Re(8): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
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Re(8): Worauf bei einer Rechtsschutzversicherung achten – eure Erfahrungen und Gedanken
30.12.2025, 10:44:11
Das Auto konnte nur durch das Urteil, dass der Händler das Auto freiwillig
aufgab, überhaupt erst ins Eigentum der Käuferin übergehen.

NEIN!!!
Du hast juristisch leider NULL Ahnung und ich werde jetzt keine Vorlesung über "gutgläubigen Erwerb" abhalten.


KORREKTUR!!!
DU hast Recht. Für DE.
Ich hab Recht in AT.

In De kommt es tatsächlich darauf an, WIE eine Sache verschwunden ist, weil das die Grundvoraussetzung dafür ist, ob man sie später überhaupt gutgläubig erwerben kann.

In AT ist das nicht so. Da kommt es auf die Art und Weise sowie die Umstände des Erwerbes an, aber nicht, wie er verschwunden ist.

Doch wer rechnet damit dass Kriminelle
ja, wer rechnet wirklich damit, daß Kriminelle einfach mitnehmen, was sie kriegen können und sich nicht an Versicherungsklauseln halten? Normale Lebenserfahrung vielleicht? Hausverstand?
Dass es einen Einbruch gab war durch die aufgezwickten Kellerabteile und
Spurensicherung der Polizei und meiner Anzeige unbestritten.
auch das ist falsch.
Es gab mehrere Delikte gleichzeitig, nämlich simplen Diebstahl und Einbruchsdiebstahl. Dein Rad wurde nicht durch Einbruch entwendet. Punkt.
Das ist menschlich unbefriedigend, aber juristisch leider absolut einwandfrei.

Recht hat nichts mit gerecht zu tun, oft entscheiden winzige Unterschiede über den Sachverhalt: nicht jeder Tote wurde erMORDet, nicht alles, was verschwindet, ist einem Raub zum Opfer gefallen. Es kommt immer auf den Einzelfall und die konkreten Umstände an. Ist eben so.

Nachtrag:
Denksportaufgabe:
Stell dir vor, du gehst aus dem Haus und läßt, weils draußen warm ist, ein Fenster gekippt.
Als du zurück kommst, ist das Fenster offen und deine Bude leer. Du darfst jetzt 1x raten, was das war und was dir die Versicherung zahlt!

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


30.12.2025, 11:49 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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