Re(4): Stvo Novelle: Vorrang für Radfahrer und Fußgänger.
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........ PLONKED von Erinaceidae: verstoss gegen die richtlinien 
 (Paulas_Papa am 30.04.2022, 22:48:04)
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Re(4): Stvo Novelle: Vorrang für Radfahrer und Fußgänger.
01.05.2022, 17:36:22
>Ich bin auch Radfahrer. Aber das gegen die Einbahn fahren ist Selbstmord mit Ansage.

Niemand verlangt dass du mit Maximaltempo 30 durchrast. Die Einbahnen die ich -egal in welcher Richtung- befahre sind meist eher Nebenstraßen wo nicht soviel los ist, das ist mir als Radler schon sehr recht.

>Das Problem sind querende Straßen, wo die querenden Autos nicht damit rechnen, dass aus der ANDEREN Richtung ja ein Radler kommen könnte.

Auch wenn du in Fahrtrichtung der Einbahn unterwegs bist MUSST du vor jeder Kreuzung abbremsen, weil du IMMER das Risiko hast dass dich ein Auto abschießt. Autofahrer rechnen nämlich oft nicht mit Radlern auf der Straße anstatt auf Radwegen, und wenn ich dann nicht (sobald sie mich gesehen haben) langsam in die Kreuzung reinfahren würde, würden sie mir direkt den Vorrang nehmen. Da würde ich genauso abgeschossen werden, wenn ich zügig in die Kreuzung reinfahre.

Es geht sowieso nicht, ich kann nicht queren bis ich den potentiellen Querverkehr einsehen und ggf. noch rechtzeitig anhalten kann

Wenn du nicht vorausschauend fährst und nicht immer damit rechnest dass dir der Vorrang genommen werden könnte, besteht immer "Selbstmord"-Gefahr. Würd ich übrigens eher als Mordgefahr bezeichnen wenn ein Autofahrer dir den Vorrang nimmt und einen Unfall verursacht. Denn dass Radler gegen die Einbahn fahren dürfen ist nicht brandneu, das hat ein Autofahrer zu wissen. Autofahrern die einfach über Kreuzungen brettern und Vorrang nehmen, denen gehört ganz einfach der Führerschein entzogen.

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.  Link zum Gesetzestext  (mko am 30.04.2022, 13:44:27)
..  Re: Link zum Gesetzestext  (Paulas_Papa am 30.04.2022, 14:03:45)
 

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