Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
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Re: Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
23.12.2025, 14:00:21
Ich versichere gegen existenzbedrohende Risiken. Wenn ich mit Auto oder Rad jemanden verletze und diese Person lebenslange medizinische Kosten wegen mir hat, könnte ich lebenslang dafür blechen.

Eine Rechtsschutzversicherung hingegen habe ich nicht. Ich werde demnächst 40 und es gab keine einzige Situation bisher, wo ich mir auch nur gewünscht hätte so eine Versicherung zu haben. Gibt es für dich da irgendwelche Risiken, die tatsächlich existenzbedrohende Kosten verursachen könnten? Also keine Lappalien...

>da es in meinem Wohnhaus mit den neuen Nachbarn nicht immer so "gemütlich" ist - ihr versteht.

Nein, ich verstehe nicht. Was soll eine Rechtsschutzversicherung mit Nachbarn machen? Hast du Verträge mit den neuen Nachbarn? Was du willst findest du hier und empfehle ich stark - vorausgesetzt du mietest: https://mieterschutzwien.at

Zusätzlich haben wir speziell in Ö eine seltsame Situation was Versicherungen betrifft, wenn du eine Versicherung nämlich für das nutzen willst wofür sie vorgesehen ist, kannst du irgendwann gekündigt werden. Details findest du hier: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/AchtungFalle/Klauseln_in_der_Rechtsschutzversicherung_.html

Zwar steht dort auch, dass das inzwischen nicht mehr so einfach möglich ist, dass der Versicherungsgeber dir kündigt, aber es passiert defakto immer noch, wenn du einfach "Pech" hast und die Versicherung häufig brauchst. Wenn du dir also vorstellst, dass du bei jedem kleineren Problemchen einfach die Versicherung einschaltest, das kannst du vielleicht sogar ein Dutzendmal machen, irgendwann wird die Versicherung aussteigen auch wenn sie es nicht dürfte. Dann brauchst eine Rechtsschutzversicherung für deine Rechtsschutzversicherung!

In der Praxis heißt es einfach, wenn du Umstände hast die dir ein höheres Risiko bescheren, vielleicht bist du beispielsweise Vermieter, dann ist so eine Versicherung notwendig. Es gibt Leute die versichern trotzdem alles was geht, einfach weil sie das Geld haben und sich dann wohlfühlen. Über solche Menschen freuen sich die Versicherungen, das ist deren Brot und Butter.

Bitte nicht falsch verstehen - es ist sicherlich geil wenn du bei einem Streit deine Versicherung einschaltest und die sich um Anwalt und Co. kümmert. Aber meiner persönlichen Meinung nach steht es in keinem Verhältnis zu den Kosten. ARAG startet bei 150-160 Euro für eine Basisversicherung ohne "bells and whistles". Ich zahl jetzt schon einen vierstelligen jährlichen Versicherungsbetrag nur für das Allernotwendigste, da nochmal 200-250 Euro draufzuschlagen, kann man machen, wenn man dann besser schläft, mit mir nicht...

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Re(5): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
23.12.2025, 22:30:15
>In der ganzen Zeit VOR dem Schadensfall hat die Versicherung gegolten. Sie hätte bis zur maximal vereinbarten Deckungssumme geleistet. Sie stand bereit. Daher hat sie ihre Leistung erbracht.

Das ist so wie die Versicherung, die ich irgendwann unabsichtlich für Konzertkarten vergessen hab abzuwählen. Die springt ein wenn man krank wird. Das Konzert wurde abgesagt, die Versicherung hat aber ihre Leistung schon erbracht, falls ich krank geworden wäre für ein Konzert das gar nicht stattfindet. Ich verstehe zwar die Logik aber es ist rausgeschmissenes Geld.

Um beim Thema zu bleiben, ich hab nix von einer Versicherung wo ich bei jedem einzelnen Fall abwägen muss, ob ich die Versicherung wirklich einsetzen möchte, weil es nach dem ersten größeren Fall vielleicht schon zu einer Kündigung kommt. Also nehme ich sie nicht in Anspruch und warte auf den einen Fall in meinem Leben wo ich sie unbedingt brauche. Die Chance dass der Fall je einsetzt ist äußerst gering.

Der "schlimmste" Fall dieses Jahr für mich war eine Firma die einen Fehler mit Zollangaben gemacht hat und einen falschen Wert deklariert hat, was zu 30 Euro an unnötigen Mehrkosten geführt hat (Warenwert 35 Euro) und gemeint hat ich kann scheixxen gehen. Kein Fall für VISA weil die dafür keinen Standardablauf haben für Reklamationen. Nur wenn ich die Ware nicht bekomme, hätten sie gezahlt. Bin ich auf den 30 Euro sitzengeblieben.

Solch ich für solchen Blödsinn eine Versicherung abschließen? Viel mehr Ärgernis hab ich auch ned im Leben... bin eh gesegnet wenn ich ehrlich bin.

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Re(5): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
28.12.2025, 13:33:21
Jo es ist eben nie ein Großteil der Situationen versichert und der Rest ist ausgeschlossen, sondern umgekehrt sind nur ganz spezifische Sachen versichert und alles was ned ins Schema passt ist raus. Beim Abschluss der Versicherung weißt du noch nicht, ob das Problem 10 Jahre später dann auch wirklich ins Schema passt. Zumindest ist für mich als durchschnittlicher Verbraucher die Chance hoch, beim Versicherungsabschluss etwas fehlinterpretiert zu haben.

