Re(5): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(5): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
17.01.2014, 10:45:27
Welche Faelle gibt/gaebe es dann, wo das einem Endkunden gelingen koennte?

zB bei einem bekannten Serienfehler.
Dann hast aber ganz genau genommen NICHT DU den Nachweis erbracht, sondern dich nur an eine eh schon bekannte Tatsache drangehängt.
Mir ist das zB mit einem 23M alten TV gelungen, aber auch nur, weil der Händler ausgesprochen kooperativ war und eigentlich keinerlei Mucken gemacht hat. Denn daß diese Serie eines bestimmten TV einen bei sehr sehr vielen Leuten auftretenden und vom Hersteller bereits (inoffiziell) anerkannten Darstellungsfehler hatte, das war ja in diversen Technikforen absolut bekannt, aber wie hätte ich beweisen sollen, daß auch mein TV genau diesen Fehler hatte. Hätte ja auch ein anderer Defekt sein können, der nur zufällig die gleichen Symptome verursacht, wie hätte ich das je beweisen können?
sind diese restlichen 18 Monate also quasi eh eher fuern *PIEP*?

quasi
Eben nicht immer, aber meistens.
kannst Du Dich genau(er) erinnern, wie das also vor 2002 war?)

12M, KEINE Beweislastumkehr. Du warst immer beweispflichtig.
Wenn ein Lautsprecher (der weder aus drei Meter runtergeflogen noch an 400V
direkt angeschlossen worde etc) nach 14 Monaten hin ist geh ich davon aus,
dass von Anfang an was nicht gestimmt hat

Ja und nein. Ich verstehe deine Argumentation, aber Gewährleistung bedeutet nur, daß das Teil ZUM KAUFZEITPUNKT frei von Mängeln ist. Das bedeutet aber nicht, daß das Teil einen bestimmten Zeitraum zu funktionieren hat. Gewährleistung bedeutet Mngelfreiheit zum Kaufzeitpunkt, keine Funktionsgarantie über einen bestimmten Zeitraum.

Daß ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate ein Gewährleistungsfall ist, ist ja auch kein Grundgesetz, sondern eine jederzeit durch den Händler widerlegbare Annahme. Das Gesetz hilft hier nur dem Konsumenten, indem es das mal annimmt und es dem Händler überläßt, das Gegenteil zu beweisen.

mfg
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