Re(21): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(21): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 19:30:32
Jetzt sag du mir, wie lange die Teile mindestens halten müssen? Ich geb dir
einen Tip: Es sind 2 Jahre.

nein
Edit: Ein ganz einfaches Beispiel: Eine Schraube ist bei einem Auto nicht
ausreichend angezogen. Nach dem Verkauf löst sie sich nach 8 Monaten durch
Vibrationen beim Autofahren. Das ist ganz klar ein Fall für die
Gewährleistung!

und nochmal nein

Dein Denkfehler ist die Funktionsgarantie!

Wenn minderwertige Teile verbaut sind, die gar keine 2J halten können, dann hast du recht: das ist ein verborgener Mangel.

Wenn die Teile aber durchaus so ausgelegt sind, daß sie 2 oder mehr Jahre halten können, es dann aber trotzdem nicht tun, dann ist das einfach PECH.

Wie bei deiner Schraube:
löst sich die, weil die konstruktionsbedingt gar nicht halten kann, ist es klar: Gewährleistung

löst sich die, weil sie "falsch" eingebaut war, ist es auch Gewährleistung.
Vielleicht geht sie aber einfach so auf, der Kopf reißt ab oder sonstwas, dann wars halt Pech. Nicht jedes Teil, das versagt, ist minderwertig oder ungeeignet. 100% Sicherheit gibts nicht, aber wenn 99% halten, wars wohl nicht minderwertig.

wie du die beiden letztgenannten Fälle unterscheidest/beweist, das ist ein anderes Thema. Denn innerhalb der 1. 6M wird es dem Händler NICHT gelingen zu beweisen, daß der Mangel NICHT da war, die restliche Zeit wird es dir nicht gelingen zu beweisen, daß er da war.


mfg
AVS
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