Und manchmal gehen Versicherungen natürlich auch vor Gericht um zu argumentieren, dass trotz offensichtlicher Abdeckung trotzdem keine Leistung erfolgen soll, weil . Und kommen damit auch ab und zu durch!

Das erinner mich an diesen Fall aus D: https://www.adac.de/news/bgh-urteil-gestohlenes-auto-probefahrt/  mit diesem Hinweis vom Gericht: "Der Händler hat den Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben."

Damit ist dann natürlich auch die Diebstahlsversicherung vom Händler raus, schließlich wurde das gestohlene Auto doch nicht gestohlen sondern freiwillig aufgegeben %-)

Hat das Gericht mal eben entschieden, dass der offensichtliche Diebstahl eine freiwillige Aufgabe war. Sowas ist echt ned absehbar.

Ich hatte im Mehrparteienhaus einen Einbruch in die Gemeinschaftsräumlichkeiten im Keller, Spurensicherung war da usw. Nun sind sowohl Sachen im Gemeinschaftsraum weggekommen, die hinter einer versperrten Tür ohne Beschädigung an Tür/Schloss sind, als auch Sachen in meinem noch zusätzlich separat versperrten Kellerabteil. Dort war das Vorhangsschloss aufgebrochen.

Meine Versicherung hat mir dann auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Polizze ausschließlich für die Sachen im aufgebrochenen Abteil greift, weil der Zugang zum Gemeinschaftsraum selbst schließlich ohne Spuren/Gewalt erfolgte und es sich damit laut Definition nicht um einen Einbruch handelt. Ich habe dann argumentiert, dass ein Einbruch wohl durch die mehreren aufgezwickten Vorhangsschlösser ganz offensichtlich ist.

Der Streit war wegen dem geringen Wert der Sachen eine Zeitverschwendung aber dafür habe ich gelernt: Wenn ein Hausbewohner seinen Schlüssel einem Kumpanen gibt der dann den gemeinschaftlichen Radabstellraum öffnet und alle Fahrräder rausträgt und im LKW abtransportiert, dann war das kein Einbruch und die Haushaltsversicherung ist raus. Da hilfts dann auch nix das Rad selbst abzusperren, weil wenn das Rad im abgesperrten Zustand samt Schloss weg ist, kannst du gar nicht beweisen dass es abgesperrt war.

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Re(6): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
28.12.2025, 13:48:24
Das erinner mich an diesen Fall aus D:
https://www.adac.de/news/bgh-urteil-gestohlenes-auto-probefahrt/   mit diesem
Hinweis vom Gericht: "Der Händler hat den Besitz während der Probefahrt
freiwillig aufgegeben.
völlige Mißinterpretation des Urteils deinerseits!
Da gehts darum, ob die gutgläubige Käuferin an gestohlenem Eigentum erwerben konnte. Und ja, das geht. Das ging (unter sehr strengen und engen Voraussetzungen) immer schon.
  habe ich gelernt: Wenn ein Hausbewohner seinen Schlüssel einem Kumpanen gibt
der dann den gemeinschaftlichen Radabstellraum öffnet und alle Fahrräder
rausträgt und im LKW abtransportiert, dann war das kein Einbruch und die
Haushaltsversicherung ist raus.
natürlich ist das kein EinBRUCH, sondern ganz normaler Diebstahl. Das weiß aber eigentlich jedes Kind.
Da hilfts dann auch nix das Rad selbst abzusperren, weil wenn das Rad im
abgesperrten Zustand samt Schloss weg ist, kannst du gar nicht beweisen dass
es abgesperrt war.
ebenfalls absolut logisch, oder? Kein "Bruch" von irgendwas = KEIN Einbruch
Sorry, aber das sind Binsenweisheiten. Wenn du das nicht weißt, wirft das weniger schlechtes Licht auf die völlig normal agierende Versicherung, ein wenig schlechtes Licht auf deinen Berater und ein SEHR bezeichnendes Licht auf dich! >:-)

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


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Re(7): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
29.12.2025, 18:40:34
>völlige Mißinterpretation des Urteils deinerseits!

Das Auto konnte nur durch das Urteil, dass der Händler das Auto freiwillig aufgab, überhaupt erst ins Eigentum der Käuferin übergehen. Wäre nicht geurteilt worden, dass eine Probefahrt bereits eine freiwillige Aufgabe vom Besitz darstellt, so wären die sehr strengen Kriterien gar nicht erst erfüllt gewesen, mit denen die Käuferin Eigentümerin des Autos werden konnte.

Ich finde es sehr fragwürdig so zu urteilen, das ist schließlich eine Probefahrt gewesen und kein Mietauto. Entsprechend wird der Händler auch keine Sicherheitssysteme wie GPS-Tracking (samt Geofencing und Remote-Lahmlegung) bei jedem zum Verkauf angebotenen Auto eingebaut haben können, um so einen Fall komplett ausschließen zu können. Ob man bei jeder einzelnen Probefahrt einen Mitarbeiter dazusetzen kann, weiß ich nicht wie praxisnah das ist.

>natürlich ist das kein EinBRUCH, sondern ganz normaler Diebstahl. Das weiß aber eigentlich jedes Kind.

Doch wer rechnet damit dass Kriminelle einfach so in die Gemeinschaftsräume spazieren können und dir wegen fehlender Beschädigung am Schloss die Versicherung aushebeln?

