Re(3): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
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.  Re: Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?  (jay am 24.10.2012, 14:23:35)
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 (Auswanderer? am 24.10.2012, 22:49:58)
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...
Re(3): Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?
28.10.2012, 16:44:57
Also, gab's da nicht etwas wie, dass die frist länger ist, wenn man vom
händler über die rücktrittsmöglichkeit von haustürgeschäften nicht aufgeklärt
wurde?

Ja,natürlich; die gibt es Deshalb habe ich auch oben geschrieben
Und außerdem gibt es auch für Haustürgeschäfte nur zeitlich begrenzte
Rücktrittsmöglichkeiten; das eine Monat ist schon vorbei wenn die
Rücktrittsmöglichkeit erörtert wurde).
;)


Trotzdem war meine Information nur teilrichtig. Ich entschuldige mich auf das Allerherzlichste. Das Gesetz, wie ich es kannte, wurde 2011 geändert: Aus einer Aussendung der Wirtschaftskammer Österreich von Novemver vorigen Jahres entnehme ich:
Vor einiger Zeit wurde das Recht des Konsumenten zum Rücktritt von so genannten Haustürgeschäften erweitert (§ 3 Konsumentenschutzgesetz - KSchG). Bisher konnte der Verbraucher längstens innerhalb eines Monats nach Vertragserfüllung vom Vertrag zurücktreten. Nun steht dem Konsument das Recht unbefristet zu, wenn er nicht schriftlich über das Rücktrittsrecht informiert wird. Wird der Kunde hingegen schriftlich informiert, kann er nur binnen einer Woche zurücktreten. Diese Einwochenfrist beginnt mit Übergabe der Information oder mit Zustandekommen des Vertrags (= Eingang der Kundenbestellung), je nach dem, welcher Zeitpunkt später kommt.

  
Euer CWsoft
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.  Re: Zurücktreten vom Kaufvertrag möglich?  (Bucho am 25.10.2012, 06:31:15)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 26.10.2012, 20:35:31)
 

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