Re(16): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(16): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 14:37:07
Nicht ganz, ein Mangel ist eine Abweichung von den zugesicherten
Produkteigenschaften.

Und woraus ergibt sich, welche Produkteigenschaften zugesichert sind? Aus dem Vertrag! Das steht in jedem Lehrbuch: Ob ein Mangel vorhanden ist, ergibt sich aus der Abweichung zu den im Vertrag vereinbarten Eigenschaften! Danach richtet sich, was die Ware können muss.

Verwendungszweck, zumindest im B2C Geschäften selten festgelegt,

Wenn nichts konkretes vereinbart ist, gilt das was "üblich" ist ( Siehe den OGH ). Deswegen muss die Ware ja auch 2 Jahre halten, wenn sie auf die "übliche" Weise verwendet wird. Wenn sie vorher eingeht, dann hat sie nicht die "üblichen" Eigenschaften, weil sie nicht für die "übliche" Verwendung geeignet ist. Was anderes kann nur gelten, wenn es sich um Verschleißteile handelt die unmöglich 2 Jahre halten können oder wenn es um Verbrauchsmaterial geht.

höchstens dass es Ausschlüsse gibt. Eine Ware muss dann 2 Jahre halten, wenn dies vertraglich zugesichert wurde

Wenn es nicht "üblich" ist, dass eine Ware innerhalb von 2 Jahren kaputt geht (zB eben Verschleißteile) oder verbraucht ist, dann muss sie mindestens 2 Jahre halten. Da muss nichts ausdrücklich zugesichert sein. Das wird immer konkludent vereinbart sein - wenn es ausdrücklich ausgeschlossen wurde, kann das im Verbrauchergeschäft (B2C) unwirksam sein, wenn es einem Gewährleistungsausschluss gleichkommt.

Ich steige aus der Diskussion aus, weil es sich im Grunde um eine, wenn auch
halbwegs sachlich geführte (was wir zwei nicht immer zusammenbringen) "Ich hab
recht" "Nein, ich hab recht" Spirale handelt,

Ich finde nicht, dass wir einen Punkt erreicht haben, wo wir uns im Kreis drehen. Soweit ich das beurteilen kann, antworte ich immer mit neuen Argumenten auf deine Beiträge.

19.01.2014, 14:51 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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