>Kein "Bruch" von irgendwas = KEIN Einbruch

Dass es einen Einbruch gab war durch die aufgezwickten Kellerabteile und Spurensicherung der Polizei und meiner Anzeige unbestritten. Abgesehen davon ist es eben für viele Leute gar nicht klar, dass ein abgesperrtes Rad im Gemeinschaftsraum zwar versichert ist, aber die Leistung davon abhängt ob die Kriminellen das Rad samt Schloss eingepackt haben oder ob das Radschloss schon vor Ort zerstört wurde und die zerstörten Reste vom Schloss vor Ort noch gefunden werden können. Die Tat ist die gleiche, das Ergebnis auch, aber nur in einem Fall wird die Versicherung aktiv.

Als würde ich Jahrzehnte brav einzahlen, nur um dann wegen einem 10 Jahre alten 600-Euro-Stadtrad Versicherungsbetrug begehen zu wollen. Zufällig auch noch genau am gleichen Tag wie alle Kellerabteils-Vorhangsschlösser aufgezwickt wurden.

Hätte ich das Rad mit einem billigeren Schloss versperrt, das sich ohne Lärm sofort aufzwicken lässt, hätten die Einbrecher es vielleicht vor Ort aufgezwickt und das zerstörte Schloss zurückgelassen. Mit der Flex wollten sie wohl nicht im Keller vom Mehrparteienhaus lärmen.

Wieviele Menschen rechnen mit sowas? Laut Polizze war das Rad in einem versperrten Gemeinschaftsraum und dort selbst nochmal abgesperrt und damit bestens von der Versicherung abgedeckt. Genau für sowas hab ich meine Haushaltsversicherung. Im Nachbarhaus wurde die erste Tür zum Keller übrigens genauso ohne Spuren geöffnet, wie das funktioniert bzw. woher die den Schlüssel für beide Häuser haben (ob der Schließzylinder ident war?) weiß ich nicht.

Und noch besser, die Hausverwaltung hat das Schloss nicht austauschen lassen, obwohl ich eindringlich darauf hingewiesen hab, dass man davon ausgehen muss, dass hier Kriminelle einen Schlüssel haben und nun jederzeit im Haus ein- und ausgehen könnten. Die Begründung war es sei zu teuer, weil es ein Zentralschließsystem ist, und man hier nicht einfach so ein einzelnes Schloss ersetzen kann. Und die Tür hätte ja auch offen stehen können.

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Re(8): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
30.12.2025, 10:44:11
Das Auto konnte nur durch das Urteil, dass der Händler das Auto freiwillig
aufgab, überhaupt erst ins Eigentum der Käuferin übergehen.

NEIN!!!
Du hast juristisch leider NULL Ahnung und ich werde jetzt keine Vorlesung über "gutgläubigen Erwerb" abhalten.


KORREKTUR!!!
DU hast Recht. Für DE.
Ich hab Recht in AT.

In De kommt es tatsächlich darauf an, WIE eine Sache verschwunden ist, weil das die Grundvoraussetzung dafür ist, ob man sie später überhaupt gutgläubig erwerben kann.

In AT ist das nicht so. Da kommt es auf die Art und Weise sowie die Umstände des Erwerbes an, aber nicht, wie er verschwunden ist.

Doch wer rechnet damit dass Kriminelle
ja, wer rechnet wirklich damit, daß Kriminelle einfach mitnehmen, was sie kriegen können und sich nicht an Versicherungsklauseln halten? Normale Lebenserfahrung vielleicht? Hausverstand?
Dass es einen Einbruch gab war durch die aufgezwickten Kellerabteile und
Spurensicherung der Polizei und meiner Anzeige unbestritten.
auch das ist falsch.
Es gab mehrere Delikte gleichzeitig, nämlich simplen Diebstahl und Einbruchsdiebstahl. Dein Rad wurde nicht durch Einbruch entwendet. Punkt.
Das ist menschlich unbefriedigend, aber juristisch leider absolut einwandfrei.

Recht hat nichts mit gerecht zu tun, oft entscheiden winzige Unterschiede über den Sachverhalt: nicht jeder Tote wurde erMORDet, nicht alles, was verschwindet, ist einem Raub zum Opfer gefallen. Es kommt immer auf den Einzelfall und die konkreten Umstände an. Ist eben so.

Nachtrag:
Denksportaufgabe:
Stell dir vor, du gehst aus dem Haus und läßt, weils draußen warm ist, ein Fenster gekippt.
Als du zurück kommst, ist das Fenster offen und deine Bude leer. Du darfst jetzt 1x raten, was das war und was dir die Versicherung zahlt!

mfg
AVS



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30.12.2025, 11:49 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re(7): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
29.12.2025, 22:28:41
>Aber in dem Fall ist es ganz klar kein Diebstahl. Und damit ist eine eventuelle Diebstahlsversicherung im Leo.

Ja stimmt. Wobei Unterschlagung oder nicht irrelevant wäre, wenn das Urteil nicht gelautet hätte, dass der Händler das Auto freiwillig aufgegeben hat. Nur deswegen war es der Käuferin nämlich erst möglich geworden, dass das Auto in ihr Eigentum übergehen kann. Hätte das Gericht stattdessen ein Auto auf Probefahrt weiterhin im Besitz des Händlers gesehen, wäre der Händler auch Eigentümer geblieben.

Es wurde vom Gericht außerdem argumentiert, dass der Händler keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hat. Und das Gericht legt es dem Händler zum Nachteil aus. Das Nichtvorhandensein dieser besonderen Maßnahmen haben zur freiwilligen Besitzaufgabe geführt oder zumindest beigetragen.

