Re(13): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
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Re(13): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
31.10.2012, 22:27:35
Nach ständiger Rechtssprechung des OGH kommt es nicht darauf an was gedacht
wurde, sondern auf den objektiven Erklärungswillen:

Es fehlt hier eindeutig der "Facepalm" Smiley...
Wie sieht es denn aus, wenn sich beide das Selbe gedacht haben? Kommt dann über den obj. Erklärungswert ein Vertrag zustande den keiner von beiden will?

An deiner Argumentation merkt man, dass du zwar einiges gelesen oder auswendig gelernt hast, aber verstanden hast du es nicht. Und um diesen Eindruck gleich zu verstärken:

  Du hast selbst geschrieben, dass das Bild teuer ist als der Käufer dachte.
D.h. der Käufer hatte einen bestimmten (maximal) Preis des Bildes im Kopf - ansonsten kann es ja nicht teurer sein, als er dachte -, hat aber dann die Erklärung abgegeben, dass er dafür jeden Preis zahlen will.
Also ein Erklärungsirrtum, da der Käufer nicht das, was er sich vorgestellt hat, auch erklärt hat.

Hast du nicht gerade den OGH zitiert, der sagt, dass es nicht darauf ankommt, was gedacht wurde? Wie kommst du dann auf die Idee, dass es darauf ankommt, was der Käufer dachte?

Abgesehen davon habe ich geschrieben, dass er hinterher gemerkt hat, dass es zu teuer war. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte er gar keinen Preis im Kopf bzw habe ich dazu nichts geschrieben, weil es irrelevant ist. Du musst nichts dazu dichten um den Fall lösen zu können.

nicht möglich ist zum konkreten Sachverhalt (guter Preis, sonst keine weiteren
Absprachen) eine dieser Möglichkeiten zu bestimmen.

Nur weil wir das nicht können, heißt es nicht, dass es ihn nicht gibt. Ich weiß auch nicht, wie man ein Flugzeug baut und trotzdem fliegen sie.

Ich sag dir noch etwas: Wenn 10 verschiedene Händler mit 10 verschiedenen Käufern die Vereinbarung haben, dass jeweils der Händler "einen guten Preis" bestimmt, werden wahrscheinlich 10 verschiedene Preise raus kommen und alle Verträge sind grundsätzlich gültig! Jetzt bist du baff, gell?

Es ist komplett egal, dass wir nicht wissen, was für ein konkreter Preis am Ende bei einer solchen Vereinbarung raus kommt. Diese Unsicherheit ist von beiden gewollt! Bzw hat es der Händler so verstanden, sonst hätte er den Fernseher nicht geliefert und der Käufer hat es auch so gemeint, sonst hätte er sich darüber aufgeregt, dass der Fernseher überhaupt geliefert wurde und nicht, dass der Preis zu hoch war. Grundsätzlich hat der Käufer also erwartet einen Fernseher zu bekommen, weil die Vereinbarung offenbar auch für ihn konkret genug war! Aus den selben Umständen (Und dem Satz "Ich mach dir einen guten Preis") lässt sich ableiten, dass außerdem beide davon ausgingen, dass der Fernseher zu bezahlen ist und der Händler die Aufgabe hatte den Preis zu bestimmen! Mehr ist nicht notwendig, für einen gültigen Vertrag! Ob der Händler bei der Preisfestsetzung sich an die Grenzen des "Treu und Glauben" gehalten hat, entscheidet darüber ob er den Vertrag verletzt hat. Es ändert aber nichts daran, dass der Vertrag überhaupt gültig ist! Ich weiß nicht, wie oft ich das noch sagen muss.

Es reicht einfach, wenn einer sagt "ich mach dir einen guten Preis" und der andere sagt: "ok" oder er nickt mit dem Kopf. Eindeutiger geht es nicht. So lange der Händler sich in einem gewissen Rahmen bewegt ist alles OK.

Und da ich mich schon zum x-ten Mal wiederhole, werde ich das Gespräch hier beenden, außer du bringst interessante neue Argumente - was ich aber nicht erwarte, da du mittlerweile sogar anfängst, dir selbst zu widersprechen.


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