Re(5): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
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Re(5): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
28.12.2025, 13:33:21
Jo es ist eben nie ein Großteil der Situationen versichert und der Rest ist ausgeschlossen, sondern umgekehrt sind nur ganz spezifische Sachen versichert und alles was ned ins Schema passt ist raus. Beim Abschluss der Versicherung weißt du noch nicht, ob das Problem 10 Jahre später dann auch wirklich ins Schema passt. Zumindest ist für mich als durchschnittlicher Verbraucher die Chance hoch, beim Versicherungsabschluss etwas fehlinterpretiert zu haben.

Und manchmal gehen Versicherungen natürlich auch vor Gericht um zu argumentieren, dass trotz offensichtlicher Abdeckung trotzdem keine Leistung erfolgen soll, weil . Und kommen damit auch ab und zu durch!

Das erinner mich an diesen Fall aus D: https://www.adac.de/news/bgh-urteil-gestohlenes-auto-probefahrt/  mit diesem Hinweis vom Gericht: "Der Händler hat den Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben."

Damit ist dann natürlich auch die Diebstahlsversicherung vom Händler raus, schließlich wurde das gestohlene Auto doch nicht gestohlen sondern freiwillig aufgegeben %-)

Hat das Gericht mal eben entschieden, dass der offensichtliche Diebstahl eine freiwillige Aufgabe war. Sowas ist echt ned absehbar.

Ich hatte im Mehrparteienhaus einen Einbruch in die Gemeinschaftsräumlichkeiten im Keller, Spurensicherung war da usw. Nun sind sowohl Sachen im Gemeinschaftsraum weggekommen, die hinter einer versperrten Tür ohne Beschädigung an Tür/Schloss sind, als auch Sachen in meinem noch zusätzlich separat versperrten Kellerabteil. Dort war das Vorhangsschloss aufgebrochen.

Meine Versicherung hat mir dann auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Polizze ausschließlich für die Sachen im aufgebrochenen Abteil greift, weil der Zugang zum Gemeinschaftsraum selbst schließlich ohne Spuren/Gewalt erfolgte und es sich damit laut Definition nicht um einen Einbruch handelt. Ich habe dann argumentiert, dass ein Einbruch wohl durch die mehreren aufgezwickten Vorhangsschlösser ganz offensichtlich ist.

Der Streit war wegen dem geringen Wert der Sachen eine Zeitverschwendung aber dafür habe ich gelernt: Wenn ein Hausbewohner seinen Schlüssel einem Kumpanen gibt der dann den gemeinschaftlichen Radabstellraum öffnet und alle Fahrräder rausträgt und im LKW abtransportiert, dann war das kein Einbruch und die Haushaltsversicherung ist raus. Da hilfts dann auch nix das Rad selbst abzusperren, weil wenn das Rad im abgesperrten Zustand samt Schloss weg ist, kannst du gar nicht beweisen dass es abgesperrt war.

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