Re: Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re: Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
17.01.2014, 22:48:17
Wie schauts denn in der Praxis aus mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten?

In der Praxis sind 14 Monate wesentlich länger als 6 Monate, du darfst dem Händler also nachweisen, dass der Fehler bereits seit ANbeginn bestanden hat.

Realistischer ist, dass du den Händler um Kulanz ersuchst. Nicht unbedingt durch neue Lautsprecher, aber vielleicht durch einen netten Nachlass auf neu gekaufte Lautsprecher. Noch besser stehen deine Chancen, wenn du beim Händler als guter Kunde bekannt bist.

Der Aufwand für den Fehlernachweis ist für Konsumenten schwierig zu erbringen und steht hier in keiner Relation zum Aufwand.

(2) der Haendler so stumpfsinnig antwortet - mich interessieren die
Garantiebedingungen des Herstellers doch einen feuchten Dreck!

Okay, der Händler hätte auch auf den Rechnungszettel schauen können und dir ins Gesicht sagen, dass du dir die Gewährleistung in dasselbe schmieren kannst. Na, da hättest du erst recht geschimpft über den Händler.

Freundlicherweise hat der Händler (offenbar) sogar in deinem Sinne und unverlangt probiert, ob er den Defekt beim Hersteller als Garantie durchbringt. Damit hat er dir Arbeit abgenommen. Schlecht, dass der Hersteller es abgelehnt hat. Aber dem Händler daraus einen Vorwurf zu konstruieren finde ich schon etwas seltsam.

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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