Re(7): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
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Re(7): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
29.12.2025, 22:28:41
>Aber in dem Fall ist es ganz klar kein Diebstahl. Und damit ist eine eventuelle Diebstahlsversicherung im Leo.

Ja stimmt. Wobei Unterschlagung oder nicht irrelevant wäre, wenn das Urteil nicht gelautet hätte, dass der Händler das Auto freiwillig aufgegeben hat. Nur deswegen war es der Käuferin nämlich erst möglich geworden, dass das Auto in ihr Eigentum übergehen kann. Hätte das Gericht stattdessen ein Auto auf Probefahrt weiterhin im Besitz des Händlers gesehen, wäre der Händler auch Eigentümer geblieben.

Es wurde vom Gericht außerdem argumentiert, dass der Händler keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hat. Und das Gericht legt es dem Händler zum Nachteil aus. Das Nichtvorhandensein dieser besonderen Maßnahmen haben zur freiwilligen Besitzaufgabe geführt oder zumindest beigetragen.

Doch das ist eben kein Mietauto mit GPS-Tracking und Geofencing plus hinterlegter Kreditkarte, und dass sich nicht für jede einzelne Probefahrt ein Mitarbeiter dazusetzt ändert nichts daran, dass eine kurze Probefahrt vereinbart wurde und der Händler mit einer zeitnahen Rückkehr rechnen darf und sicherlich nicht das Auto "freiwillig" aufgibt.

Warum auch soll ein Auto auf Probefahrt mehr oder weniger "freiwillig aufgegeben" sein, je nachdem ob ein Mitarbeiter am Beifahrersitz dabei ist? In beiden Fällen ist das Auto auf Probefahrt, in beiden Fällen wurde vereinbart, dass das Auto in kurzer Zeit wieder beim Händler ist.

Hier wird in meinen Augen etwas arbiträr impliziert, was nicht im Einklang mit der Idee einer Probefahrt sein kann. Nämlich dass ein Händler ein Auto auf Probefahrt freiwillig aufgibt, wenn er weder GPS-Tracking noch Mitarbeiter am Beifahrersitz hat.

Hätte das Gericht entschieden dass nix freiwillig aufgegeben wurde und das Auto wäre an den Händler retourniert worden, dann wäre das Thema überhaupt nicht so bekannt geworden und ich vermute es hätte sich niemand großartig gewundert, dass das gestohlene Eigentum retourniert werden muss. Das wäre genauso legitim gewesen.

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