Re(20): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(20): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 18:44:20
Der Gesetzgeber hat nunmal den Zeitpunkt der Übergabe als Stichpunkt
festgesetzt, da muss die Leistung mangelfrei sein, punkt...so stehts im
Gesetz. Jetzt kann man natürlich davon ausgehn, dass eine mangelfrei Ware eine
zeitlang funktioniert, tut sie das nicht kann man davon ausgehen dass die Ware
schon bei übergabe fehlerhaft war..

Dein Denkfehler ist folgender: Du glaubst: Wenn die Ware nach der Übergabe 6 Monate einwandfrei funktioniert, kann kein Mangel bei der Übergabe vorgelegen haben. Das ist aber falsch. Wenn beispielsweise minderwertige Teile verbaut sind, die nach 7 Monaten kaputt gehen, dann ist das kein Umstand der erst nachträglich auftritt. Der Mangel war in diesem Fall schon bei der Übergabe vorhanden, nur ist er nicht aufgefallen, weil er "versteckt" war.

Um es mit den Worten des OGH zu sagen:

Entscheidungstext OGH 24.02.2009 9 Ob 3/09w: Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, ist grundsätzlich der Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe […]. Der Mangel darf zwar nicht erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sein, es genügt aber gerade bei geheimen Mängeln, wenn der Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt bereits latent (=seiner Anlage nach) vorhanden war.  […]


Daraus lernen wir folgendes: Wenn Teile verbaut werden, die nicht ausreichend strapazierfähig sind für den vertraglich (wenn auch nur konkludent) vereinbarten Einsatzzweck, liegt der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vor!

Jetzt sag du mir, wie lange die Teile mindestens halten müssen? Ich geb dir einen Tip: Es sind 2 Jahre.

  aber eben "nur" für 6 Monate, NICHT 2 Jahre.

Ich verstehe nicht, warum du dich immer an den 6 Monaten "aufhängst". Ob ein Mangel vorliegt ist unabhängig davon wer beweisen muss wann er vorgelegen ist. Auch nach 6 Monaten kann man noch Mängel geltend machen. Mann muss nur eben beweisen, dass die Teile minderwertig oder ungeeignet waren. Das ist schwer, aber nicht unmöglich.

Edit: Ein ganz einfaches Beispiel: Eine Schraube ist bei einem Auto nicht ausreichend angezogen. Nach dem Verkauf löst sie sich nach 8 Monaten durch Vibrationen beim Autofahren. Das ist ganz klar ein Fall für die Gewährleistung!

19.01.2014, 18:49 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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