Re(9): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
Geizhals » Forum » Finanzen » Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken (82 Beiträge, 556 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.........
Re(9): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
30.12.2025, 16:06:45

Mit der Übergabe der Schlüssel und der Papiere an den Probefahrer (ohne weitere absichernde Maßnahmen) muss dem Händler klar sein, dass ab jetzt alles mögliche oder unmögliche außerhalb seiner Kontrolle mit dem Auto passieren kann.


1) Natürlich ist dem Händler bewusst, dass das Auto auf Probefahrt gegen einen Baum gefahren werden könnte oder eben nicht zurückgebracht wird. Aber weder schützt dagegen ein GPS-Tracking samt Geofencing noch würde der Händler auf dem Schaden sitzenbleiben.

2) Es wurden nicht "die Schlüssel" übergeben, sondern der Schlüssel, ein einziger. Es wurde auch nicht der Zulassungsschein im Original übergeben sondern in Kopie und auch nur ein Teil davon. Außerdem wurden Dokumente wie Ausweis und Führerschein geprüft. Das ist per Definition eine absichernde Maßnahme, zum Spaß will der Händler die Dokumente nicht sehen.

Dass aus einer unvollständigen Kopie des Zulassungsschein und einem Schlüssel ein Kauf abgewickelt wird, wonach dem Händler sein Eigentum abgesprochen wird, damit kann der Händler doch im Traum nicht rechnen. Der Händler sollte im Gegenteil damit rechnen können, dass er das Auto zurückbekommt oder die Versicherung greift und dass das Gesetz von vornherein klar genug definiert ist, dass man auf sowas nicht erst draufkommt nachdem durch mehrere Instanzen prozessiert wurde.

Das Gericht sieht das hier als ganz logisch an, dass dutzende, hunderte Händler tagtäglich immer wieder riskieren ihr Eigentum zu verlieren, wenn sie ohne Trackingfunktion eine unbegleitete Probefahrt erlauben. Wer sagt denn, dass ein GPS-Tracking eine notwendige Absicherung ist? Und wer sagt, dass das überhaupt ausreicht?

Morgen könnte eine "AI" für Autos auf den Markt kommen die selbstständig ein Auto auf Probefahrt überwacht, und dann lautet die nächste Entscheidung vom Gericht, dass das Auto freiwillig aufgegeben wurde, weil man sich keine schwindlige AI installieren wollte? (Ich weiß nicht ob das so möglich wäre, muss klar sein dass ich nicht für eine Forendiskussion ein Studium der Rechtswissenschaften anfangen kann.)

Stattdessen könnte man sich an der Realität orientieren, was ist für Probefahrten üblich, wie machen das andere Händler, und dann wird man draufkommen dass das ein ganz übliches Vorgehen war. Ich hab mir dieses Jahr einen Neuwagen gekauft und bin den selbstverständlich probegefahren, und das war der billigste Verbrenner-Handschalter-KIA den ich finden konnte ohne die ganze Computer-Elektronik für die Clouddienste. Der hat auch keine besondere Trackingsoftware, nicht einmal ein Navi ist an Bord. Ich hab das absichtlich so gewählt, weil die anderen teureren Wagen nur mehr einen Touchscreen in iPad-Größe haben und mich diese "teslafizierung" nicht interessiert.

Aber vielleicht hat mir der Händler auch unbemerkt einen GPS-Sender auf die Unterseite vom Auto geklebt. Ausschließen kann ich es nicht.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung