Re(14): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(14): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 09:59:58
Nein, du glaubst nur, dass du es tust. Aber das passt schon. Du steigst immer aus Diskussionen aus, wenn sich abzeichnet, dass dein Standpunkt falsch ist.

Ein Mangel ist eine Abweichung vom Vertrag. Der Vertrag legt fest, was die Ware können muss. Wenn die Ware vor Ablauf der 2 Jahre kaputt, dann gibt es 2 Möglichkeiten:

1.) Die Ware wurde durch Zufall (=durch einen Dritten, Blitzschlag, höhere Gewalt, etc) oder durch den Kunden selbst (=zB eine falsche Verwendung des Produkts) nachträglich beschädigt: Dann gibt es keine Gewährleistung.

2.) Der Kunde verwendet die Ware immer für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck und sie wird nicht durch Zufall (siehe oben) oder den Kunden selbst nachträglich beschädigt: Dann gibt es Gewährleistung.

Wenn die Ware unter den in Punkt 2.) beschriebenen Umständen nämlich nicht 2 Jahre hält, war sie für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck nicht geeignet und es liegt ein Mangel vor. Daraus folgt, dass die Ware bei durchschnittlicher (=vertraglich vorgesehener) Verwendung und wenn keine außergewöhnlichen Umstände (=Zufall) vorliegen, mindestens 2 Jahre lang halten muss. Und das ist das, was ich von Anfang an gesagt habe.

Ob der Kunde (nach 6 Monaten) oder der Händler (vor Ablauf der 6 Monate) beweisen kann, dass 1.) oder 2.) vorliegt, ist eine vollkommen andere Frage und für die Zwecke dieser Diskussion irrelevant.

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