Doch das ist eben kein Mietauto mit GPS-Tracking und Geofencing plus hinterlegter Kreditkarte, und dass sich nicht für jede einzelne Probefahrt ein Mitarbeiter dazusetzt ändert nichts daran, dass eine kurze Probefahrt vereinbart wurde und der Händler mit einer zeitnahen Rückkehr rechnen darf und sicherlich nicht das Auto "freiwillig" aufgibt.

Warum auch soll ein Auto auf Probefahrt mehr oder weniger "freiwillig aufgegeben" sein, je nachdem ob ein Mitarbeiter am Beifahrersitz dabei ist? In beiden Fällen ist das Auto auf Probefahrt, in beiden Fällen wurde vereinbart, dass das Auto in kurzer Zeit wieder beim Händler ist.

Hier wird in meinen Augen etwas arbiträr impliziert, was nicht im Einklang mit der Idee einer Probefahrt sein kann. Nämlich dass ein Händler ein Auto auf Probefahrt freiwillig aufgibt, wenn er weder GPS-Tracking noch Mitarbeiter am Beifahrersitz hat.

Hätte das Gericht entschieden dass nix freiwillig aufgegeben wurde und das Auto wäre an den Händler retourniert worden, dann wäre das Thema überhaupt nicht so bekannt geworden und ich vermute es hätte sich niemand großartig gewundert, dass das gestohlene Eigentum retourniert werden muss. Das wäre genauso legitim gewesen.

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Re(10): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
30.12.2025, 07:59:56
Weil PeterShaw den ADAC zitiert hat, der sich auf diesen Fall bezogen hat. https://forum.geizhals.at/t908303,8212672.html#8212672

Und ich denke, dass das Thema in AT genauso judiziert werden würde. Wenn ich dir ein Auto mit Schlüssel & Papieren übergebe und du es nicht retournierst, liegt kein Diebstahl vor, sondern eine Veruntreuung. Womit eine Diebstahlsversicherung nicht zahlt. DAS war das eigentliche Thema.

Wo‘s bei mir hakt ist, dass ich die Unterscheidung des Gesetzgebers zwischen veruntreuten und gestohlenen Gütern beim Kauf durch Dritte nicht verstehe. Veruntreute kannst du gutgläubig kaufen, gestohlene hingegen nicht. Warum? Keine Ahnung, da mangelts an meinem Wissen über die Intentionen des Gesetzes.

Google KI meint:

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen veruntreuten (anvertrauten) und gestohlenen (abhandengekommenen) Gütern beim gutgläubigen Kauf, um einen gerechten Ausgleich zwischen dem Schutz des ursprünglichen Eigentümers und dem Schutz des redlichen Käufers im Geschäftsverkehr zu finden.
Diese Unterscheidung basiert im deutschen Recht (konkret in § 935 BGB) auf folgendem Prinzip:
Gestohlene oder abhandengekommene Güter (§ 935 BGB): An Sachen, die dem Eigentümer gestohlen wurden, verloren gegangen oder sonst ohne seinen Willen abhandengekommen sind, ist grundsätzlich kein gutgläubiger Erwerb möglich. Der ursprüngliche Eigentümer wird hier besonders geschützt, da er den Besitz an der Sache unfreiwillig verloren hat. Sein Interesse am Eigentum wird höher bewertet als das Vertrauen des Käufers in den Verkäufer.
Veruntreute (anvertraute) Güter: Wenn der Eigentümer die Sache freiwillig jemand anderem übergeben und ihm damit eine gewisse Verfügungsgewalt oder den Besitz eingeräumt hat (z.B. zur Reparatur, Verwahrung oder auf Probe), dann aber diese Person die Sache unbefugt weiterverkauft (Veruntreuung), ist ein gutgläubiger Erwerb durch einen redlichen Käufer grundsätzlich möglich. Hier hat der Eigentümer durch die freiwillige Besitzüberlassung selbst einen Rechtsschein geschaffen, der den Schutz des gutgläubigen Handelsverkehrs rechtfertigt.

30.12.2025, 08:34 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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Re(9): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
30.12.2025, 16:06:45

Mit der Übergabe der Schlüssel und der Papiere an den Probefahrer (ohne weitere absichernde Maßnahmen) muss dem Händler klar sein, dass ab jetzt alles mögliche oder unmögliche außerhalb seiner Kontrolle mit dem Auto passieren kann.


1) Natürlich ist dem Händler bewusst, dass das Auto auf Probefahrt gegen einen Baum gefahren werden könnte oder eben nicht zurückgebracht wird. Aber weder schützt dagegen ein GPS-Tracking samt Geofencing noch würde der Händler auf dem Schaden sitzenbleiben.

2) Es wurden nicht "die Schlüssel" übergeben, sondern der Schlüssel, ein einziger. Es wurde auch nicht der Zulassungsschein im Original übergeben sondern in Kopie und auch nur ein Teil davon. Außerdem wurden Dokumente wie Ausweis und Führerschein geprüft. Das ist per Definition eine absichernde Maßnahme, zum Spaß will der Händler die Dokumente nicht sehen.

Dass aus einer unvollständigen Kopie des Zulassungsschein und einem Schlüssel ein Kauf abgewickelt wird, wonach dem Händler sein Eigentum abgesprochen wird, damit kann der Händler doch im Traum nicht rechnen. Der Händler sollte im Gegenteil damit rechnen können, dass er das Auto zurückbekommt oder die Versicherung greift und dass das Gesetz von vornherein klar genug definiert ist, dass man auf sowas nicht erst draufkommt nachdem durch mehrere Instanzen prozessiert wurde.

