Re(15): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
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Re(15): Haendler begreift Gewaehrleistung vs. Garantie nicht
19.01.2014, 13:46:41
Ein Mangel ist eine Abweichung vom Vertrag.

Nicht ganz, ein Mangel ist eine Abweichung von den zugesicherten Produkteigenschaften.

2.) Der Kunde verwendet die Ware immer für den vertraglich vorgesehenen
Einsatzzweck und sie wird nicht durch Zufall (siehe oben) oder den Kunden
selbst nachträglich beschädigt: Dann gibt es Gewährleistung.

Das stimmt eben nicht, zum einen ist der Verwendungszweck, zumindest im B2C Geschäften selten festgelegt, höchstens dass es Ausschlüsse gibt. Eine Ware muss dann 2 Jahre halten, wenn dies vertraglich zugesichert wurde, dafür gibt es eine Fachbegriff: Garantie. Ich bin insofern bei dir, dass wenn einen Garantie in den vertraglich zugesicherten Produkteigenschaften enthalten ist, oder einen eigenen Vertragsgegenstand darstellt und diese wird nicht eingehalten, DANN liegt natürlich ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, der natürlich nach 6 Monaten sehr leicht beweisbar ist.

Nein, du glaubst nur, dass du es tust. Aber das passt schon. Du steigst immer
aus Diskussionen aus, wenn sich abzeichnet, dass dein Standpunkt falsch ist.

Heute wieder ein bisserl überheblich? Ich steige aus der Diskussion aus, weil es sich im Grunde um eine, wenn auch halbwegs sachlich geführte (was wir zwei nicht immer zusammenbringen;-)) "Ich hab recht" "Nein, ich hab recht" Spirale handelt, wo keiner bereit ist zurückzusteigen.


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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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