Re(10): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
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Re(10): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
02.11.2012, 22:33:01
Aus der Fallschilderung lese ich aber nicht heraus, dass der Käufer sich
verpflichtet hat, jeden Händlerpreis zu akzeptieren.

Ich kann wiederum nicht heraus lesen, dass der Käufer Grenzen gesetzt hätte. Da es offenbar keine ausdrücklich vereinbarten Grenzen gibt, gilt das was der OGH zu solchen Vereinbarungen sagt: Im Zweifel hat der Verkäufer einen angemessenen Preis zu bestimmen.

ohne dem Kunden den Preis mitgeteilt zu haben, weder im Vorfeld, also vor der
Lieferung, noch zum Zeitpunkt der Lieferung.

Das ist auch nicht notwendig. Die Art der Preisbestimmung stand ja schon fest. Fälligkeit kann frühestens mit der Bekanntgabe des Preises eintreten. Der Verkäufer hat dem Käufer durch die spätere Mitteilung also sogar noch ein paar Tage Zinsen geschenkt.

In der Fallschilderung wird nicht genannt, dass der Kunde jeden Preis
akzeptiert,

Das ist ebenfalls nicht notwendig. Es geht bei so einer Vereinbarung gar nicht anders, als dass der Preis eben erst später fest steht. Wenn der Kunde nicht jeden Preis akzeptieren will, hätte er eine Obergrenze sagen müssen! Nur weil der Kunde sorglos war, ist der Vertrag aber nicht ungültig. Es gelten dann eben die allgemeinen Grenzen (siehe oben).

"einen guten Preis" ist von Seiten des Kunden sicher nicht ein hoher Preis
zugunsten des Händlers, sondern ein Niedriger zugunsten des Käufers zu sehen,

Wenn der Händler sagt, "ich mache (dir) einen guten Preis" dann kann man das eigentlich nur so verstehen, dass er einen eher niedrigen Preis wählen wird. Das würde ich jedenfalls als den objektiven Erklärungswert sehen. Wie hoch der genau ist und was die Grenzen sind, liegt im (gebundenen) Ermessen des Händlers, dem sich der Kunde freiwillig ausliefert, indem er keine Grenzen setzt und auch nicht sagt, dass ihm die Vereinbarung so nicht passt.

Wenn der Kunde der Meinung ist, dass der Händler die Grenzen trotzdem überschritten hat und Leistung und Gegenleistung in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, kann er versuchen nach zu verhandeln, oder das ganze vor Gericht prüfen lassen. Irgendwas wird er aber jedenfalls zahlen müssen, weil die Vereinbarung gültig ist.

Dass du - anders als der verstummte Nexis - eine solche Vereinbarung grundsätzlich für zulässig hältst, ist schon mal ein Fortschritt.

Ich verstehe schon, dass es sich ungerecht anfühlt, wenn der Händler den Preis nach seinem Willen festlegen kann. Solche Vereinbarungen sind aber nunmal von unserer Rechtsordnung erlaubt! Damit es trotzdem gerecht zu geht, darf der Händler auch nicht jeden beliebig hohen Preis festlegen. Einen gewissen Spielraum hat er aber und eine gewisse Unsicherheit bleibt für den Kunden, bis er den Preis erfährt. Man darf aber nicht vergessen: Der Käufer hat sich das so ausgesucht!


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