Das Gericht sieht das hier als ganz logisch an, dass dutzende, hunderte Händler tagtäglich immer wieder riskieren ihr Eigentum zu verlieren, wenn sie ohne Trackingfunktion eine unbegleitete Probefahrt erlauben. Wer sagt denn, dass ein GPS-Tracking eine notwendige Absicherung ist? Und wer sagt, dass das überhaupt ausreicht?

Morgen könnte eine "AI" für Autos auf den Markt kommen die selbstständig ein Auto auf Probefahrt überwacht, und dann lautet die nächste Entscheidung vom Gericht, dass das Auto freiwillig aufgegeben wurde, weil man sich keine schwindlige AI installieren wollte? (Ich weiß nicht ob das so möglich wäre, muss klar sein dass ich nicht für eine Forendiskussion ein Studium der Rechtswissenschaften anfangen kann.)

Stattdessen könnte man sich an der Realität orientieren, was ist für Probefahrten üblich, wie machen das andere Händler, und dann wird man draufkommen dass das ein ganz übliches Vorgehen war. Ich hab mir dieses Jahr einen Neuwagen gekauft und bin den selbstverständlich probegefahren, und das war der billigste Verbrenner-Handschalter-KIA den ich finden konnte ohne die ganze Computer-Elektronik für die Clouddienste. Der hat auch keine besondere Trackingsoftware, nicht einmal ein Navi ist an Bord. Ich hab das absichtlich so gewählt, weil die anderen teureren Wagen nur mehr einen Touchscreen in iPad-Größe haben und mich diese "teslafizierung" nicht interessiert.

Aber vielleicht hat mir der Händler auch unbemerkt einen GPS-Sender auf die Unterseite vom Auto geklebt. Ausschließen kann ich es nicht.

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Re(5): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
24.12.2025, 12:19:38
>1. löst das nicht das Problem und 2. kannst DU dir dann bei erstbester Gelegenheit ne neue Whg suchen.

So ist das in der Realität aber und du darfst dich glücklich schätzen dass es nur eine Mietwohnung ist. Ein Grund warum ich niemals eine Eigentumswohnung kaufen würde. Über dir zieht eine Familie mit kleinen Kindern ein, und die Sache ist gelaufen.

Ich hatte das selbst erlebt mit einem Raucher unter mir. Der letzte Sommer vor meinem Zwangsumzug war ein Horror, weil es nicht mehr möglich war nachts zu lüften, der hatte in der Nacht auch seine Fenster offen und der Gestank aus seiner Raucherwohnung zog direkt zu mir rein. Banales wie Wäsche am Wäscheständner trocknen wurden zum Problem, weil du beim Lüften am Fenster stehen bleiben musst, gehst du 90 Sekunden weg, kannst du danach evtl. die bereits stinkende nasse Wäsche gleich nochmal in die Maschine werfen.

Mir musst du das nicht erzählen wie nutzlos alle möglichen Instanzen da sind. Da hätte auch keine Mietzinsminderung geholfen, der Vermieter kann selbstverständlich nicht beeinflussen wann ein Raucher seine Fenster öffnet.

>Aber da hilft dir die Mieterhilfe eben nicht weiter.

Also bei Lärm wegen zB lauter Musik nachts durchaus, wenn die Wohnung dadurch nur mehr eingeschränkt nutzbar ist (nicht schlafen zu können ist signifikant) und der Vermieter es nicht in seiner Verantwortung sieht dem nachzugehen. Da kann dir die Mieterhilfe bei der Durchsetzung einer Mietzinsminderung hoffentlich Rechtsberatung und Anwalt stellen, damit hat der Vermieter dann einen Anlass tätig zu werden.

>ja, ja: die Welt wird immer die blöder, weil die G'scheiten immer nachgeben.
>NEIN! Stand your ground!

Ich hatte auch die Situation mit dem Lärm nachts. Allerdings hat sich für mich niemand interessiert weil ich "nur" Mieter war, der nachts lärmende Nachbar war Wohnungseigentümer (von seiner Wohnung, nicht von meiner). Und der Vermieter ein alter Greis der nix mehr versteht von dem Thema. Da war es dann trotz Mieterschutz praktisch schlicht unmöglich was zu tun um das nachhaltig zu lösen (und war auch der Grund bei der Vereinigung Österreich zu kündigen, weil die ebenfalls uninteressiert waren).

Polizei war in einer der lautesten Nächte 3x vor Ort und dennoch ist nix besser geworden. Wurde die Musik am Ende abgestellt, kam es dann zum lauten Schütteln der Bestecklade. Da kannst du nicht gewinnen. Vor allem in einem hellhörigen Mehrparteienhaus, wo du jeden Schritt über dir hörst. Und der laute Nachbar war natürlich auch ein Elephant. Ein Elephant wo die Mahnbriefe und die mit AMS-Logo aus dem Postkasterl rausgeschaut haben.

Das ging soweit dass ich gegen Ende zu nicht mehr dort übernachten konnte, weil nur die Befürchtung dass es laut werden könnte ein Einschlafen unmöglich gemacht hat. Natürlich gebe ich da nach! Selbst mit allen Versicherungen der Welt hätte ich den einfachsten Weg gewählt und wäre umgezogen. Warum sollte ich mir Rechtsstreitigkeiten freiwillig antun, selbst wenn alles erfolgreich gewesen wäre, das Wissen dass dieser Mensch dort lebt hat die Wohnung längst ruiniert.

>Ich hab einen Fall mitverfolgen dürfen, wo jemand fristlos entlassen wurde. Und NUR dank privater Rechtschutz letztlich zu seinem Recht gekommen ist.

