Re(4): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
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Re(4): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
26.10.2012, 02:50:40

lol, und ins Wohnzimmer ist das Gerät praktisch zufällig und gegen den Willen des Käufers gekommen? Oder dachte er vielleicht, dass er den Fernseher gratis bekommt?


Dass der Fernseher geliefert wurde bestreitet ja niemand, die entscheidende Frage ist allerdings, ob dies auf Grund eines gültigen Vertrags geschehen ist, oder nicht. Denn ansonsten fehlt dem Händler der Titel für die Forderung des Kaufpreises.


Vereinbart ist ein marktüblicher Preis! Darüber muss nicht gesprochen werden, solange beide davon ausgehen, dass der Fernseher bezahlt wird!


Bei einem marktüblichen Preis wird es in der Regel an der Bestimmbarkeit fehlen (Voraussetzung der essentialia negotii für einen Kaufvertrag). Denn der marktübliche Preis eines Fernsehers ist nicht klar festgelegt, sich mit der Zeit ändern (Marktpreis zu welchem Zeitpunkt?) und Käufer sowie Verkäufer haben uU unterschiedliche Auffassungen was ein marktüblicher Preis ist (Geizhalspreis vs. UVP).
Somit liegt aber ein Dissens wegen Unvollständigkeit vor, das womit wiederum kein Vertrag zustande kommt. (Siehe auch Bollenberger im Kurzkommentar zum ABGB).


Wie kommt man bitte zu so realitätsfernen Ansichten? Mein Beileid an die
Mandanten, die du mal vertreten/beraten wirst.  


Wie du dem Posting von ray81 entnehmen kannst, stehe ich nicht alleine mit meiner Meinung, aber du kannst mir gerne Rechtsquellen nennen, aus denen sich ergibt, dass meine Ausführungen nicht korrekt sind.

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