Re(7): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
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Re(7): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
29.10.2012, 23:49:38
  Abgrenzungsprobleme was der "Markt" ist.

Nur weil du es nicht weißt, gibt es noch lange kein Abgrenzungsproblem.

Was "ein guter Preis" ist, wird wohl kaum zu bestimmen sein

Das muss es auch nicht. Den Preis bestimmt der Händler oder der Markt, je nach der Vereinbarung. Ob der letztendlich bezahlte Preis dem Marktpreis auch wirklich entspricht, entscheidet das Gericht im Streitfall.

Preissicherheit.

Hätte der Käufer eine Sicherheit gewollt, hätte er über den Preis sprechen müssen.

Nachdem allerdings der Preis beim Kaufvertrag eine Hauptsache darstellt,
trifft hier wohl ein Motivirrtum nicht zu.

Der Irrtum bezieht sich darauf, dass der Käufer erwartet hat, dass der Händler einen niedrigeren Preis auswählt. Solange der Händler sich in einem bestimmten Rahmen bewegt, ist das aber in Ordnung. Sonst könnte man eine solche Vereinbarung immer anfechten, wenn einem der Preis nicht gefällt und damit den Vertrag durch die Hintertür umgestalten.

Mit anderen Worten: Das Motiv dafür, dem Händler die Preisbestimmung zu überlassen (oder zum Marktpreis zu kaufen) war, dass der Käufer damit rechnete (was er aber nicht offengelegt hat) einen besonders billigen Preis zu bekommen. Darüber hat er geirrt. Das ist aber eben nur ein Motivirrtum.

Noch einmal, damit du es auch verstehst: Wenn der Käufer von Anfang an einen konkreten Preis hätte wissen wollen, hätte er darüber sprechen müssen. Der Vereinbarung zum Marktpreis zu kaufen oder  den Händler den Preis bestimmen zu lassen, wohnt eine gewisse Unsicherheit für den Käufer inne. Deswegen ist sie aber nicht ungültig.

Spätestens seit damals gilt "Caveat Emptor", das ja aus dem römischen Recht
stammt, nicht mehr.

Deswegen hab ich auch geschrieben "im wörtlichen Sinn".

Kann ich bei dir einen Vortrag buchen,

Steck deine Nase lieber in die Bücher, damit du in Zukunft nicht so einen Quatsch schreibst.


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