Re(5): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
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Re(5): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
26.10.2012, 10:57:29
Dass der Fernseher geliefert wurde bestreitet ja niemand, die entscheidende
Frage ist allerdings, ob dies auf Grund eines gültigen Vertrags geschehen ist,
oder nicht. Denn ansonsten fehlt dem Händler der Titel für die Forderung des
Kaufpreises.


Was denn sonst? Ein Kaufvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und mit der Annahme der Lieferung verpflichtet sich der Käufer (durch Stillschweigen) zur Zahlung des Kaufpreises. Welcher Kaufpreis vereinbart wurde, lässt sich nicht mehr beweisen!

Bei einem marktüblichen Preis wird es in der Regel an der Bestimmbarkeit
fehlen (Voraussetzung der essentialia negotii für einen Kaufvertrag). Denn der
marktübliche Preis eines Fernsehers ist nicht klar festgelegt, sich mit der
Zeit ändern (Marktpreis zu welchem Zeitpunkt?) und Käufer sowie Verkäufer
haben uU unterschiedliche Auffassungen was ein marktüblicher Preis ist
(Geizhalspreis vs. UVP).


Der Preis muss bestimmt oder bestimmbar sein! Ohne genaue Angaben darüber kann man keinen Urteil bilden.
Was steht in den AGB (z. B. wurde kein Preis vereinbart, dann gilt die aktuelle Preisliste des Verkäufers)?
Wurde die Ware extra für den Kunden bestellt?
Wurden Lieferung, Vertragen in die Wohnung oder Installation vereinbart?
Zahlung auf Rechnung, Rechnungsstellung nach einem Monat + Zahlungsziel = zinsenloser Kredit!

Welchen Preis siehst denn du als einen marktüblichen Preis hier...
http://geizhals.at/753872
oder hier...?
http://geizhals.at/748264
40 Tage Zahlungsziel habe ich bei Geizhals noch nicht gefunden! ;-)

Es gilt hier die progressive Preiskalkulation: Einkaufspreis ist vorgegeben, der Verkäufer rechnet progressiv vom EK- zum VK-Preis!


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Ich glaube an das Gute im Menschen,
ich verlasse mich aber lieber auf das Schlechte in ihm.


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