Re(10): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(10): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
18.01.2014, 12:49:49
.er muss einwandfrei Ware verkaufen

Die Ware ist "einwandfrei" wenn sie dem Vertrag entspricht. Das bedeutet, sie muss für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet sein. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen muss sie also 2 Jahre lang funktionieren.

und das Gesetz geht davon aus, dass einwandfrei Ware zumindest 6 Monate hält,

Das Gesetz geht davon aus, dass die Ware 2 Jahre hält. Nach 6 Monaten ist nur schwer zu beweisen, dass der Fehler NICHT bei Übergabe vorlag. Dem trägt das Gesetz Rechnung indem es die Beweislast umkehrt. Die Gewährleistungsfrist bleibt aber 2 Jahre!

  Danach wird eben für weitere 18 Monate angenommen, dass eine Mangelhaftigkeit
zumindest vorliegen kann, aber eben schon besondere Umstände vorhanden sein
müssen.

Nein, nach 18 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Das Gesetz will den Käufer 2 Jahre lang vor Mängeln schützen, die bei der Übergabe vorlagen. Es verteilt nur die Beweislast nach 6 Monaten anders

Rein theoretisch kann der Verkäufer eine Gewährleistung auch nach 10 Minuten
ablehnen...

Ja, und? Das ändert nichts daran, dass Der Verkäufer auch nach 23 Monaten noch dazu verpflichtet ist Gewähr zu leisten, wenn der Mangel bei der Übergabe vorlag. Wenn der Käufer das nicht beweisen kann, kann er den Händler zwar nicht dazu zwingen, aber die abstrakte Verpflichtung bleibt trotzdem*).

edit: *)Ich meine damit folgendes: Die im ABGB geregelte Beweislastumkehr für 6 Monate ist eine prozessuale Bestimmung. Sie ändert nichts an der materiellen Verpflichtung des Händlers 2 Jahre lang für Mängel einstehen zu müssen, die bei der Übergabe vorlagen.

18.01.2014, 13:04 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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