Najo, weißt du wie es ohne die Versicherung ausgegangen wäre? Den Fall kannst nicht durchspielen, schließlich war die Versicherung vorhanden. Und da wär dann ohne Versicherung die Frage, welche Folgen hat es, nicht zu deinem Recht zu kommen? Steht wirklich Rufschädigung im Raum durch die Fristlose, mit finanziellen Folgen für dein weiteres Arbeitsleben?

Die Chancen stünden bei mir gut, dass ich längst viel früher den AG gewechselt hätte. Mir ist das in der IT noch nie untergekommen, dass ein AG so dreist wäre. Da dürfte es soviele Warnzeichen vorher geben, dass ich längst weg wäre.

Natürlich ist mein Risiko in der eher bequemen IT-Branche ein ganz anderes als vielleicht das der Person, auf die sich dein Fall bezieht. Aber gerade die Leute die es vielleicht eher mit fragwürdigen AG zu tun bekommen sind finanziell eher nicht in der Lage, sich private Zusatzversicherungen leisten zu können. Also ohne Details über den von dir erwähnten Fall zu haben kann man daraus nicht schließen, dass die Versicherung sinnvoll ist.

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Re(7): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
24.12.2025, 14:08:04
>ja. Er wäre entlassen gewesen.

Sag mal hast dich schon zu Mittag heute so angesoffen dass du solche hochgeistigen Sachen schreibst? Ich bin schockiert, sag ich dir, ganz schockiert, dass der entlassen gewesen wäre! ...

>So wurde daraus letztlich eine Kündigung mit allen Ansprüchen und v.a Folgeansprüchen.

No na ned wenn der Streit 3 Jahre dauert und der AG dann rückwirkend für die 3 Jahre zahlen darf. Das meinte ich natürlich nicht! Also anders gefragt: Was wäre der Schaden denn gewesen, wenn er von vornherein gesagt hätte, ich such mir einfach einen neuen Job und will mit dem irren alten AG nichts mehr zu tun haben? Abgesehen von der AMS-Sperre und dem Gehalt in der dann nicht vorhandenen Kündigungsfrist und ggf. Urlaubsansprüchen.

Mag sein dass das allein schon viel Geld ist, aber ob es genug Geld ist um jahrelangen Stress mit einem Gerichtsverfahren zu haben???

Wie gesagt, ich würde hier bei so einem AG früher die Reißleine ziehen und würde NIEMALS DREI JAHRE einen Streit vor Gericht führen. Dafür ist mir meine Zeit auf der Erdkugel viel zu schade! Versicherung hin oder her.

>Ist dein  Zweitnick Melodram? Klingt fast danach.

Wenn dir zum Thema nix einfallt dann haust du ein ad hominem raus. Klassiker. Gratuliere. Aber keine Sorge, ich nehm dich eh ned ernst und weiß in welchem Forum ich hier bin. Ich wünsche dir einen schönen Heiligabend und muss das Shitposten jetzt einstellen und mich der Baumdekoration widmen. Ich hab wunderschöne "echte" Christbaumlichter aus den USA eingekauft, weil mich die übliche grindige blinkende LED-Beleuchtung stört und darf die heute erstmals ausprobieren.

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Re(8): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
25.12.2025, 11:51:13
Sag mal hast dich schon zu Mittag heute so angesoffen

nein. Sollte ich aber wohl, um dein Geschwurbel besser zu ertragen.
Was wäre der Schaden denn gewesen, wenn er von vornherein gesagt hätte, ich
such mir einfach einen neuen Job und will mit dem irren alten AG nichts mehr
zu tun haben? Abgesehen von der AMS-Sperre und dem Gehalt in der dann nicht
vorhandenen Kündigungsfrist und ggf. Urlaubsansprüchen.

ah das reicht noch nicht?
Na dann vielleicht noch Verlust der Abfertigung, ein gewaltiger Hacker im Lebenslauf und weiterer finanzieller Schaden durch entgangene Folgeprovisionen (Verkäufer bekommen Provisionen für ihre Verkäufe, für Langfristverträge auch Folgeprovisionen in den Folgejahren)

Bei einem Jahresgehalt von (auf Euro umgerechnet und inflationsbereinigt) ~80k ist das nicht nur schmerzhaft, sondern auch existenzbedrohend.
Wie gesagt, ich würde hier bei so einem AG früher die Reißleine ziehen und
würde NIEMALS DREI JAHRE einen Streit vor Gericht führen.
ja, du bist ein Weichei und ein Shiccer, der liebe auf Rechte verzichtet als Recht zu bekommen. Andere schießen 250k€ halt nicht so leicht in den Wind. Aber wer hat, der hat halt.
"echte" Christbaumlichter aus den USA eingekauft, ... und darf die heute erstmals
ausprobieren.
na hoffentlich geht dir dabei ein Licht auf

mfg
AVS



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Re(9): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
25.12.2025, 18:23:25
>Andere schießen 250k€ halt nicht so leicht in den Wind.

Wenn du dir direkt einen neuen Job suchst anstatt 3 Jahre in einem Verfahren rumzueiern, kommt es gar nicht erst dazu. Das ist außerdem alles hart erkämpftes Geld, einerseits weil es nicht garantiert ist dass du gewinnst, und andererseits brauchst du derweil auch einen Job. Also 40 Stunden Arbeit und dann in der Freizeit obendrauf noch Gerichtstermine. Was macht das mit deiner Gesundheit...

