Re(17): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(17): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 15:55:34
Ich finde nicht, dass wir einen Punkt erreicht haben, wo wir uns im Kreis
drehen. Soweit ich das beurteilen kann, antworte ich immer mit neuen
Argumenten auf deine Beiträge.

Also dann, neue Runde|-D

Und woraus ergibt sich, welche Produkteigenschaften zugesichert sind? Aus dem
Vertrag! Das steht in jedem Lehrbuch: Ob ein Mangel vorhanden ist, ergibt sich
aus der Abweichung zu den im Vertrag vereinbarten Eigenschaften! Danach
richtet sich, was die Ware können muss.

nichts anderes habe ich geschrieben: die vertraglich zugesicherten Produkteigenschaften, du hast Mangel etwas sehr global als
Ein Mangel ist eine Abweichung vom Vertrag.

definiert, was so einfach nicht stimmt.

Wenn nichts konkretes vereinbart ist, gilt das was "üblich" ist ( Siehe den
OGH ). Deswegen muss die Ware ja auch 2 Jahre halten, wenn sie auf die
"übliche" Weise verwendet wird. Wenn sie vorher eingeht, dann hat sie nicht
die "üblichen" Eigenschaften, weil sie nicht für die "übliche" Verwendung
geeignet ist. Was anderes kann nur gelten, wenn es sich um Verschleißteile
handelt die unmöglich 2 Jahre halten können oder wenn es um Verbrauchsmaterial
geht.

übliche Eigenschaften != übliche Verwendung. und die verwendung kann sehr wohl vertraglich eingeschränkt werden, ohne dass ich mich auch nur in die Nähe eines Gewährleistungsausschlusses bewege.


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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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