Re(18): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(18): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 16:14:08
nichts anderes habe ich geschrieben: die vertraglich zugesicherten
Produkteigenschaften, du hast Mangel etwas sehr global als
Ein Mangel ist eine Abweichung vom Vertrag.


definiert, was so einfach nicht stimmt.

Zwischen "Abweichung von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften" oder "Abweichung vom Vertrag" ist inhaltlich kein Unterschied, meiner Meinung nach. Da muss man sich schon anstrengen um das falsch zu verstehen.

übliche Eigenschaften != übliche Verwendung.

Die übliche Verwendung definiert die üblichen Eigenschaften. Wenn du mit einem Auto üblicherweise fährst, muss es die Eigenschaft "fahren" beherrschen. Daraus ergibt sich weiter, dass es mindestens 2 Jahre lang "fahren" muss.

Wie weit es fahren muss ergibt sich auch aus der üblichen Verwendung. Wird ein Auto üblicherweise dazu verwendet jeden Tag in die Arbeit und 2 mal im Jahr in den Urlaub zu fahren, dann muss es das 2 Jahre lang können.

Wenn du mit dem Auto Rennen fährst, muss es das nicht 2 Jahre lang aushalten, weil das keine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft ist.

  und die verwendung kann sehr wohl vertraglich eingeschränkt werden, ohne dass
ich mich auch nur in die Nähe eines Gewährleistungsausschlusses bewege.

Das stell ich mir schwer vor. Wenn du einen Neuwagen verkaufst und beispielsweise vereinbarst, dass der nur maximal 30 km/h fahren darf und darüber hinaus keine Gewähr geleistet wird, kommt das einem Gewährleistungsausschluss schon gefährlich nahe.

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