Re(4): Stvo Novelle: Vorrang für Radfahrer und Fußgänger.
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........ PLONKED von Erinaceidae: verstoss gegen die richtlinien 
 (Paulas_Papa am 30.04.2022, 22:48:04)
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Re(4): Stvo Novelle: Vorrang für Radfahrer und Fußgänger.
01.05.2022, 22:56:55
>Und ganz ehrlich: so lange auf grün zu schalten, dass Radler über zwei Ampeln kommen, kannst wohl vergessen, da spielt das restliche Verkehrsaufkommen der Querstraßen im Normalfall nicht mit.

Darauf will ich nicht hinaus, es geht mir darum die Straßen radtauglich zu gestalten, und da erlebe ich täglich in Wien abenteuerliche Sachen was Ampeln betrifft: https://www.google.com/maps/@48.2143527,16.3616173,3a,75y,91.06h,82.18t/data=!3m6!1e1!3m4!1slEAV3xECELAfjzBZfYFWqA!2e0!7i16384!8i8192

Du hast eine Ampel die offensichtlich für die Autofahrer gedacht ist aber tatsächlich musst du als Radler bei rot warten oder du verstößt gegen die StVO! Noch dazu DOPPELT falsch beschildert mit einem Radweg-Ende-Schild auf der einen Seite (???), und mit einem Einfahrt-verboten-Schild von der anderen Richtung kommend, wenn ich mich hier ganz strikt an die StVO halte dürft ich da gar ned reinfahren.

Wenn ich ganz StVO-konform eine Rad-Ampel überspringen kann, indem ich absteige und nach 100cm schieben wieder aufsteige, dann stimmt irgendwas nicht... und natürlich werd ich da langsam drüberrollen und nicht an jeder solch irren Ampel warten. Denn derartige Schmankerl gibt's auf meinen täglichen Radrouten zuhauf, und leider sind die Radwege verpflichtend und viele Straßen in Wien durch den Autoverkehr sowieso nicht geeignet für Radler, sodass ich derartigen Ampeln nicht einfach ausweichen kann.

>Das Problem wird aber sein, dass viele Radler* darin dann den Freifahrtssschein sehen, das überall zu tun - nicht, dass die das nicht davor auch schon getan hätten, aber nun eben "legitimiert" (was es aber nicht überall ist).

Aber wenn sie das davor auch schon getan haben hat sich am Gefahrenpotential nix geändert. Die kannten die Regeln vorher nicht, und kennen sie nachher auch nicht. Die werden genauso oft bei rot fahren wie vorher auch.

>Was aber definitiv gemacht gehört: Führerschein und Nummerntafel für Radler.

Wer soll das prüfen dass ich einen Führerschein hab? Wenn ich abends fahr begegnen mir soviele Radler ohne Licht, das interessiert die Polizei aber nicht, die paarmal wo ich ein Polizeiauto seh und mir denk, haha jetzt erwischts den Radler, da sind die noch nie stehengeblieben.

Tatsächlich wurde ich in meinem Leben EINMAL mitten in der Nacht bei der Urania kontrolliert - aber nur fast. Der Beamte hat mit einem Blick festgestellt dass ich die volle Montur mit Helm und Radhandschuhen, guter Beleuchtung usw hab und hat mich direkt durchgewunken. Ich vermute sie wollten Besoffene vom Schwedenplatz kommend zu erwischen, glaub das war am Wochenende. Ist aber über 10 Jahre schon her. Die Radpolizei seh ich auch ab und zu, noch nie angehalten worden von denen.

Also wer soll das prüfen? Die Nummerntafel ist übrigens schon an einem Moped schwer genug zu lesen, wie soll das bei einem Rad möglich sein? Und zuletzt müsstest mir noch erklären wo ich die bei meinem MTB ohne Kotschützer anbringe...

Die Führerscheine und Nummerntafeln der Autofahrer hindert sie übrigens auch nicht daran, mir die Vorfahrt zu nehmen, mich gefährlich nahe an Stellen zu überholen wo man nicht überholt werden darf, usw usf. Geh ich dann nachher zur Polizei und sag, mir wurde die Vorfahrt genommen, hier ist das Kennzeichen?

>Für jede Spielzeug-Drohne, die ein paar Gramm zu schwer ist, musst sowas machen und haben

Das ist eine komplett irre Regelung, die korrigiert werden müsste. Keine gute Idee damit zu argumentieren, dass deshalb andere irre Regelungen auch eingeführt werden sollen.

Es ist im Gesetz übrigens gar keine Gewichtsangabe drin, sondern eine Energieangabe/Joule und relevant ist meines Wissens die tatsächliche Bewegungsenergie die das Ding hat. Du kannst also auch eine schwerere Drohne einfach so fliegen, solange du sie so gemächlich fliegst dass sie den Joulewert nicht überschreitet. Ist aber komplett irre wie gesagt, weil im Zweifelsfall weiß das doch niemand ob das Ding jetzt mit 10 Joule mehr oder weniger unterwegs war. Eine tatsächliche Gewichtsangabe hätte da für Rechtssicherheit gesorgt, so musst du dir erst mit Formeln ausrechnen ob du das Spielzeugding fliegen darfst oder ned. Wenn du mich jetzt so fragst ob meine Spielzeug 100 oder 1000 Joule Energie hat, hätt ich keine Ahnung - und der Beamte vor Ort der im Zweifelsfall den Strafzettel ausstellt wird das auch ned wissen.

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.  Link zum Gesetzestext  (mko am 30.04.2022, 13:44:27)
..  Re: Link zum Gesetzestext  (Paulas_Papa am 30.04.2022, 14:03:45)
 

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