Re(5): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(5): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
17.01.2014, 09:55:43
Welche Faelle gibt/gaebe es dann, wo das einem Endkunden gelingen koennte?


Klassischer Fall wäre zb. ein Auto, dass schon in den ersten 6 Monaten 3x, wegen gleichgelagerter Probleme, in der Werkstatt stand...vor allem weil bei Autos in den seltensten Fällen ausgetauscht wird.

Und kannst Du Dich genau(er) erinnern, wie das also vor 2002 war?

es gab vorher keine Beweislastumkehr...über die Fristen bin ich mir nicht mehr sicher, ich glaube es waren 6 Monate.

Wenn ein Lautsprecher (der weder aus drei Meter runtergeflogen noch an 400V
direkt angeschlossen worde etc) nach 14 Monaten hin ist geh ich davon aus,
dass von Anfang an was nicht gestimmt hat (auch da wieder laienhafte
Einschaetzung und Frage, wie ich die genannten Dinge beweisen moegerte).

Du hast den springende Punkt getroffen..."davon ausgehen", genau das bedeutet in der Praxis die Beweislastumkehr: es wird in den ersten 6 Monaten DAVON AUSGEGANGEN, dass der Fehler schon von  Anfang an bestand, danach nicht mehr, dann muss es bewiesen werden.
Im Umkehrschluß bedeutet dass auch wenn der Händler beweisen kann, dass der Fehler NICHT beim Kauf bestanden hat, hast du auch nach 10 Minuten keine Gewährleistung mehr (brauch wohl nicht zu erwähnen, dass das ein eher theoretisches Beispiel ist :))
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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