Re: Stvo Novelle: Vorrang für Radfahrer und Fußgänger.
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........ PLONKED von Erinaceidae: verstoss gegen die richtlinien 
 (Paulas_Papa am 30.04.2022, 22:48:04)
.
Re: Stvo Novelle: Vorrang für Radfahrer und Fußgänger.
30.04.2022, 13:38:02
das ist

Was ich GUT finde: real ist das die gesetzliche Absicherung der geltenden Praxis.
RAdfahren gegen die Einbahn machen eh schon alle. Egal ob derzeit erlaubt oder nicht. GUT, wenns dafür dann eindeutige Regeln gibt.

SCHLECHT: welche Regeln? Wie sehen die aus? Das ist alles viel zu schwammig und ungenau. Und absolut praxisfern.

Oida: überholen mit 1,5m Abstand??
1. wozu?? 1,5m ist viel zu viel, die Hälfte wäre mehr als ausreichend. Das ist unnötig.
2. Innerstädtisch kommt das einem totalen Überholverbot gleich. Das ist Schwachsinn.

Wenn ich einen Radler überholen will, muß die Straße also MINDESTENS 6m breit sein.
1m Seitenabstand vom Radler zur Parkspur
1m ist der Radler
1,5 Seitenabstand des Überholenden
2m ist das Auto
0,5m Seitenabstand zum linken Parkstreifen

6 METER!! So breit ist keine Einbahn in Wien in einer 30er-Zone. Jetzt da und dort sicher ein paar cm nachgeben, aber deutlich unter 5m wirst nicht kommen. Und auch so breit ist kaum eine verkehrsberuhigte Einbahn.

Aber entgegenkommen darf mir der RAdler? Da reichen plötzlich 3,5 oder 4m angeblich aus. Bei Gegenverkehr? Aber bei gleicher Fahrtrichtung brauch ich mehr Platz? Das ist doch völlig bescheuert.

Hat dann eigentlich auch wer weitergedacht? Was ist bei Kreuzungen? Hat ein gegen die Fahrtrichtung radelnder dann plötzlich Rechtsvorrang, obwohl er gegen die Einbahn fährt?
Das ist weder geregelt noch ausjudiziert, das ist eine echte Gesetzeslücke.

Wenn der RAdler aber IMMER, auch gegen die Einbahn, einen Rechtsvorrang hat, dann hast an praktisch jeder Kreuzung einen potentiellen Rechtskommenden.
Das soll dann umweltfreundlich sein, wenn der PKW an jeder Kreuzung abbremsen (und nachher wieder beschleunigen) muß, nur weil ein RAdler gegen die Einbahn kommen KÖNNTE?

Da gehört ne Regelung her, denn in der Realität wird das kein PKW machen. Und die Radler werden sich, wie schon bei Radübergängen, einen Dreck um 10km/h-Regeln scheren und die Radkamikaze werden mit 30 gegen die Einbahn über Kreuzungen schießen und nachher heulen, der phöse Autofahrer sei schuld.
In dem Punkt ist das wirklich kein Sicherheitspaket, das ist eine gesetzliche Abschußliste.

Genauso das Rechtsabbiegen: an sich ne gute Idee, aber die werden nicht stehenbleiben und schauen, die werden einfach abbiegen. Und dann wirds krachen.

In Summe: gute Ansätze. Aber wie alles von Geh-weg-wessler: reine Parteipolitik, nicht durchdacht.

Die soll lieber schaun, wie wir nächsten Winter heizen. Anstatt so Schwachsinn einzuführen und auf die Energiewende 20irgendwas zu vertrösten. Bis dahin ist Österreich erfroren.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


30.04.2022, 13:39 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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.  Link zum Gesetzestext  (mko am 30.04.2022, 13:44:27)
..  Re: Link zum Gesetzestext  (Paulas_Papa am 30.04.2022, 14:03:45)
 

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