Ok, ich hab nachgelesen und eine unberechtigte Entlassung kann mehr Folgen haben als mir bewusst war. Ich bin zB gar ned mehr im Schema Abfertigung alt und bekomm daher erst gar keine richtige Abfertigung mehr, Abfertigung neu ist witzlos. Dass man die Abfertigung im alten System komplett verlieren kann, ist dann natürlich deutlich schwerwiegender, hatte ich nicht am Schirm.

Also mein Fehler nur von meiner eigenen Situation auszugehen - dennoch muss schon soviel vorher schiefgelaufen sein, dass ich nicht verstehe wie man bei 80k Jahresgehalt diesen AG notwendig hat und sich nicht einen neuen AG sucht BEVOR es so eskaliert.

Es mag unberechtigte Entlassungen geben die wirklich aus heiterem Himmel kommen, auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann, aber auf der Basis versichere ich das nicht, da kann ich sonst auch gleich eine Versicherung dafür abschließen, vom Blitz getroffen zu werden.

>ein gewaltiger Hacker im Lebenslauf

Solange du nicht direkt lügst, wirst du das CV zu deinen Gunsten gestalten. Wenn man ein mehrjähriges Verfahren führt und derweil nicht arbeitet, hat man sich in ein Eck manövriert wo man das Verfahren gewinnen muss, sonst hat man wirklich eine Lücke drin die Folgen hat. Sowas sollte man zum Eigenschutz vermeiden...

>Bei einem Jahresgehalt von

Die Höhe vom Gehalt ist nebensächlich, schleßlich könntest du das auch bei einem neuen AG verdienen. Und je früher du einen neuen Job hast, desto kleiner bleibt der Schaden. Aber an irgendwelche AN-feindlichen Regelungen wie Provisionen denk ich nicht, da mag es wieder anders sein. Jobs wo man Provisionen bekommt sind in meinen Augen grundsätzlich AN-feindlich und eine "red flag". Aber ich kann natürlich leicht reden, nicht jeder kann sich das so einfach aussuchen, das ist mir bewusst.

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Re(10): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
25.12.2025, 20:28:43
eine unberechtigte Entlassung kann mehr Folgen haben als mir bewusst war.
na immerhin lernfähig
nicht verstehe wie man bei 80k Jahresgehalt diesen AG notwendig hat und sich
nicht einen neuen AG sucht BEVOR es so eskaliert.
wie kommst du immer auf Eskalation? Fristlose entlassungen zeichnen sich dadurch aus, daß sie ohne jede Vorwarnung aus heiterem Himmel kommen
da kann ich sonst auch gleich eine Versicherung dafür abschließen, vom Blitz
getroffen zu
werden.
na ja: manche beten, aber andere installieren Blitzableiter. Sogar auf Kirchtürmen! %-)
Die Höhe vom Gehalt ist nebensächlich
häää??? Schon wieder Lack gesoffen?
Es ist NATÜRLICH absolut essentiell, ob ich um 5, 500, oder 250.000€ streite. Das macht ja erst deine Bedingung "existenzbedrohend" aus!
schleßlich könntest du das auch bei einem neuen AG verdienen.
Konkurrenzklausel sagt dir was?
AN-feindlichen Regelungen wie Provisionen denk ich nicht
die sind nicht AN-feindlich, die sind branchentypisch. In gewissen Branchen.
Jobs wo man Provisionen bekommt sind in meinen Augen grundsätzlich
AN-feindlich
du redest so einen Scheicc, das ist unfaßbar! Ein Vertreter/Verkäufer LEBT von Provisionen! Geringes Fixum, hohe Provisionen, so werden GUTE Vertreter reich.
Aber ich kann natürlich leicht reden
ja, aus dem Elfenbeinturm mit NULL Ahnung von der Realität oder irgendwas, redet es sich SEHR leicht.
Gründ doch ein Joint-Venture mit Paula Papa (Ahnungslosigkeit) und Melodram (substanzloses Rumgesudere) - ihr wärt ein echtes Dreamteam, echt ne Bank!

Bei mir hier EOD. Ich duelliere mich nicht mit Unbewaffneten (=Ahnungslosen).

PS: wie gehts den Christbaumkerzen?
Laß mich raten: du bist NICHT das hellste Licht am Baum! >:-D

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


25.12.2025, 20:30 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re(11): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
25.12.2025, 21:43:28
>Konkurrenzklausel sagt dir was?

Bingo, gut dass du es ansprichst, genau um sowas geht es mir: Ich unterschreib erst gar keinen Vertrag wo diese schwachsinnige Klausel enthalten ist. Das ist eine "red flag", wenn man sowas freiwillig unterschreibt darf man sich nicht wundern, dass der AG auch in sonstigen Belangen seltsam ist. Da kann man noch soviel bzgl. "branchenüblich" raunzen, jemand der EUR 80k verdient muss sich das nicht gefallen lassen.

Und deswegen kommt eine fristlose Entlassung eben eher nicht aus heiterem Himmel, wenn AG und AN miteinander glücklich sind, sondern da wird es eine Vorgeschichte geben. Auch wenn die Vorgeschichte nur lautet "der Geschäftsführer hat Lack gesoffen", das wird sich bitteschön im Vorhinein abzeichnen.

Kein seriöser AG entlässt Angestellte ohne sehr guten Grund. AG kündigen manchmal auch regulär mit Einhaltung der Frist, obwohl eine Entlassung möglich wäre, einfach um die finanziellen Risiken einer Retaliation zu minimieren. Nicht akzeptables Verhalten am Arbeitsplatz ist außerdem gar nicht immer laut Gesetzgeber ein valider Entlassungsgrund, obwohl das Vertrauen zw AG und AN angeschlagen ist und der AG so einen Mitarbeiter schlicht nicht mehr brauchen kann. Aber eine Klage zu riskieren kann für den AG eben teuer enden.

