moegerte).

Du hast den springende Punkt getroffen..."davon ausgehen", genau das bedeutet in der Praxis die Beweislastumkehr: es wird in den ersten 6 Monaten DAVON AUSGEGANGEN, dass der Fehler schon von  Anfang an bestand, danach nicht mehr, dann muss es bewiesen werden.
Im Umkehrschluß bedeutet dass auch wenn der Händler beweisen kann, dass der Fehler NICHT beim Kauf bestanden hat, hast du auch nach 10 Minuten keine Gewährleistung mehr (brauch wohl nicht zu erwähnen, dass das ein eher theoretisches Beispiel ist :))
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Re(5): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
17.01.2014, 10:45:27
Welche Faelle gibt/gaebe es dann, wo das einem Endkunden gelingen koennte?

zB bei einem bekannten Serienfehler.
Dann hast aber ganz genau genommen NICHT DU den Nachweis erbracht, sondern dich nur an eine eh schon bekannte Tatsache drangehängt.
Mir ist das zB mit einem 23M alten TV gelungen, aber auch nur, weil der Händler ausgesprochen kooperativ war und eigentlich keinerlei Mucken gemacht hat. Denn daß diese Serie eines bestimmten TV einen bei sehr sehr vielen Leuten auftretenden und vom Hersteller bereits (inoffiziell) anerkannten Darstellungsfehler hatte, das war ja in diversen Technikforen absolut bekannt, aber wie hätte ich beweisen sollen, daß auch mein TV genau diesen Fehler hatte. Hätte ja auch ein anderer Defekt sein können, der nur zufällig die gleichen Symptome verursacht, wie hätte ich das je beweisen können?
sind diese restlichen 18 Monate also quasi eh eher fuern *PIEP*?

quasi
Eben nicht immer, aber meistens.
kannst Du Dich genau(er) erinnern, wie das also vor 2002 war?)

12M, KEINE Beweislastumkehr. Du warst immer beweispflichtig.
Wenn ein Lautsprecher (der weder aus drei Meter runtergeflogen noch an 400V
direkt angeschlossen worde etc) nach 14 Monaten hin ist geh ich davon aus,
dass von Anfang an was nicht gestimmt hat

Ja und nein. Ich verstehe deine Argumentation, aber Gewährleistung bedeutet nur, daß das Teil ZUM KAUFZEITPUNKT frei von Mängeln ist. Das bedeutet aber nicht, daß das Teil einen bestimmten Zeitraum zu funktionieren hat. Gewährleistung bedeutet Mngelfreiheit zum Kaufzeitpunkt, keine Funktionsgarantie über einen bestimmten Zeitraum.

Daß ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate ein Gewährleistungsfall ist, ist ja auch kein Grundgesetz, sondern eine jederzeit durch den Händler widerlegbare Annahme. Das Gesetz hilft hier nur dem Konsumenten, indem es das mal annimmt und es dem Händler überläßt, das Gegenteil zu beweisen.

mfg
AVS
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17.01.2014, 10:46 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re: Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
17.01.2014, 22:48:17
Wie schauts denn in der Praxis aus mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten?

In der Praxis sind 14 Monate wesentlich länger als 6 Monate, du darfst dem Händler also nachweisen, dass der Fehler bereits seit ANbeginn bestanden hat.

Realistischer ist, dass du den Händler um Kulanz ersuchst. Nicht unbedingt durch neue Lautsprecher, aber vielleicht durch einen netten Nachlass auf neu gekaufte Lautsprecher. Noch besser stehen deine Chancen, wenn du beim Händler als guter Kunde bekannt bist.

Der Aufwand für den Fehlernachweis ist für Konsumenten schwierig zu erbringen und steht hier in keiner Relation zum Aufwand.

(2) der Haendler so stumpfsinnig antwortet - mich interessieren die
Garantiebedingungen des Herstellers doch einen feuchten Dreck!

Okay, der Händler hätte auch auf den Rechnungszettel schauen können und dir ins Gesicht sagen, dass du dir die Gewährleistung in dasselbe schmieren kannst. Na, da hättest du erst recht geschimpft über den Händler.

Freundlicherweise hat der Händler (offenbar) sogar in deinem Sinne und unverlangt probiert, ob er den Defekt beim Hersteller als Garantie durchbringt. Damit hat er dir Arbeit abgenommen. Schlecht, dass der Hersteller es abgelehnt hat. Aber dem Händler daraus einen Vorwurf zu konstruieren finde ich schon etwas seltsam.

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re: Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
21.01.2014, 16:02:31
Dieser Thread ist vielleicht anstrengend zu lesen, soviel Halbwissen, das ist echt unbeschreiblich. Der einzige, der korrekte Angaben macht, ist kaufinator.

Jetzt aber mal zu deinem Fall. Unten hab ich gelesen, daß es Boxen mit Lautsprechern sind, um den Preis wahrscheinlich passive ohne Verstärker drin, höchstens Frequenzweichen und das wars. Leider schaffst du es in der elend langen Diskussion nicht zu sagen, welchen Defekt die Dinger haben. Hilfreich wäre zB "Schwingspule geschmolzen, Membran steckt fest", "Tieftöner defekt, Hochtöner geht noch", "Lautsprecher gibt keinen Ton ab, wenn man die Membran reindrückt aber schon". Bei Passivlautsprechern ist übrigens der häufigste Defekt ein zu schwacher Verstärker, der überpegelt spulenschmelzende Gleichspannung in den Lautsprecher jagt, bis sich diese dann zu einer festen Masse verbindet.

Ich bin übrigens selbst Händler in der EDV-Branche, kaufe mir privat natürlich auch das ein oder andere Technik-Teil. Erfolgreich in der Gewährleistungsfrist habe ich folgende Produkte umtauschen können:

4x Linksys Router WRT-54GC (100%ige Ausfallquote bei 5 Routern, 1 war älter als 2 Jahre), bei den 3 Händlern habe ich immer gleich argumentiert: "Netzteil nachgemessen, 5V kommen raus, Gerät wurde vorschriftsgemäß freistehend verwendet und versagte im Betrieb den Dienst." => Geld retour bzw. Umtausch auf WRT-54GL (0% Ausfall)

1x Tyan Servermainboard für 2x Intel CPUs, Kondensatoren nach 17 Monaten aufgeplatzt, einer verätzte auch die RAM-Riegel, in mehreren Artikeln wurde beschrieben, daß das fehlerhafte Elektrolyt zum Einsatz kam => Geld retour, da keine Mängelbehebung möglich, Austauschmainboards hatten andere Chipsätze, von Tyan später sogar noch einen RAM-Kit mit doppelter Größe erhalten

1x Casio Funkuhr mit Saphirglas, nach 19 Monaten war ein Uhrwerk defekt, bei Amazon ohne weitere Umstände Geld retour

Und solange ein Artikel nicht ausdrücklich als Verbrauchsartikel (Akku) oder Frischartikel mit eingeschränkter Haltbarkeit (Tintenpatronen) angepriesen werden, muß es die Gewährleistungsfrist mal mindestens halten.

In unserer Firma handhaben wir es so, wie es mehr Händler machen sollten: Artikel, die nachweislich nach nur kurzer Betriebszeit (egal ob innerhalb oder knapp außerhalb der Gewährleistung) merklich oft kaputtgehen, werden einfach nicht mehr verkauft.

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