Re(8): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich? (115 Beiträge, 2373 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
............ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 02.11.2012, 11:12:59)
........
Re(8): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
30.10.2012, 13:52:19
Hast du vielleicht übersehen, dass die Ware übergeben wurde? Spätestens
bei der Übergabe hat die Ware einen bestimmten Preis - nämlich den "guten"
Preis des Verkäufers.

Dass die Ware einen Preis hat bestreitet auch niemand.
Die Frage ist allerdings ob der Preis i.S. des §1054ff ABGB bestimmt genug war, um einen gültigen Kaufvertrag zu haben.
Das ist allerdings m.E. zu verneinen, da selbst bei der Übergabe der Preis (maximal) dem Verkäufer bekannt war und der Käufer bis zum Erhalt der Rechnung keine Möglichkeit hatte den Preis des Gerätes zu ermitteln.


Der Käufer hat nicht nachgefragt, sondern diesen Preis durch eine schlüssige Handlug(§ 863 ABGB) akzeptiert.

Klar, wenn auf dem Fernseher ein Schild hängt mit "guter Preis x €" wird man von einem konkludenten Handeln des Käufers ausgehen können.

Der Erklärende erfährt in diesem Fall die maßgeblichen Umstände (den Preis) allerdings erst im Nachhinein (1 Monat später).
Hieraus wird sich deshalb keine schlüssige Handlung i.S. des §863 ABGB ableiten lassen, wie auch RS0109021 T2 angeführt wird:

Jedenfalls setzt die Annahme einer schlüssigen Erklärung gewisse Kenntnisse des Erklärenden (Duldenden) über die im Zeitpunkt seines Verhaltens vorliegenden maßgeblichen Umstände voraus.



Du gehst ins Restaurant und auf dem Tisch steht ein Korb mit Gebäck. Du nimmst ein Brötchen und danach bekommst du eine überteuerte Rechnung. Verweigerst du die Zahlung? Hast du jetzt keinen Kaufvertrag abgeschlossen, weil du über den Preis nicht gesprochen hast


Der Vergleich hinkt, weil in einem Restaurant eine Speisekarte mit den Preisen ausliegt und somit der Preis für den Vertragsabschluss klar bestimmt ist.


Die Ware hat einen Preis, aber man hat nicht danach gefragt!

Wie schon oben angeführt, geht es ja nicht darum, ob die Ware einen Preis hat, sondern ob ein Vertrag zustande kommen ist.
Z.B. hat auch bei der List die Ware einen Preis und trotztdem kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 02.11.2012, 11:03:28)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 02.11.2012, 10:47:44)
.  Re: Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?  (jay am 24.10.2012, 14:23:35)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Auswanderer? am 24.10.2012, 22:49:58)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Auswanderer? am 24.10.2012, 22:48:38)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Auswanderer? am 24.10.2012, 22:52:49)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Auswanderer? am 25.10.2012, 00:17:48)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Auswanderer? am 25.10.2012, 00:30:56)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (ice_cream_killer_(temporary) am 24.10.2012, 23:12:57)
.  Re: Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?  (Bucho am 25.10.2012, 06:31:15)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 26.10.2012, 20:35:31)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung