Re(13): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
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Re(13): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
02.11.2012, 12:32:11
Kannst du bitte sinnvolle Sätze bilden? Das Kauderwelsch versteht ja kein Mensch.

Über den Preis der Vertragspartner gibt es keine Aussagen,

Die wollen auch nicht einander (ver)kaufen, sondern einen Fernseher.

Wenn ich deine verwurschtelten Sätze richtig verstehe, willst du darauf hinaus, dass über den Preis überhaupt nicht gesprochen wurde und es keine sich darauf beziehende Willenserklärung gibt?

Dazu folgendes:
Erstens sollte es klar sein, dass man nicht über den Preis sprechen muss, um sich darüber einig zu sein. Eine Willenserklärung kann auch ohne Worte erfolgen. Zweitens reicht es aus, wenn man sich darüber einig ist, wie der Preis bestimmt wird. Das alles trifft auf diesen Fall zu! Woher ich das weiß? Weil wir wissen, dass der Händler gesagt hat: "Ich mach dir einen guten Preis" (nennen wir es "das Angebot"). Weiters wissen wir, dass der Fernseher geliefert wurde. Der Händler wird den Fernseher nur geliefert haben, wenn er damit gerechnet hat, dafür bezahlt zu werden.

Daraus kann man ableiten, dass der Käufer bei den Vertragsverhandlungen irgendeine Handlung gesetzt haben muss, die beim Händler den Eindruck erweckt hat, dass der Käufer den Fernseher bezahlen wird (nennen wir diese Handlung "die Annahme des Angebots").

Diese Handlung war die "Willenserklärung", die Einigung über die Preisbestimmung, die den Vertrag wirksam hat werden lassen. Ich hoffe, dass es jetzt der letzte Volksschüler versteht.


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.  Re: Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?  (jay am 24.10.2012, 14:23:35)
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