Re(25): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(25): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
21.01.2014, 13:10:10
Soweit kann ich dir folgen. Jetzt machen wir ein Gedankenexperiment: Was ist,
wenn all die widrigen Umstände, die du beschrieben hast, nicht vorliegen? Wie
lange muss der Lautsprecher dann funktionieren?

Ich muss dich enttäuschen. Das Gewährleistungsrecht schreibt keine Lebensdauer, sondern nur die Freiheit von Mängeln zum Übergabezeitpunkt fest. Es gibt - meines Wissens nach - auch im restlichen Gesetzeswesen keinen einzigen Paragrafen, der sich auf die Lebensdauer von Produkten bezieht.

Du kannst mir aber gerne den Gegenbeweis erbringen Der müsste aber mehr beinhalten als gedankliche Windungen, um doch noch irgendwie deinen Anspruch zu begründen, also zumindest Gesetzespassagen oder letztinstanzliche Urteile (mehr als eines).

Hier noch ein paar Beispiele, die dir zeigen, warum der Bezug auf eine mindestens zweijährige Lebensdauer nicht sinnvoll wäre:

.) Nagelfeilen
.) Sägeblätter
.) Pappteller
.) Akkus (deutlich reduzierte Leistung nach einem Jahr gebrauch, durchschnittliches Lebensdauerende nach 1000 Ladezyklen)
.) Kugelschreiber (Mechanik, ich habe hier nicht nur Lamy und Montblanc rumliegen))
.) Betonbohrer (die Einsätze selbst)

sind bei normalem Gebrauch bereits nach weit unter zwei Jahren kaputt. Einige davon würden unerschwinglich teuer, andere gar nicht mehr erzeugt werden können, wollte man hier zweijährige Nutzungsdauer vorschreiben.

Das sind jetzt nur Gegenstände, die sich mir bei einem Rundumblick von meinem Schreibtisch aus gerade zeigen, dir fallen sicher noch hundert andere Artiekl des täglichen Bedarfs ein, die in diese Kategorie fallen. ;)
  
Euer CWsoft
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