Re(4): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
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.  Re: Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?  (jay am 24.10.2012, 14:23:35)
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Re(4): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
24.10.2012, 22:17:38
Jetzt ist halt die Frage, was auf dem Kaufvertrag (= Rechnung) steht.


Geh bitte was soll auf der Rechnung stehen, das etwas am Sachverhalt ändert? Der Käufer hat mit seiner Willenserklärung die vollständige Vertragserfüllung durch den Verkäufer akzeptiert: das Gerät wurde ihm geliefert, er hats aufgestellt, in Betrieb genommen (bis zur Rechnungslegung 1 Monat), es funktioniert einwandfrei. Er hat zu keinem Zeitpunkt die Vertragserfüllung bemängelt oder nach dem Preis gefragt.

Und bei einer größeren Summe ist es vom Verkäufer fahrlässig, da nicht über
den Kaufpreis aufzuklären. Falls der Verkäufer den Preis absichtlich verheimlicht hat, wäre es sogar Listiges Verhalten.


Ich glaub ich spinn.
Wenn ein Verkäufer den Eindruck hat ein Kaufinteressent ist ein geschäftsfähiger Erwachsener, dann hat er m.M.n. das Recht davon auszugehen, dass das ein geschäftsfähiger Erwachsener ist und kein geistiges Kindergartenkind.

Um auf den Wirtshausvergleich zurück zu kommen - wenn du den Kellner fragst "Was können Sie mir empfehlen?", er empfiehlt dir was und du bestellst es, rechnest dir Chancen aus wennst bei der Rechnung dann meinst "Sie haben mir arglistig verschwiegen, dass das mehr als eine Fritattensuppe kostet oder ein Teller Pomfritz, darüber hätten Sie mich warnen müssen!". %-)
bei einer größeren Summe
WTF ist eine "größere Summe" bei einem Fernseher?! Weil DASS er einen Fernseher kauft und keinen Teller Pomfritz, das hat der Käufer in dem Fall gewusst. Meinst hätte der Verkäufer sagen müssen "Vorsicht, ein Fernseher kostet eine größere Summe, relativ zu einem Teller Pomfritz!"? %-)

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 (Auswanderer? am 24.10.2012, 22:49:58)
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.  Re: Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?  (Bucho am 25.10.2012, 06:31:15)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 26.10.2012, 20:35:31)
 

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