>die sind nicht AN-feindlich, die sind branchentypisch. In gewissen Branchen.

Und da kommt das Wort branchentypisch auch schon daher. Jo in gewissen Branchen sind sie typisch, das macht sie aber nicht automatisch weniger AN-feindlich. Trinkgeld kann auch branchentypisch sein und trotzdem sind ALLE Jobs AN-feindlich, wo die AN auf das Trinkgeld angewiesen sind.

>Ein Vertreter/Verkäufer LEBT von Provisionen!

Jo, das siehst beim MM wo die Verkäufer davon leben den Kunden irgendwas aufzuschwatzen. Wo AN gegeneinander ausgespielt werden, es gibt schließlich nur eine begrenzte Anzahl Kunden um die sich die Verkäufer streiten können.

>so werden GUTE Vertreter reich.

Es wird immer besser! Wie wärs mit einem fairen Gehalt für alle AN anstatt dass die sich gegenseitig bekämpfen dürfen wer reich wird? Wir sind hier in Europa, nicht in Amerika wo jeder reich werden kann aber am Ende immer mehr ums Überleben kämpfen. Mit EUR 80k Jahresgehalt wird man sowieso ned reich, das passt hinten und vorne ned zam.

>aus dem Elfenbeinturm mit NULL Ahnung von der Realität oder irgendwas, redet es sich SEHR leicht.

Sorry dass ich mich nicht aufspalten kann um in allen möglichen Branchen zu arbeiten.

>na immerhin lernfähig

Was man von dir nicht sagen kann...

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Re(2): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
14.01.2026, 15:49:52
>Ab dann gings bergab:
>Irgendein Fall wo der Streitwert unter xxx€ war, die RSV übernimmt aber erst ab xxx€. Okay, dann halt nicht.

Wobei ich das logisch finde und auch absichtlich so mache, zB dass ich möglichst hohe Selbstbehalte wähle, weil das die Kosten für die Versicherung deutlich reduziert. Wenn du eine Versicherung hast die für jeden ersten Hunderter Streitwert schon zahlt, dann würde die ja nur noch teurer sein und du steigst finanziell noch schlechter aus...

Man versichert doch Sachen die einem (zu) teuer kommen würden, die man sich ohne Versicherung nicht leisten könnte. Wegen 300 Euro Streitwert mach ich einen Paypal-Käuferschutzantrag bzw. melde es der Bank und sonst lass ichs gut sein...

>Und die letzten Jahre dann wirklich einige Male einen RA gebraucht, diese haben aber immer nur milde gelächelt, denn den Stundensatz den die hatten vs. dem was die RSV zahlt steht in keiner Relation.

Moment, die Versicherung sollte doch hier den Anwalt stellen, oder? Wenn du dir einen Anwalt deiner Wahl holst der dir sein volles Honorar berechnet und keine Vereinbarung mit deiner Versicherung hat, wird die Versicherung nur eine kleine Pauschale übernehmen...

Ich bin ja der größte Versicherungsfeind, aber die Kritik versteh ich ned so ganz. Außerdem kannst du eben erst im Nachhinein feststellen, dass du finanziell ohne die Versicherung besser ausgestiegen wärst. Das konntest du im Vorhinein doch ned wissen? Wenn du im Vorhinein weißt dass ein versicherter Fall ned eintreten wird, brauchst die Versicherung ned abzuschließen.

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Re(3): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
18.01.2026, 22:39:59
ad Streitwert:
ist schon ewig her, mag jetzt nicht in den uralten ordnern suchen: glaube aber es handelte sich eher um sowas wie "streitsumme muss höher als 200€ sein", oder irgendwas ähnliches in ATS - und nicht um einen Selbstbehalt. Kann mich aber auch irren!

Das mit dem eigenen Rechtsanwalt suchen:
Bin da nicht tief in der Materie drin, aber ich hab schon auch bei der RSV angerufen, die konnten mir aber keinen Rechtsanwalt empfehlen/nennen. Glaube die Aussage war auch "dürfen wir nicht".
Und bei z.b. dem einen Fall - habe eine 3* Google-Rezension gepostet, und dann flatterte der erste eingeschriebene Brief des Arztes ins Haus... - habe ich auf die vermutlich kompetenteste Medienrechtskanzlei in Wien zurückgegriffen - aber eben mit entsprechenden Preisen. Mehr als der von der RSV übernommene Stundensatz, und bei Pauschalpreisen geht das schonmal überhaupt nicht.
Alles meine Entscheidung, aber ich bereue es nicht.

Das mit dem Selbstbehalt sehe ich genauso, habe erst kürzlich meine Haushaltsversicherung komplett neu abgschlossen (lustigerweise bei derselben Versicherung wo die alte lief), aber mit Selbstbehalt. War ein Riesen Unterschied in der Jahresprämie, und auch die benötigte ich bis jetzt genau null mal im Leben. Und den Selbstbehalt kann ich mir leisten, falls es jemals eintritt :)

Zum Thema "Kritik":
hab mein Posting nun nochmal gelesen, und ich sehe da nicht wirklich Kritik.
Das mit dem "im Nachhinein weiß man alles besser" sehe ich ja genauso, war ja auch Teil meiner Formulierung :)

Eigentlich sind wir uns beide eh sehr ähnlich, mit dem Unterschied dass ich vermultich viel zacher bin beim Versicherungen kündigen als du :)


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